Electrical fitting work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46538628) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Hamburger Hochbahn AG Номер конкурса: 46538628 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
266333; Elektrotechnik Haltestelle Stoltenstraße, unterirdische U-Bahn-Haltestelle der Linie U4 in Hamburg
Bei der Ausschreibung handelt es sich um Starkstromanlagen welche als Ausbau in einer neuen unterirdischen U-Bahn-Haltestelle (Haltestelle Stoltenstraße) der Linie U4 in Hamburg errichtet werden sollen.
Lage der Baustelle:
Manshardtstr. 66
22119 Hamburg
Hauptsächlich sind in dem LV Leistungen aus folgenden Hauptgewerken enthalten:
- Trenntransformator 250 kVA, 400/400 V 1 St
- Niederspannungshauptverteilung 1 St
- Unterverteilungen 16 St
- Sicherheitsbeleuchtung-Fluchtwegkennzeichen 1 St
- Kabelrinnen 5200 m
- Leitungsführungskanal 1800 m
- Brandschotts mit Brandschutzsteinen 400 St
- Brandschutzkissen 1200 St
- Kabel 2.5 bis 10 mm² 36000 m
- Kabel 16 bis 120 mm² 11000 m
- Leitungen Potentialausgleich 20000 m
- Kabel mit Funktionserhalt 17000 m
- Langfeldleuchten LED 210 St
- Kabel Nachrichtentechnik 36000 m
1. Kopie Auszug Berufsregister oder Handelsregister, (Ausschlusskriterium);
2. Kopie Auszug Gewerbezentralregister -nicht älter als 12 Monate, (Ausschlusskriterium);
3. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) des Finanzamtes, als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, und Abgaben,(Ausschlusskriterium);
4. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) der Krankenkasse als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen (Ausschlusskriterium);
5. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) der Berufsgenossenschaft als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen (Ausschlusskriterium);
6. Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß § 123-124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist, (Ausschlusskriterium);
7. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person gem. § 123-124 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist. (Ausschlusskriterium);
1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio EUR pro Schadensfall, (Ausschlusskriterium)
1. Nachweis der Errichtung von mindestens 2 Mittelspannungs-Anlagen in den letzten 3 Jahren.
2. Nachweis der Errichtung von mindestens 5 Niederspannungshauptverteilungen in den letzten 3 Jahren.
3. Nachweis von mindestens 15 Monteuren und 3 Obermonteuren im Unternehmen.
4. Nachweis von mindestens 3 Elektro-Meistern im Unternehmen.
5. Nachweis der Erstellung der M+W Planung im eigenen Unternehmen: durch eigene Zeichnungsabteilung.
6. Nachweis von einem Volumen von mindestens 500.000,- € realisierten Baumaßnahmen im Bahnbereich in den letzten 3 Jahren.
7. Nachweis von einem Volumen von mindestens 500.000,- € realisierten Baumaßnahmen im Starkstrombereich in den letzten 3 Jahren.
s. Vergabeunterlagen
nur für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
— in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit Angebotsabgabe eingereicht oder ist diese nicht von allen
Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
Die Angebotsaufforderung / Ausschreibung erfolgt nach der Prüfung der Teilnahmeanträge nur an die qualifizierten Bewerber.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einemNachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einemNachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Vergaberecht, Zivilrecht und Forderungsmanagement