Repair and maintenance services of electrical distribution equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46431197) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: 50Hertz Transmission GmbH Номер конкурса: 46431197 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvertrag Instandhaltung MSCDN, C-type Filter und HGÜ Filterfelder
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Instandhaltung von MSCDN (Mechanically Switched Capacitor with Damping Network), C-type Filter und HGÜ Filterfelder (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Filter-Felder).
Netzgebiet 50Hertz Transmission GmbH
Abschluss eines Rahmenvertrages für die wiederkehrenden planmäßigen Wartungsleistungen sowie für die unplanmäßigen Störungsbehebungen für verschiedene Anlagen an verschiedenen Standorten im Netzgebiet der 50Hertz Transmission GmbH und ggfs. verbundener Unternehmen.
Verlängerungsrecht des AG zweimal um jeweils 2 Jahre und gemäß Leistungsverzeichnis.
- Wartung zusätzlicher Kondensatoreinheiten, Anlage Typ01 / Erweiterung
- Messung zusätzlicher Kondensatoreinheiten, Anlage Typ 01 / Erweiterung
- Messung Kondensatoranlage, Anlage Typ 04
- Unkrautvertilgung auf Schotterflächen, Anlage Typ04
- Rüstung Anlagenteile, Anlage Typ04
- Wartung Kondensatorhebevorrichtung, Sonstige Abrufe Erweiterung
Eigenerklärungen:
a) Hiermit erklären wir für unser Unternehmen, dass hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe gem. §123 GWB keine Verfehlungen vorliegen.
b) Hiermit erklären wir für unser Unternehmen, dass hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe gem. §124 GWB keine Verfehlungen vorliegen.
c) Hiermit erklären wir für unser Unternehmen, dass hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe gem. §21 AentG und §98c AufenthaltG, §19 MiLoG oder §21 SchwarzArbG keine Verfehlungen vorliegen.
a) Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate), beispielsweise von Creditreform, Schufa oder Bürgel.
a) Vorlage von mindestens 3 Projekt-Referenzen, am Tag der Absendung der Bekanntmachung nicht älter als 5 Jahre, welche belegen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Jahreswartungen sowie Entstörungen in
vergleichbaren Anlagen durchgeführt hat. Aktuell laufende Referenzprojekte können ebenfalls benannt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:1. Eigenerklärung Erreichbarkeit Telefon-Hotline:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass seine / ihre Telefon-Hotline werktags mindestens von 07:00 – 17:00 Uhr besetzt ist.
2. Eigenerklärung Reaktionszeit der Telefon-Hotline:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass er / sie nach einer aufgezeichneten Störungsmeldung innerhalb von 60 Min. eine Rückmeldung gibt.
3. Eigenerklärung Vorlaufzeit für geplante Abrufe der Jahreswartung:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass die benötigte Vorlaufzeit für die jeweiligen Abrufe der Jahreswartung eine Dauer von 10 Wochen nicht überschreitet.
4. Eigenerklärung Verpflichtung zur Teilnahme am QS-System des Auftraggebers:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass er / sie am QS-System des Auftraggebers teilnehmen wird.
5. Eigenerklärung Verpflichtung zur Nutzung des Instandhaltungsportals des Auftraggebers:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass er / sie das Instandhaltungsportal des Auftraggebers für die Zusammenarbeit nutzen wird.
6. Eigenerklärung Akzeptanz der OAFN (Ordnung zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit beim Einsatz von Fremdfirmen im Übertragungsnetz des Auftraggebers):
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass er / sie die OAFN vorbehaltlos und vollumfänglich akzeptiert.
7. Eigenerklärung Verhaltenskodex für Lieferanten (Code of Conduct):
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass er / sie den Verhaltenskodex für Lieferanten vorbehaltlos akzeptiert.
Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter
Informationen dazu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen zur Bewerbung an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden
sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt
gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Die Fristen in Bezug auf Fragen zur Angebotsfrist sind in der Anlage 1, Kapitel 4 der Ausschreibungsunterlagen geregelt.
b) Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und –kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung
nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können,
ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der
Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für
die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied
vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für
Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für
den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), – sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung
möglich sind – als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen
Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“