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Environmental management (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46537595)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Номер конкурса: 46537595
Дата публикации: 29-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092520231026 10:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
      Bernhard-Nocht-Straße, 78
      Hamburg
      20359
      Germany
      E-Mail: vergabestelle@bsh.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539567
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539567

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Ökologische Untersuchungen Benthos und Fische (2025 - 2027) in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee „Flächenvoruntersuchung N-14.1"

        Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01637
      2. CPV-Code Hauptteil:
        90710000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Das BSH führt die Voruntersuchung in der Nordsee durch, um die Eignung von Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Hierzu muss u. a. die Meeresumwelt untersucht werden. Ausgeschrieben ist hier die zweijährige Untersuchung des Benthos und die bis zu zweijährige Untersuchung der Fische nach Standard-Untersuchungskonzept (StUK4). Die Untersuchungen betreffen die Fläche N-14.1 gemäß Vorentwurf des Flächenentwicklungsplan des BSH vom 01. September 2023 in der AWZ der Nordsee, auf denen für die Schutzgüter Benthos (Infauna und Epifauna) und Fische jeweils separate Kampagnen zu fahren sind. Das Untersuchungsprogramm umfasst Untersuchungen der Epifauna und der Fischfauna mit einer Baumkurre sowie der Infauna mit Greifern. Die Untersuchungsergebnisse werden in flächenbezogenen Berichten zu dokumentieren sein.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Deutsche AWZ der Nordsee

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Durchführung von Benthosuntersuchungen auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt" (StUK4) auf der Fläche N-14.1 sowie einer Referenzfläche in jeweils drei Kampagnen: Herbstkampagne 2025 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2025); Frühjahrskampagne 2026 (innerhalb des Zeitraums 01.04. bis 31.05.2026); Herbstkampagne 2026 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2026). Durchführung von Fischuntersuchungen auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt" (StUK4) auf der Fläche N-14.1 sowie einer Referenzfläche in zunächst einer Herbstkampagne 2025 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2025). Nach Prüfung der Fangergebnisse entscheidet der Auftraggeber, ob die Fischuntersuchungen beendet oder mit der Frühjahrskampagne 2026 (innerhalb des Zeitraums 01.04. bis 31.05.2026) und/oder der Herbstkampagne 2026 (innerhalb des Zeitraums 01.09. bis 30.11.2026) fortgesetzt werden. Die Untersuchungen umfassen im Einzelnen: Epifauna-Untersuchung mit 2-Meter-Baumkurre, pro Kampagne 15 Hols pro Untersuchungsfläche und Referenzfläche. Infauna-Untersuchung mit dem Van-Veen-Greifer, pro Kampagne Beprobung von 30 Stationen à 3 Greifern pro Untersuchungsfläche und Referenzfläche. Fischfauna-Untersuchung mit der 7-Meter-Baumkurre, pro Kampagne pro Fläche 25 Schleppstrecken mit jeweils parallel ausgeführeten Steuerbord- und Backbord-Hols) pro Untersuchungsfläche und Referenzfläche. Nach Bedarf Videountersuchung der Epifauna, Makrophyten und Biotopstruktur, bis zu 5 Videotransekte pro Kampagne und Fläche, und biologische Validierung von Verdachtsflächen gemäß BfN Kartieranleitung. Die Untersuchungsergebnisse für Benthos sind in insgesamt zwei Berichten zusammenzufassen und auszuwerten: Jeweils ein Zwischenbericht für die Fläche nach Abschluss der zweiten Kampagne (Abgabe 30.09.2026) und ein Abschlussbericht für die Fläche nach Abschluss aller drei Kampagnen (Abgabe 15.03.2027).Die Untersuchungsergebnisse für Fische sind in einem, nach Bedarf in zwei Berichten zusammenzufassen und auszuwerten: Ein Bericht für die Fläche nach Abschluss der ersten Kampagne (Abgabe 31.01.2026). Falls die Zwischenauswertung des Auftraggebers ergibt, dass eine Fortrsetzung der Untersuchungen erforderlich ist, wird ein Abschlussbericht für die Fläche nach Abschluss aller drei Kampagnen erstellt (Abgabe 15.03.2027). Die Berichte haben eine Bestandscharakterisierung, eine Darstellung der Vorbelastungen, eine Bestandsbewertung sowie eine qualitative Auswirkungsprognose (Beschreibung der Wirkpfade) für die Schutzgüter Sediment, Infauna, Epifauna, Fische und Biotope zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte, die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Das BSH prüft alle Berichte, Überarbeitungen sind einzuplanen. Die Endfassungen aller Abschlussberichte werden vom Auftragnehmer ins Englische übersetzt. Die übersetzten Abschlussberichte der Fläche N-14.1 sind bis spätestens 31.08.2027 an den öffentlichen Auftraggeber zu übermitteln. Das Projekt endet mit der Abnahme der übersetzten Abschlussberichte spätestens am 15.11.2027. Die jeweiligen Untersuchungsflächen decken die FEP-Flächen mit zentraler Voruntersuchung und dem Auktionsjahr 2028 ab. Weitere Details zur Untersuchungsfläche sowie zu den zusammenzuführenden Datensätzen und Datenvolumina sind der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die zu erbringenden Leistungen werden auf 2 Leistungsstufen verteilt und müssen vwie oben beschrieben fertiggestellt werden. Aufgrund von sich aus dem WindSeeG ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen hat die Einhaltung des Vertragstermins für die Auftraggeberin sehr hohe Priorität.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2025-07-01
        Ende: 2027-11-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Auftraggeberin behält sich vor, von § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV Gebrauch zu machen. Die Leistungen wiederholen sich in ihrer Art für andere Flächen in anderen Gebieten der deutschen AWZ der Nordsee. Diese gleichartigen Leistungen dieses Auftrags können innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Bezuschlagung erneut zu denselben vereinbarten Konditionen an denselben Auftragnehmer ohne weitere Ausschreibung vergeben werden. Der Umfang des Folgeauftrages kann vergleichbar mit dem der vorliegenden Grundbeauftragung (1. Leistungsstufe) sein und bis zu dem Gesamtumfang aller beider Leistungsstufen reichen. Somit kann sich der Auftragswert nach heutiger Bemessung bis zu verdoppeln. Der genaue Umfang richtet sich nach dem Bedarf gemäß WindSeeG und des jeweils gültigen Flächenentwicklungsplans.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Änderungen des Flächenentwicklungsplanes, anderweitiger Zufluss von Erkundungsdaten sowie Änderungen der Untersuchungsrahmen können mit Änderungen des Leistungsgegenstandes gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB einhergehen. Weitere diesbezügliche Details sind Kap. 10.7. des Vertrages zu entnehmen.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        a) Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)

        Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).

        b.) Eintragung in einem Handelsregister

        Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium).

        c.) Bestimmte Berechtigung erforderlich Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen. (Ausschlusskriterium).

        Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        a.) Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):

        1.200.000,00 EUR

        Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters

        b.) Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):

        Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung

        Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:

        für Personenschäden 10.000.000,00 EUR

        für sonstige Schäden 2.000.000,00 EUR

        In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt und Leistungen in der AWZ der Bundesrepublik Deutschland abdeckt.

        Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.

        Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        s. Anlagen "Vorgaben Untersuchungskonzept__BEN_FIS_AJ2028.pdf", "20230915_Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters_BEN_FIS_AJ2028.pdf"

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        - Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf: www.gesetze-im-internet.de

        - "Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4)" (BSH, 2013) zu finden auf: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards/Standard-Auswirkungen-Offshore-Windenergieanlagen-Meeresumwelt.pdf?__blob=publicationFile&v=23

        - Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-26
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-26
      Ortszeit: 11:00
      Ort:

      BSH Hamburg

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Keine.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Änderungen des Flächenentwicklungsplanes, anderweitiger Zufluss von Erkundungsdaten sowie Änderungen der Untersuchungsrahmen können mit Änderungen des Leistungsgegenstandes gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB einhergehen. Weitere diesbezügliche Details sind Kap. 10.7. des Vertrages zu entnehmen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 228-9499561
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 228-9499163
        Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 160 GWB Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        § 160 GWB Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt

        Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Justitiariat -
        Bernhard-Nocht-Str. 78
        Hamburg
        20359
        Germany
        Kontaktstelle(n): 20359
        Fax: +49 40-31905001
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-25

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