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Software package and information systems (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46431986)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Номер конкурса: 46431986
Дата публикации: 26-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092120231023 10:00Body governed by public lawContract noticeSuppliesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderHealth01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      KKH Kaufmännische Krankenkasse
      Karl-Wiechert-Allee 61
      Hannover
      30625
      Germany
      E-Mail: zentralerEinkauf@kkh.de
      Fax: +49 511/2802-5199
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E12174849
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E12174849
      an die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Gesundheit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Beschaffung eines Hilfmittelbearbeitungs- und Prüfsystems (Umsystem zu 21c - ohne digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA))

        Referenznummer der Bekanntmachung: 948-510523
      2. CPV-Code Hauptteil:
        48000000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Beschaffung eines Hilfmittelbearbeitungs- und Prüfsystems (Umsystem zu 21c - ohne digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA))

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        48000000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Beschaffung eines Hilfmittelbearbeitungs- und Prüfsystems (Umsystem zu 21c - ohne digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA))

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 48
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        unbefristete Laufzeit, mit 48 Monaten Mindestvertragslaufzeit

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z.B. Handels- od. Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate).

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-23
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-11-02
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-03-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer beim Bundeskartellamt
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Es wird darauf hingewiesen, dass §160Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines

        Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer

        Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

        „§134 Informations- und Wartepflicht.

        (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den

        Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen

        Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich

        in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer

        Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die

        betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1

        und2geschlossenwerden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt

        sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

        Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige

        Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. … § 135 Unwirksamkeit.

        (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat …

        §160Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        5 / 5 (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in

        seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

        ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein

        Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

        bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

        Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind…“.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Es wird darauf hingewiesen, dass §160Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines

        Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer

        Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

        „§134 Informations- und Wartepflicht.

        (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den

        Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen

        Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich

        in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer

        Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die

        betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1

        und2geschlossenwerden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt

        sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

        Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige

        Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. … § 135 Unwirksamkeit.

        (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat …

        §160Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        5 / 5 (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in

        seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

        ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein

        Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

        bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

        Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind…“.

        Vergabekammer beim Bundeskartellamt
        Villemomblerstraße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-21

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