Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen
Auftraggeber:
6002540589-8/4370/S0559 BwDLZ Zweibrücken - Sicherheitsdienstleistung ohne Befugnisse nach dem UZwGBw MoBS 1 Oberauerbach
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung,
Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 4: Auskunfts- und Schutzdienste
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: MoBS 1 Zweibrücken Oberauerbach
NUTS-Code DEB3A Zweibrücken, Kreisfreie Stadt
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 4
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder
Beschaffungsvorhabens:
6002540589-8/4370/S0559 BwDLZ Zweibrücken - Sicherheitsdienstleistung ohne Befugnisse nach dem UZwGBw - MoBS1 Oberauerbach
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche
Aufträge (CPV)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über
Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Sicherheitsdienstleistung ohne Befugnisse nach dem UZwGBw (Pförtnerdienst), hier in der Liegenschaft PCC MoBS1
Oberauerbach (Zweibrücken)
Laufzeit des Vertrages: 01.04.2024 - 01.04.2028 mit der Option, die Vertragslaufzeit einmalig um 3 Jahre zu
verlängern (maximale Gesamtvertragslaufzeit insgesamt 7 Jahre).
Anforderung für PCC MoBS 1 Oberauerbach:
Pförtnerdienst ohne Fahrzeug
2 Pförtner 24 Std pro Tag /7 Tage pro Woche im 12 Stunden-Schichtdienst
Tagschicht: 06:00 - 18:00 Uhr
Nachtschicht: 18:00 - 06:00 Uhr
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der
Auftragsausführung
Beginn 1.4.2024. Abschluss 1.4.2028
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der
Auftrag vergeben wird:
gesamtschuldnerisch haftend
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die
Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: + Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister+
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist) Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine
gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen.+ Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i.V.m §§ 123, 124, 147 GWB (vgl. BAAINBw-B- V 034/04.16)
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26)
bzw.
Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im
Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen
wird. Bei nicht
ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des
Versicherers
erforderlich.
Deckungssummen:
a) für Personenschäden 1.500.000,00 €,
b) für Sachschäden 350.000,00 €,
c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 €,
d) für Vermögensschäden 15.000,00 €
Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung
betreffend Gründung einer Bewerbergemeinschaft
(BAAINBw-B-V 047);
Möglicherweise geforderte
Mindeststandards: Mindeststandards sind die genannten Deckungssummen.
a) für Personenschäden 1.500.000,00 €,
b) für Sachschäden 350.000,00 €,
c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 €,
d) für Vermögensschäden 15.000,00 €
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
III.2.3)Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
+
Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von
Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) und Merkblatt
BAAINBw-B 096a/04.2015 , letzte Seite ausfüllen.
+ Eigenerklärung, dass die Anforderungen gem. Ziffer 2.2 des
Geheimschutzhandbuches des BMWi akzeptiert und
eingehalten werden
+ Eigenerklärung, dass
- ausschließlich Personal
eingesetzt wird,
• das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der
vertraglichen
Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei
sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort
und
Schrift in deutscher Sprache verständigen kann,
• für das ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister
vorliegt,
• das keine elektronischen Körperhilfsmittel trägt (Zugangsverbot)
- der
Teilnehmer im Auftragsfall
• auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden
Einzelnachweise vor
Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten
Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird
+ 3 erfolgreiche
Referenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren
erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen
Bei
Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der
zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen.
Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die
zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/
Standortälteste.
Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen
ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche
Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung
vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Bei Leistungen in
militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/Standortälteste, in anderen Fällen (andere öffentliche/ private Auftraggeber) ist die
Funktion der Auskunftsperson anzugeben.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für
Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich
sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer
im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen
Auftraggeber:
6002540589-BwDLZ Zweibrücken
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben
Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs-
und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder
Teilnahmeanträge
25.10.2023 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zugelassene Bieter haben vor Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Das Zeitfenster für Ortsbesichtigungen wird mit den Vergabeunterlagen
bekannt gegeben. Die Termine sind mit den angegebenen Asprechpartnern zu vereinbaren. Zum Ortstermin sind max. 3 Personen als Vertreter des Bieters zugelassen. Details sind bei
weiterer Teilnahme am Vergabeverfahren den dann zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese
werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung
gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
(www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von
Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21.9.2023