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Architectural, construction, engineering and inspection services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46431403)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Lorsch - Der Magistrat
Номер конкурса: 46431403
Дата публикации: 26-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092120231024 12:00Regional or local authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Lorsch - Der Magistrat
      Kaiser-Wilhelm-Platz 1
      Rüsselsheim
      64653
      Germany
      E-Mail: h.schneider@lorsch.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YND6V3U/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt BMP Baumanagement GmbH
      Köln
      Germany
      E-Mail: vergabe@bmp.de
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.bmp.de
      elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YND6V3U

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Stadt Lorsch - Energetische Sanierung und Modernisierung der Nibelungenhalle

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.636 TNW - Bühnen- und Veranstaltungstechnik (Planung)
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Stadt Lorsch ist eine Stadt im südhessischen Kreis Bergstraße. Bekannt ist Lorsch unter anderem durch das zum Weltkulturerbe ernannte Kloster Lorsch.

        Als zentralen Veranstaltungsraum unterhält die Stadt Lorsch die Nibelungenhalle, welche zeitnah umfassend saniert und modernisiert werden soll.

        Die vielseitig genutzte bestehende Nibelungenhalle wurde im Jahre 1964 erbaut und 1986 teilweise saniert. Genutzt wird die Nibelungenhalle als Mehrzweckhalle für ein breites Spektrum an Veranstaltungen für Jung und Alt, z.B. für städtische Events, Konzerte, Familienabende, Fastnachtsveranstaltungen, Tanzveranstaltungen (einschließlich Training - weitere Sportnutzungen werden zukünftig nicht mehr stattfinden), schulische Veranstaltungen (Wingertsbergschule/Grundschule), Theateraufführungen und Unterhaltungsveranstaltungen (einschließlich Proben) sowie regelmäßige Blutspendetermine des DRK. Seltenere Nutzungen sind etwa Tagungen und Kongresse, Personalversammlungen oder Messen und private Feiern. Insbesondere für das Vereinsleben der Stadt Lorsch ist die Nibelungenhalle für Proben und Veranstaltungen die maßgebliche Einrichtung in Lorsch.

        Die Nibelungenhalle weist sowohl hinsichtlich zahlreicher baulicher Mängel als auch durch die eingeschränkte Funktionalität (bspw.: mangelnde Barrierefreiheit, Einschränkung bei der Durchführung von Veranstaltungen hinsichtlich der Anlieferung und Logistik, hinsichtlich der Erreichbarkeit der Nebenräume) deutlichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf:

        Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Planung der Bühnen- und Veranstaltungstechnik, Anlagengruppen 4, 5 und 7, Leistungsphasen 1 - 9 des § 55 HOAI zu vergeben. Es werden dabei die Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 15 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise.

        Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71321000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Nibelungenhalle Justus-Liebig-Straße 25 64653 Lorsch

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Planung Bühnen- und Veranstaltungstechnik LPH 1 bis 9 HOAI.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Präsentation: Projektbearbeitung und Vorgehensweise im ausgeschriebenen Projekt / Gewichtung: 70
        Kostenkriterium - Gewichtung: 30
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 32
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Anzahl der Bewerber: 4
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Erfüllung der Teilnahmebedingungen nach III 1.

        Sollten mehr als vier Bewerber die Teilnahmebedingungen erfüllen, entscheidet das Los.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.

        Die verantwortlichen Planer (Projektleitung und Stellvertretung) müssen jeweils über eine angemessene Berufspraxis und jeweils über eine angemessene Projekterfahrung verfügen.

        Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - vollständig ausgefüllter Bewerberbogen einschl. u.a.

        - Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen nach §§ 75, 44 VgV für die Ausführung der angebotenen Leistung,

        - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, EU-Sanktionen, Scientology.

        - Erklärung zur Haftpflichtversicherung

        Alle erforderlichen Eigenerklärungen werden innerhalb des Bewerberbogens abgegeben.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Versicherung mit Deckungssummen von

        - 3.000.000 EUR für Personenschäden und

        - 2.000.000 EUR für sonstige Schäden.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Eigenerklärungen zu 2 Referenzobjekten

        2. Angaben zum Projektteam (wird erst in der zweiten Verfahrensstufe erforderlich)

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu 1.:

        Referenz 1

        - Neuerrichtung oder Sanierung / Modernisierung der Veranstaltungstechnik,

        - als Planer Veranstaltungstechnik Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 HOAI erbracht,

        - Übergabe an den Bauherrn nach dem 01.01.2013 und

        - Baukosten der Veranstaltungstechnik (KG 440/450/470) 500.000 EUR (brutto).

        Referenz 2

        - Neuerrichtung oder Sanierung / Modernisierung der Veranstaltungstechnik,

        - als Planer Veranstaltungstechnik Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 HOAI erbracht,

        - Übergabe an den Bauherrn nach dem 01.01.2013 und

        - Baukosten der Veranstaltungstechnik (KG 440/450/470) 500.000 EUR (brutto).

        zu 2.:

        1. Projektleitung

        - Bachelor, Master oder Dipl.-Ing. in einer ingenieurwissenschaftlichen Disziplin, die für die Ausführung des Auftrages relevant ist. Nur bei TGA: Anstelle des Hochschulabschlusses können auch Mitarbeiter mit einem Abschluss als Meister oder staatlich geprüfte Techniker benannt werden.

        - Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums (bzw. TGA: des Berufsabschlusses)

        2. stellvertretende Projektleitung

        - Bachelor, Master oder Dipl.-Ing. in einer ingenieurwissenschaftlichen Disziplin, die für die Ausführung des Auftrages relevant ist. Nur bei TGA: Anstelle des Hochschulabschlusses können auch Mitarbeiter mit einem Abschluss als Meister oder staatlich geprüfte Techniker benannt werden.

        - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums (bzw. TGA: des Berufsabschlusses).

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        s.o. III. 1. 1)

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-24
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:

      1. Die geforderten Erklärungen sind fristgerecht mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden.

      2. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.

      2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.

      Bieterfragen sind rechtzeitig vor der jeweiligen Submissionsfrist zu stellen.

      3. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Nachunternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe vorliegen, nach Anforderung ersetzen.

      4. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Kommt der Bewerber/Bieter einer solchen Aufforderung nicht/nicht fristgerecht/nicht vollständig nach, so ist er auszuschließen.

      Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.

      5. HINWEIS ZUR GEPLANTEN VERKÜRZUNG DER ANGEBOTSFRIST Erstangebotsunterlagen): Es ist eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 13 Kalendertage vorgesehen. Diese Verkürzung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn sich mit allen Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, einvernehmlich auf eine kürzere Angebotsfrist verständigt werden kann. Bitte beachten Sie daher den entsprechenden Passus im Bewerberbogen (Ziffer 2. Teilnahmeantrag).

      Bekanntmachungs-ID: CXP4YND6V3U

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidenten Darmstadt
        Wilhelminenstraße 1-3
        Darmstadt
        64283
        Germany
        Kontaktstelle(n): 64283
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-21

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