Firefighting vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46539112) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Malchin Номер конкурса: 46539112 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Beschaffung HLF 20 - FF Malchin
Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges an die Freiwillige Feuerwehr in 17139 Malchin
Lieferung Grundfahrgestell geeignet geeignet für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug‒EN 1846‒MIII‒2‒DIN 14530-27 HLF20
17139 Malchin
Lieferung Grundfahrgestell welches geeignet für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug‒EN 1846‒MIII‒2‒DIN 14530-27 HLF20 ist.
Feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug‒EN 1846‒MIII‒2‒DIN 14530-27 HLF20
17139 Malchin
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Auf- und Ausbaues für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug‒EN 1846‒MIII‒2‒DIN 14530-27 HLF20, passend zum Fahrgestell aus Los 1.
Feuerwehrtechnische Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug‒EN 1846‒MIII‒2‒DIN 14530-27 HLF20
17139 Malchin
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug‒EN 1846‒MIII‒2‒DIN 14530-27 HLF20.
Lieferung Grundfahrgestell geeignet geeignet für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug‒EN 1846‒MIII‒2‒DIN 14530-27 HLF20
Feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug‒EN 1846‒MIII‒2‒DIN 14530-27 HLF20
Feuerwehrtechnische Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug‒EN 1846‒MIII‒2‒DIN 14530-27 HLF20
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern