Construction work for pipelines, communication and power lines (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46431337) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Regionetz GmbH, vertreten durch die E.V.A. Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen Номер конкурса: 46431337 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvereinbarungen über Tiefbauleistungen bis 30.000,00 Euro
Referenznummer der Bekanntmachung: 20230206 KBB-MJTiefbauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 30.000,00 Euro je Baumaßnahme (durch Einzelabruf) für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen sowie Hausanschlüssen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) in den Losen 1 bis 5 sowie zusätzlich Kanalleitungen/-hausanschlüssen im Los 1 und einer Rufbereitschaft in den Losen 2 bis 5.
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen mit Kanal im Vertragsgebiet A2 gemäß beiliegendem Gebietsplan
Los-Nr.: Los 1Nur Stadt Aachen
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen und Hausanschlüssen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) mit Kanalleitungen/-hausanschlüssen:
- Verlegung und Instandsetzung von Kanalleitungen/-hausanschlüssen (inkl. Materiallieferung und Montage)
- Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen /-hausanschlüssen (ohne Materiallieferung und Montage)
a) Die Regionetz will das Los 1 an drei Rahmenvertragspartner vergeben.
b) Der Auftrag hat eine Laufzeit von insgesamt 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 36 Monaten gekündigt werden.
c) Bei dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB. Die Stadt Aachen ist berechtigt, den Auftragnehmer mit Einzelaufträgen zu beauftragen. Dies gilt jedoch nur, soweit der Auftrag der Stadt Aachen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Einzelauftrag der Regionetz steht. Die Regelungen dieses Rahmenvertrags gelten entsprechend. Für diese Zwecke tritt die Stadt Aachen in dem Verfahren als sekundäre Auftraggeberin auf.
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen ohne Kanal im Vertragsgebiet A2 gemäß beiliegendem Gebietsplan
Los-Nr.: Los 2Nur Stadt Aachen
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen und Hausanschlüssen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) ohne Materiallieferung und Montage
- inkl. einer 24-stündigen Rufbereitschaft für Versorgung, 14-tägig wechselnd unter den Vertragspartnern im Vertragsgebiet A2
a) Die Regionetz will das Los 2 an acht Rahmenvertragspartner vergeben.
b) Der Auftrag hat eine Laufzeit von insgesamt 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 36 Monaten gekündigt werden.
c) Bei dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB. Die Stadt Aachen ist berechtigt, den Auftragnehmer mit Einzelaufträgen zu beauftragen. Dies gilt jedoch nur, soweit der Auftrag der Stadt Aachen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Einzelauftrag der Regionetz steht. Die Regelungen dieses Rahmenvertrags gelten entsprechend. Für diese Zwecke tritt die Stadt Aachen in dem Verfahren als sekundäre Auftraggeberin auf.
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen ohne Kanal im Vertragsgebiet B2 gemäß beiliegendem Gebietsplan
Los-Nr.: Los 3DEA26 (Düren):
nur Linnich, Titz, Aldenhoven, Jülich (einzelne Stadtteile), Niederzier, Inden
DEA29 (Heinsberg):
nur Wassenberg, Waldfeucht, Heinsberg, Selfkant, Gangelt, Geilenkirchen
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen und Hausanschlüssen ohne Materiallieferung und Montage
- inkl. einer 24-stündigen Rufbereitschaft im Vertragsgebiet B2
a) Die Regionetz will das Los 3 an einen Rahmenvertragspartner vergeben.
b) Der Auftrag hat eine Laufzeit von insgesamt 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 36 Monaten gekündigt werden.
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen ohne Kanal im Vertragsgebiet C2 gemäß beiliegendem Gebietsplan
Los-Nr.: Los 4DEA2D (Städteregion Aachen):
nur Baesweiler, Alsdorf, Würselen und Eschweiler
DEA26 (Düren):
nur Langerwehe
DEA29 (Heinsberg):
nur Übach-Palenberg
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen und Hausanschlüssen ohne Materiallieferung und Montage
- inkl. einer 24-stündigen Rufbereitschaft im Vertragsgebiet C2
a) Die Regionetz will das Los 4 an einen Rahmenvertragspartner vergeben.
b) Der Auftrag hat eine Laufzeit von insgesamt 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 36 Monaten gekündigt werden.
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen ohne Kanal im Vertragsgebiet D2 gemäß beiliegendem Gebietsplan (Kopie)
Los-Nr.: Los 5Städteregion Aachen - nur Stolberg, Roetgen, Simmerath und Monschau
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen und Hausanschlüssen ohne Materiallieferung und Montage
- inkl. einer 24-stündigen Rufbereitschaft im Vertragsgebiet D2
a) Die Regionetz will das Los 5 an einen Rahmenvertragspartner vergeben.
b) Der Auftrag hat eine Laufzeit von insgesamt 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 36 Monaten gekündigt werden.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n), der Soka Bau und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist (Vordruck 1). Geforderte Eignungsnachweise gem. § 21 Abs. 4 SektVO, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen Ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bewerber hat sich vor Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen.
b) Formlose unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 8), aus der hervorgeht, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 besteht,
c) Formlose unterschriebene Eigenerklärung "Integrität" gemäß Vordruck 9
d) Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Verteter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 5).
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Vordruck 2).
b) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (eigenes Personal) (Vordruck 3)
c) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Umfang von maximal 5 Seiten bzw. Nachweis mittels Zertifikat
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Liste der vom Bewerber erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (bei Los 1 einschließlich Kanalleitungen/-hausanschlüssen), möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie des zuständigen Ansprechpartners (Vordruck 4). Der Auftraggeber wird die vom Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
b) Folgende Qualifikationsnachweise (oder gleichwertig):
Für Kanalbau (Los 1) gemäß Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 AK3 (oder vergleichbar). Bei der AK3-Zulassung geht die Regionetz GmbH davon aus, dass bei Hausanschlüsssen grundsätzlich von einer charakteristischen Tiefenlage von >/= 3 m auszugehen ist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bewerber die Einhaltung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-GZ 961) Abschnitt 4.1 "Erstprüfung" für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werksleistung einen Vertrag zur RAL-Gütesicherung GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
c) Für Tiefbauarbeiten:
Formlose unterschriebene Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer geltenden Abfalltransportgenehmigung zum Transport von Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen nach § 49 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) bzw. einer Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz ist und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Vordruck 1)
d) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz eines Qualifikationsnachweises "Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß RSA und ZTV-SA" ist oder diese Schulung im Auftragsfall absolvieren wird (Vordruck 1).
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
a) Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bietern die entsprechenden Bescheinigungen gemäß Vordruck 1 sowie eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.
b) Nach Zuschlagserteilung und vor Vertragsunterzeichnung muss die Urkalkulation vorgelegt werden.
a) Die Regionetz will das Los 1 an drei Rahmenvertragspartner vergeben.
b) Der Auftrag hat eine Laufzeit von insgesamt 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 36 Monaten gekündigt werden.
c) Bei dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB. Die Stadt Aachen ist berechtigt, den Auftragnehmer mit Einzelaufträgen zu beauftragen. Dies gilt jedoch nur, soweit der Auftrag der Stadt Aachen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Einzelauftrag der Regionetz steht. Die Regelungen dieses Rahmenvertrags gelten entsprechend. Für diese Zwecke tritt die Stadt Aachen in dem Verfahren als sekundäre Auftraggeberin auf.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln