Engineering services (Германия - Тендер #46538049) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Parchim - Der Bürgermeister Номер конкурса: 46538049 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stadt Parchim - Städtebauliche Erneuerung Parchim Sanierungsgebiet "Altstadt", Umfeld St. Georgen, Planungsleistungen gemäß HOAI 2021 Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke
Reference number: 2023090027Städtebauliche Erneuerung Parchim Sanierungsgebiet "Altstadt", Umfeld St. Georgen - Regenentwässerung, Planungsleistungen gemäß HOAI 2021 Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 4-9
Umfeld Georgenkirche 19370 Parchim
Das Umfeld der Georgenkirche befindet sich im Zentrum der historischen Altstadt der Stadt Parchim. Begrenzt wird dieses Quartier durch die Blutstraße, die Lindenstraße, den Schuhmarkt und den Alten Markt. Das Zentrum dieses Quartieres bildet die Georgenkirche.
Die Stadt Parchim plant die denkmalgerechte Sanierung und Umgestaltung dieses Bereiches
Im Quartier der Georgenkirche befindet sich keine Regenwasserkanalisation. Das anfallende Niederschlagswasser in diesem Bereich läuft unkontrolliert über die Flächen ab oder wird über die vorhandene Mischwasserkanalisation und Schmutzwasserkanalisation gesammelt und abgeführt.
Im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanungen wurden zahlreiche Varianten untersucht. Im Ergebnis wurde festgelegt, dass eine Versickerung mit einer gedrosselten Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers aus dem Umfeld der Georgenkirche auf
dem Grundstück des Pfarrhauses erfolgen soll. Im Zuge der Ausführungsplanung wird noch die Größe der Versickerung/ Drosselabflusses zu untersuchen sein.
Ziel der Stadt Parchim und des Abwasserentsorgungsbetriebes der Stadt Parchim ist es, die Regenwasserkanalisation
zu entlasten und Möglichkeiten des Rückhaltes oder der Versickerung zu nutzen.
Zuschlagskriterien:
höchster Wert = bester Wert
1. Honorar - Wichtung 40%
2. Präsenz vor Ort, Qualität der Kommunikationsplanung - Wichtung 30%, - Darlegung zur Absicherung der Präsenz vor Ort im Planungsprozess
- Darlegung zur Absicherung der Präsenz vor Ort während der Bauausführung (Erreichbarkeit / Reaktionszeit)
- Zusammenarbeit, Kommunikation mit den anderen fachlich am Projekt Beteiligten
3. Qualität der Personalplanung - Wichtung 15%, - Darstellung des geplantes Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte
- Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust
4. Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen - Wichtung 15%, - Methoden zur Verfolgung der Termine und des kritischen Pfades
- Etablierung "Frühwarnsystem" bei drohenden Terminüberschreitungen
- Vorgehensweise / Maßnahmen im Umgang mit Bauablaufstörungen
- Darstellung der Methoden zur Kostenverfolgung und zur Sicherstellung der Budgeteinhaltung
- Strategie zur Vermeidung von Nachtragsleistungen
- "Frühwarnsystem" bei drohenden Kostenüberschreitungen
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium "Honorar".
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur nach Architekten-/Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes
- bei juristischen Personen Vorlage eines Auszuges aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister
- bei natürlichen Personen (freiberufliche Architekten/Ingenieure) Nachweis für den Eintrag in einer Ingenieur-/Architektenkammer
Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU zu erbringen.
3. Bietererklärung zur Unternehmensgröße
4. Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-
Vorpommern (VgG M-V)
5. Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen
- für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR, zweifach maximiert
- für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR, zweifach maximiert.
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen.
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. mind. 2 Referenzen der letzten 10 Jahre, die vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind
3. Benennung des verantwortlichen Projektteams
4. Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
5. Erklärung zur Kommunikationssprache in Wort und Schrift: deutsch
6. Verzeichnis Unterauftragnehmer
7. Verzeichnis anderer Unternehmen Eignungsleihe
8. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle)
9. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle)
Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36EG, geändert durch RL 2013/55/EU
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR, Eckdrift 93, 19061 Schwerin
Information about authorised persons and opening procedure:Vertreter des Auftraggebers
Vertreter des Auftraggebers
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.