Roof-covering work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46430782) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Rhein-Erft-Kreis Номер конкурса: 46430782 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Garten-Gerätehäuser Teilneubau Maria-Montessori-Schule
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-077-63BGarten-Gerätehäuser Teilneubau Maria-Montessori-Schule
Maria-Montessori-Schule Nebenstelle Am Siegesbach 10-12 50321 Brühl
Garten-Gerätehäuser Teilneubau Maria-Montessori-Schule
Beginn der Arbeiten unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens am 24.11.2023; Abschluss der Arbeiten bis zum 16.02.2024.
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (vgl. VD 124).
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (vgl. VD 124).
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt (vgl. VD 233).
- Angabe von mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. VD 124).
Die Zufriedenheit der Referenzgeber wird abgefragt und als Eignungskriterium festgelegt.
- Angabe zu erforderlichen Arbeitskräften - NUR NACH GESONDERTER AUFFORDERUNG - (vgl. VD 124).
Besondere Bedingungen an die Auftragsdurchführung bestehen nach dem TVgG-NRW.
Genauere Erläuterungen enthalten die Vergabeunterlagen.
Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.
Etage 2, Flur A, Zi. 60
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Beginn der Arbeiten unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens am 24.11.2023; Abschluss der Arbeiten bis zum 16.02.2024.
Entsprechend der Regelungen des § 160 GWB.
Entsprechend der Regelungen des § 160 GWB.