Damage or loss insurance services (Германия - Тендер #46538636) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Ennepetal Номер конкурса: 46538636 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Ennepetal
Die Stadt Ennepetal schreibt die Gebäude- und Inventarversicherung zum 01.01.2024 aus.
58256 Ennepetal
Die Stadt Ennepetal schreibt die Gebäude- und Inventarversicherung zum 01.01.2024 bis 01.01.2027 gemäß Leistungsbeschreibung aus.
Die Gebäude und das Inventar sollen möglichst umfassend versichert werden. Hierzu zählt auch der
Versicherungsschutz für Überschwemmungsschäden, d.h. Schäden durch fluviale und pluviale Ereignisse.
Versicherte Gefahren - sofern in der Objektliste nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist- Gebäudeversicherung:
a) Feuer, b) Leitungswasser, c) Sturm/Hagel, d) Überschwemmung und Rückstau gem. Abschnitt A § 8 ECB für alle Objekte, die sich bei Vertragsschluss nicht in ZÜRS-Zone IV befinden.
Versicherte Gefahren - sofern in der Objektliste nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist- Inventarversicherung:
a) Feuer, b) Einbruchdiebstahl, c) Leitungswasser, d) Sturm/Hagel, e) Überschwemmung und Rückstau gem. Abschnitt A § 8 ECB wenn sich das Objekt bei Vertragsschluss nicht in ZÜRS-Zone IV befindet.
Der Vertrag verängert sich stillschweigend, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Es gelten die Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Allgemein.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise können, soweit bei den entsprechenden Nachweisen keine andere Formvorgabe getroffen wurde, in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden.
Formulare werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es sind diese Formulare zu verwenden, soweit vorhanden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf separater Anlage abgegeben werden. Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen (ggf. auf gesonderte Aufforderung); die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin.
Die nachstehend unter III.2.1)-III.2.3) geforderten Eignungsanforderungen sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer (ggf. auf gesondertes Verlangen) einzureichen, soweit es sich bei diesen um Versicherungsunternehmen handelt.
2. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers.
Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten. Die Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedsstaates ist durch Eigenerklärung bzw. durch Vorlage einer Kopie der Zulassungsurkunde als Versicherungsunternehmen für die ausgeschriebenen Versicherungen mit der Erlaubnis zum Betrieb der Versicherungssparte„Schadenversicherung“ in Deutschland gemäß § 8 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder einem Äquivalent aus einem Staat der EU nachzuweisen.
- Eignungserklärung
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
- Eigenerklärung zu Bewerber- / Bietergemeinschaft
- Erklärung zum Mindestlohn
- Eigenerklärung zu Referenzen
Es gelten die Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Eigenerklärung des Versicherers über seine Netto-Beitragseinnahmen im Nichtlebens-Versicherungsgeschäft(Non-Life) der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre ohne Versicherungssteuer.
- Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft über ausreichendende Solvabilität verfügen und die von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (z. B. für Deutschland die BaFin – Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht) formulierten Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit undLeistungsbereitschaft sowohl für ihn als auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft stets beachtet hat/haben und zukünftig beachten werden.
Vom Bieter/Bietergemeinschaft sind nach Angebotsabgabe auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- aktueller Nachweis der Berufsgenossenschaft (Unbedenklichkeitsbescheinigung);
- aktueller Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung;
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen;
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse
- ggf. Erklärungen und Nachweise zur Eignung Dritter/ Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer;
- Erklärung der Aufsichtsbehörde, dass die Versicherungsgesellschaft in Deutschland zugelassen ist
oder ihren Hauptsitz innerhalb der europäischen Union oder dessen Vertreter hat.
Technische Leistungsfähigkeit.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss in Deutschland eine zum Geschäftsbetrieb zugelasseneNiederlassung oder Betriebsstätte unterhalten (Eigenerklärung).
Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten mit Zulassung nach § 8 desVersicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedslandes.
Stadt Ennepetal, Bismarckstr. 21, 58256 Ennepetal, Raum 230.
Information about authorised persons and opening procedure:Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Vergabekammer Westfalen