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Software programming and consultancy services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46433566)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Номер конкурса: 46433566
Дата публикации: 26-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092120231023 10:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
      Invalidenstr.44
      Berlin
      10115
      Germany
      E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539036
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539036

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Digitales und Verkehr
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        2311/StB27 Nacherfassung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen)- Fachlos A

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2311/StB27 Fachlos A
      2. CPV-Code Hauptteil:
        72200000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Der Infrastrukturatlas (ISA) der Bundesnetzagentur ist das zentrale Informations- und Planungstool für den Gigabit-Ausbau in Deutschland und ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Er enthält Lagedaten zu Infrastrukturen von Netzbetreibern. Diese können Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen im Rahmen des Gigabit-Ausbaus zur Verfügung gestellt werden. Damit ist der ISA nicht öffentlich zugänglich, sondern wird nur berechtigten Nutzern mit zeitlich und örtlich begrenztem Zugriff auf Antrag zur Verfügung gestellt. Durch den ISA wird die Planung von Gigabit-Ausbauprojekten vereinfacht und beschleunigt. Die Mitnutzung bereits vorhandener Einrichtungen senkt zudem die Ausbaukosten.

        .

        Nach §77a, Abs. 2 TKG sind alle relevanten digitalen Daten, welche geeignet sind, Informationslücken in der Netzinfrastruktur zu schließen und damit dem Breitbandausbau zu dienen, zu liefern und zu veröffentlichen. Die Betreiber der relevanten Netzinfrastrukturen sind verpflichtet die Daten entsprechend den Festlegungen in den Daten-lieferungsbedingungen des ISA, aktueller Stand aus August 2022, an die BNetzA zu liefern. Diese Verpflichtung betrifft auch die Bundesfernstraßen, also die Bundesstraßen und die Bundesautobahnen. Der Betrieb der Bundesfernstraßen liegt in der Zuständigkeit der Auftragsverwaltungen der Länder sowie der Autobahn GmbH des Bundes (im Folgenden kurz Betreiber genannt). In ihrer Zuständigkeit liegt die operative Bereitstellung der Daten für den ISA.

        .

        Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu beauftragenden Dienstleistungen dienen der operativen Unterstützung der Betreiber bei der Nacherfassung sowie Digitalisierung und Georeferenzierung von Daten zu Infrastrukturobjekten an Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie der Konvertierung der Daten in das vom ISA geforderte Format. Dazu soll die auf Basis der Open Source Software Talend Open Studio entwickelte und bereits bei den Straßenbauverwaltungen zur Konvertierung von OKSTRA-Daten zu INSPIRE-Daten eingesetzte Anwendung O2I-Tool weiterentwickelt werden. Dieser „Konverter“ wird über die Projektlaufzeit hinaus auf Dauer bei den Betreibern eingesetzt werden (soweit Bedarf besteht und diese Aufgabe nicht z. B. direkt von Fachsystemen wie den Straßeninformationsbanken oder der Bauwerksdatenbank übernommen wird).

        .

        Die im Rahmen der Dienstleistung erfassten und erzeugten digitalen und georeferenzierten Daten sollen neben der Belieferung des ISA auch für interne Prozesse bei den Betreibern zur Verfügung stehen und in entsprechende IT-Systeme importiert werden können. Auf Dauer sollen die Betreiber die Belieferung des ISA, der eine jährliche Aktualisierung der Daten vorsieht, eigenständig vornehmen. Hierzu werden im Zuge des Projektes bundeseinheitliche Prozesse abgestimmt.

        .

        Die zu vergebende Leistung ist in 1 Fachlos und 6 Gebietslose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2311/StB27 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen 6 Gebietslose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt

        „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2311/StB27“ zu erreichen.

        .

        Abweichend zu den nachfolgenden Angaben im Abschnitt II.1.6) gilt daher:

        - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja

        - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7

        .

        Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Fachlos A - Entwicklung der IT-Anwendung („Konverter“)

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        72211000, 71355000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        LOS A (Fachlos)

        Entwicklung der IT-Anwendung („Konverter“) zur Erzeugung des vom ISA in den Daten-lieferungsbedingungen (Stand: August 2022) gefordertem Format (vgl. AP 1) auf Basis des vorhandenen O2I-Tools. Der Konverter übernimmt digitale und georeferenzierte Daten aus verschiedenen Quellen und erzeugt das vom ISA geforderte Datenformat nach den Datenlieferungsbedingungen des ISA.

        .

        Basis der Entwicklung ist das O2I-Tool, welches mit der Open Source Software Talend Open Studio, ergänzt durch eine geeignete Geodatenkomponente, weiter zu entwickeln ist. Das O2I-Tool wird bei den Betreibern bereits zur Konvertierung von OKSTRA-Daten in INSPIRE-Daten eingesetzt. Die Anwendung hat ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesen und kann in den IT-Umgebungen der Betreiber genutzt werden. Die erforderlichen OKSTRA-Komponenten für Talend werden zur Verfügung gestellt.

        .

        Aufgabe des Dienstleisters ist auch die Entwicklung der Abbildungsregeln zwischen den Eingangsformaten, die im Rahmen des Projektes festgelegt werden, und dem vom ISA geforderten Ausgangsformat. Weiterhin sind die notwendigen Dokumentationen für den Konverter, Schulungen sowie die Unterstützung der Betreiber bei der Installation und Anwendung des Konverters zu liefern.

        .

        Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 / Gewichtung: 35
        Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept Schnittstellen / Gewichtung: 15
        Qualitätskriterium - Name: Organisation Personaleinsatz / Gewichtung: 20
        Preis - Gewichtung: 30
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 48
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 4 Jahren. Der Vertrag kann einmal um bis zu 12 Monate für die Erledigung von Nacharbeiten verlängert werden.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576

        Der AN ist verpflichtet,

        - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

        - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.

        Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:

        a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt BesB2 - Sanktion VO 2022/576

        b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.

        c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.

        .

        Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576

        Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.

        Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

        Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK 2).

        Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist.

        Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:

        - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,

        - Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall,

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Softwareerstellung zur Konvertierung von Geodaten

        Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der AG berücksichtigt Referenzen, aus den letzten 5 Jahren.

        Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1):

        - Kurztitel des Referenzprojektes

        - Name des Unternehmens, das die Refernz vorlegt

        - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich

        - Leistungszeitraum (Jahr)

        - Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)

        - Anzahl der Zuwendungsempfänger

        - 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)

        - Aus Sicht des Bieters/ Bewerbers sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:

        Schwerpunkt / Teilbereich

        2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Softwareerstellung zur Konvertierung von Geodaten

        Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.

        .

        Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:

        Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen in folgenden Schwerpunkten

        - Erfahrung mit der Datenkonvertierung in ETL (Extract-Transform-Load)-Prozessen für Geodaten und/oder

        - Softwareentwicklung für Straßenbauverwaltungen

        belegen.

        Alle Schwerpunkte müssen insgesamt nachgewiesen werden.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576

        Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.

        Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-23
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-20
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-23
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576

      Der AN ist verpflichtet,

      - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

      - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.

      Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
        Villemombler Str. 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 228-94990
        Fax: +49 228-9499163
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

        § 160 GWB lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

        § 160 GWB lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-21

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