Construction work for buildings relating to health (Германия - Тендер #46432459) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Wohnungsbau GmbH des Landkreises Traunstein Номер конкурса: 46432459 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Traunstein: Construction work for buildings relating to health
2023/S 185-578719
Prior information notice
This notice aims at reducing time limits for receipt of tenders
Works
Section I: Contracting authority
Section II: Object
TB-KAiT: Kurzzeitpflege und Arztpraxen in Trostberg - 3182 Sanitärzellen
TB-KAiT: Kurzzeitpflege und Arztpraxen in Trostberg;
3182 Sanitärzellen
Kernmengen:
60 Stück Fertignasszellen werkseitig komplett fertiggestellt, inklusive der Oberflächenverkleidung, Sanitär- und Elektroausstattung
83278 Traunstein
Siegerthöhe 2
Siehe Punkt II. 1.4)
Section III: Legal, economic, financial and technical information
Section IV: Procedure
Section VI: Complementary information
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB)