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Boats (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46430774)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Land Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 16
Номер конкурса: 46430774
Дата публикации: 26-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092120231103 13:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderPublic order and safety01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Land Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 16
      n/a
      Karlsruhe
      76247
      Germany
      Telefon: +49 89451088960
      E-Mail: info@mayburg.de
      Fax: +49 89451088969
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a940d9e31-14fa019d9f759f0e
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenan die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Land Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe: Sammelbeschaffung von MZB mit Bootsanhängern

        Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2023-0046
      2. CPV-Code Hauptteil:
        34520000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

        Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft.

        Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV).

        Beteiligte Kommunen:

        • Gemeinde Altlußheim

        • Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

        • Gemeinde Haßmersheim

        • Stadt Heilbronn

        • Gemeinde Iffezheim

        • Gemeinde Ilvesheim

        • Stadt Kehl

        • Gemeinde Ketsch

        • Stadt Ladenburg

        • Stadt Lauffen am Neckar

        • Gemeinde Linkenheim-Hochstetten

        • Gemeinde Murg

        • Stadt Neckarsulm

        • Gemeinde Neuried

        • Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen

        • Stadt Philippsburg

        • Stadt Rheinau

        • Gemeinde Rheinmünster

        • Stadt Rheinstetten

        • Gemeinde Sasbach a. K.

        • Gemeinde Schwanau

        • Gemeinde Weisweil

        • Stadt Wertheim

        • Gemeinde Zwingenberg

        Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen.

        Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        34513650, 34521000, 34223300
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Siehe Vergabeunterlagen.

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

        Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft.

        Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV).

        Beteiligte Kommunen:

        • Gemeinde Altlußheim

        • Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

        • Gemeinde Haßmersheim

        • Stadt Heilbronn

        • Gemeinde Iffezheim

        • Gemeinde Ilvesheim

        • Stadt Kehl

        • Gemeinde Ketsch

        • Stadt Ladenburg

        • Stadt Lauffen am Neckar

        • Gemeinde Linkenheim-Hochstetten

        • Gemeinde Murg

        • Stadt Neckarsulm

        • Gemeinde Neuried

        • Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen

        • Stadt Philippsburg

        • Stadt Rheinau

        • Gemeinde Rheinmünster

        • Stadt Rheinstetten

        • Gemeinde Sasbach a. K.

        • Gemeinde Schwanau

        • Gemeinde Weisweil

        • Stadt Wertheim

        • Gemeinde Zwingenberg

        Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen.

        Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Tagen: 1
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Siehe Vergabeunterlagen.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        A.1.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2

        Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt, soweit einschlägig positiv bestätigt und in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht hat.

        (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        A.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand

        Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind die Netto-Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben. Der Netto-Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):

        1.000.000, - EUR

        Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.

        (Ausschlusskriterium)

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Der Netto-Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):

        1.000.000, - EUR

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        A.3.1 Referenzprojekte

        Darstellung von drei (3) erfolgreichen Referenzprojekten aus den letzten fünf (5) Jahren, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Mindestanforderung); ggf. auf einer Anlage zum Angebot.

        Ein Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn ...

        • ...es sich um eine Lieferung von Mehrzweckbooten (oder vergleichbar) und Bootsanhängern für eine Behörde und/oder für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben handelt und

        • ...es sich um eine Tranche von mindestens 5 Stück handelt.

        Erfolgreich sind Referenzprojekte, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:

        • Rückabwicklung des Vertrages

        • Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund

        • Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen

        • Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.

        • Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.

        Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:

        • Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen inkl. Bildmaterial

        • Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers (Ausschlusskriterium)

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Zu oben A.3.1:

        Drei (3) erfolgreiche Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Jahren, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Siehe Vergabeunterlagen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-03
      Ortszeit: 13:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-01-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-03
      Ortszeit: 13:05
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Siehe Vergabeunterlagen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Telefon: +49 7219268730
        E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 7219263985
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.

        Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

        Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        ######

        Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.

        Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

        Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        ######

        Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-21

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