Electrical fitting work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46538335) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kreisstadt Siegburg Номер конкурса: 46538335 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Kernsanierung und Erweiterung Rathaus Siegburg: Los elektrotechnische Anlagen sowie fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Referenznummer der Bekanntmachung: ZV65/2023Gegenstand des Bauvorhabens ist die Kernsanierung und Erweiterung des Rathauses der Kreisstadt Siegburg, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg.
Dieses Los beinhaltet das Gewerk elektrotechnische Anlagen sowie fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ELT FM/IT).
Rathaus der Stadt Siegburg Nogenter Platz 10 53721 Siegburg
Gegenstand des Bauvorhabens ist die Kernsanierung und Erweiterung des Rathauses der Kreisstadt Siegburg. Das Gebäude besteht aus drei Bauteilen:
- Bauteil A (Untergeschoss + 4 Obergeschosse)
- Bauteil B (Untergeschoss + 5 Obergeschosse+ Aufstockung
- Bauteil C Untergeschoss + 2 Obergeschosse
Das Gebäude ist nach durchgeführter Sanierung und Rückbau in den Rohbauzustand versetzt, es handelt sich um eine Stahlbeton-Skelettbauweise.
Dieses Vergabeverfahren beinhaltet das Los Elektrotechnische Anlagen sowie fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ELT FM/IT). Die Anlagen sind im Wesentlichen gekennzeichnet durch:
Elektrotechnik:
NHV AV und NHV Notstrom
1400 m Kabel 16 mm2 bis 150 mm2
2400 m IY (ST) Y 2x2x0,8
40 St Unterverteilungen
635 St Pendelleuchten
700 St Downlights
Nachrichtentechnik:
BMZ mit 925 Meldern
EDV mit 8 Datenschränken
1125 St Cat6a Dosen
95 km Datenkabel
Arbeitsbeginn: 02. KW 2024
Fertigstellung der Arbeiten: 48.KW 2024
Auflistung der georderten Angaben/Nachweise:
1. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die vorgenannten Angaben sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die zur persönlichen Lage geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Angabe der Umsätze des Unternehmens in Höhe von jeweils mindestens 3.000.000 EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022), soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Bei Bietergemeinschaften wird addiert.
Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die wirtschaftlichen/finanziellen Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE Angabe auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 235 und 236 zu verwenden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mindestumsätze des Unternehmens in Höhe von jeweils mindestens 3.000.000 EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022), soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Bei Bietergemeinschaften wird addiert.
1. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte):
Mit dem Angebot sind mindestens 3 Referenznachweise aus den letzten fünf Geschäftsjahren (Stichtag: 01.01.2018) über vergleichbare, abgeschlossene Aufträge (jeweils durch Vorlage des Formblattes 444) mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (124) genannten Angaben vorzulegen. Vergleichbar sind die Leistungen, wenn sie für öffentliche oder private Auftraggeber, darunter mindestens ein öffentlicher Auftraggeber, durchgeführt wurden und diese Leistungen auch vom Auftragswert her mit diesem Auftrag vergleichbar sind.
Die Referenznachweise können auch durch Vorlage des Eintrages in das PQ-Verzeichnis erfolgen.
Wichtig: Sollten im PQ- Verzeichnis keine oder weniger als 3 geeignete Referenznachweise nach den vorstehend bezeichneten Kriterien vorhanden sein, muss der Bieter seinem Angebot separate, geeignete Referenznachweise beifügen.
2. Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal. Die Anzahl der Mitarbeiter ist nach den Kategorien PL, PI, OM und M aufzuschlüsseln.
Mindestens sind jedoch 3 Obermonteure und 15 festangestellte Monteure nachzuweisen
Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) sowie Referenzerklärungen (z.B. Formblatt 444) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Die Formblätter 124 und 444 werden zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die technischen Fähigkeiten/ Kapazitäten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur technischen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE Angabe auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 235 und 236 zu verwenden.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mit dem Angebot sind mindestens 3 Referenzprojekte über vergleichbare, abgeschlossene Leistungen gemäß Ziff. 1 aus den letzten fünf Geschäftsjahren (Stichtag 01.01.2018) nachzuweisen.
Zusätzlich ist bereits bei Angebotsabgabe nachzuweisen, dass die Anzahl der Obermonteure mindestens 3 und die der festangestellten Monteure mindestens 15 beträgt.
Sicherheiten, Kautionen:
Vertragserfüllungssicherheit: 5 % der Bruttoauftragssumme
Mängelansprüchesicherheit: 3 % der Bruttoabrechnungssumme
Zahlungsbedingungen:
Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, gemäß VOB/B
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Siegburg
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln