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Construction supervision services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46432232)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Номер конкурса: 46432232
Дата публикации: 26-09-2023
Сумма контракта: 100 348 354 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 700 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023092120231023 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
      Göttinger Chaussee 76 A
      Hannover
      30453
      Germany
      Telefon: +49 5113034-01
      E-Mail: NLStBV-Z-Vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
      Fax: +49 5113034-2099
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6DG87/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6DG87

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Straßenbau
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        2023-95_B70-Ersatzneubau_Ledabrücke_öBü

        Referenznummer der Bekanntmachung: 03_227728_291852
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71520000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Örtliche Bauüberwachung für den Ersatzneubau der Ledabrücke im Zuge der B 70 bei Leer

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 1 700 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen (inkl. Rückbau und Ausstattungsgewerke: insb. Lichtsignalanlagen, Markierung, Beschilderung, Schutzeinrichtungen, Verkehrsführung während der Bauzeit) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2

        näheres siehe Aufgabenbeschreibung

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung und zur projektspezifischen Organisation des Projektteams im Erstangebot / Gewichtung: 30
        Qualitätskriterium - Name: Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams / Gewichtung: 20
        Qualitätskriterium - Name: Beantwortung der projektspezifischen Fachfragen des Auftraggebers im Präsentations- / Verhandlungsgespräch durch die Mitglieder des Projektteams / Gewichtung: 20
        Preis - Gewichtung: 30
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-06-01
        Ende: 2028-03-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        - Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - 5 %

        - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.

        Referenzen/Erfahrungen des 1. Bauoberleiters: 30%: Nachweis der Qualifikation, insbesondere die persönlichen vergleichbaren Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2020. Für jedes

        Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner.

        Referenzen/Erfahrungen des 2. Bauoberleiters: 25%: s. Anmerkungen 1. Oberbauleiter

        - Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

        Referenzen des Bewerbers: 30%: Referenzen des Unternehmens seit 2020, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Bearbeitungszeitraum, Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner.

        - Gesamteindruck der Bewerbung, 10 %

        Übersichtlichkeit, Unterlagen im vorgegebenen Format eingereicht? Vorgegebene Reihenfolge eingehalten? Dateien mit entsprechender Nummerierung und Lesezeichenverzeichnis versehen? Referenzen gemäß Aufforderung zum Teil-nahmewettbewerb aufgebaut?

        Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb", Ziffer 7.2 "Maßgebende Kriterien und Wichtung für die Wertung der Teilnahmeanträge".

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:

        1.1.1. Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:

        1.2.1 Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung gemäß 45 (4) Nr. 2 VgV mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):

        - mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden

        - mindestens 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)

        Bei BG/ARGE muss die Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.

        1.2.2 Mindestjahresumsatz des Unternehmens gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.

        Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 500.000 EUR brutto

        Bei BG/ARGE ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der BG/ARGE einzeln und für die BG/ARGE insgesamt darzustellen.

        Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der in Punkt I.3) angegebenen Adresse zum Abruf bereit.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        § 46 (3) Nr. 1 VgV:

        Der Bewerber (Unternehmen) muss mindestens einmal die Bauüberwachung für eine Straßenbrücke und mind. einmal die Bauüberwachung für Verkehrsanlagen im Rahmen eines Straßenbauprojektes erbracht haben.

        § 46 (3) Nr. 2 VgV:

        Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.

        Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:

        Der Hauptbauüberwacher muss mind. 1 persönliche Referenz über Bauüberwachung für eine Straßenbrücke und mind. 1 persönliche Referenz über Bauüberwachung für Verkehrsanlagen im Rahmen eines

        Straßenbauprojektes vorlegen.

        Der 2. Bauüberwacher muss mind. 1 persönliche Referenz über Bauüberwachung für eine Straßenbrücke und mind. 1 persönliche Referenz über Bauüberwachung für Verkehrsanlagen im Rahmen eines

        Straßenbauprojektes vorlegen.

        § 46 (3) Nr. 8 VgV:

        Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.

        Der Bewerber (Unternehmen) muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 3 Beschäftigte als Bauüberwacher angestellt haben.

        § 46 (3) Nr. 10 VgV:

        Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards.

        Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der in Punkt I.3) angegebenen Adresse zum Abruf bereit.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        § 75 VgV i. V. m. NIngG

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.

        § 123 GWB

        (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

        1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

        2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

        3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

        4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

        5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

        6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

        7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

        8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

        9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

        10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

        (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

        1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

        2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

        Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

        § 124 GWB

        (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

        2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

        Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter I.3) angegebenen Adresse zum Abrufen bereit

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-23
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      - Anfragen zum Verfahren sind nur über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3) zu stellen;

      - wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzung der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wendne Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle;

      - die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.

      Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6DG87

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
        Auf der Hude 2
        Lüneburg
        21339
        Germany
        Kontaktstelle(n): 21339
        E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
        Fax: +49 413115-2943
        Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche - Aufsichsbehörde
        Göttinger Chaussee 76 A
        Hannover
        30453
        Germany
        Kontaktstelle(n): 30453
        Telefon: +49 5113034-01
        E-Mail: evergabe-z@nlstbv.niedersachsen.de
        Fax: +49 5113034-2099
        Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

        Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Zentrale Vergabestelle
        Göttinger Chaussee 76 A
        Hannover
        30453
        Germany
        Kontaktstelle(n): 30453
        Telefon: +49 5113034-01
        E-Mail: evergabe-z@nlstbv.niedersachsen.de
        Fax: +49 5113034-2099
        Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-21

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