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Boats (Германия - Тендер #46430774)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Land Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 16
Номер конкурса: 46430774
Дата публикации: 26-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092120231103 13:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderPublic order and safety01B0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Land Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 16
      n/a
      Karlsruhe
      76247
      Germany
      Telephone: +49 89451088960
      E-mail: info@mayburg.de
      Fax: +49 89451088969
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a940d9e31-14fa019d9f759f0e
      Additional information can be obtained from the abovementioned addressto the abovementioned address
    4. Type of the contracting authority:
      Ministry or any other national or federal authority, including their regional or local subdivisions
    5. Main activity:
      Public order and safety
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Land Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe: Sammelbeschaffung von MZB mit Bootsanhängern

        Reference number: MaBu-2023-0046
      2. Main CPV code:
        34520000
      3. Type of contract:
        Supplies
      4. Short description:

        Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

        Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft.

        Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV).

        Beteiligte Kommunen:

        • Gemeinde Altlußheim

        • Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

        • Gemeinde Haßmersheim

        • Stadt Heilbronn

        • Gemeinde Iffezheim

        • Gemeinde Ilvesheim

        • Stadt Kehl

        • Gemeinde Ketsch

        • Stadt Ladenburg

        • Stadt Lauffen am Neckar

        • Gemeinde Linkenheim-Hochstetten

        • Gemeinde Murg

        • Stadt Neckarsulm

        • Gemeinde Neuried

        • Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen

        • Stadt Philippsburg

        • Stadt Rheinau

        • Gemeinde Rheinmünster

        • Stadt Rheinstetten

        • Gemeinde Sasbach a. K.

        • Gemeinde Schwanau

        • Gemeinde Weisweil

        • Stadt Wertheim

        • Gemeinde Zwingenberg

        Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen.

        Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        34513650, 34521000, 34223300
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Siehe Vergabeunterlagen.

      4. Description of the procurement:

        Das Land Baden-Württemberg sowie die nachfolgend aufgeführten Kommunen beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von 25 neuen Mehrzweckbooten (MZB) und 24 neuen, zu den MZB passenden Bootsanhängern (für eine Kommune wird kein Bootsanhänger beschafft) auf einzelvertraglicher Basis und unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

        Die MZB und Bootsanhänger werden aufgrund der vorgesehenen Baugleichheit (keine Teillose) und der bestehenden Abhängigkeiten/Schnittstellen von MZB und Anhänger (keine Fachlose) in einem (1) Los beschafft.

        Die Funktechnik wird separat beschafft (§ 3 Abs. 9 VgV).

        Beteiligte Kommunen:

        • Gemeinde Altlußheim

        • Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

        • Gemeinde Haßmersheim

        • Stadt Heilbronn

        • Gemeinde Iffezheim

        • Gemeinde Ilvesheim

        • Stadt Kehl

        • Gemeinde Ketsch

        • Stadt Ladenburg

        • Stadt Lauffen am Neckar

        • Gemeinde Linkenheim-Hochstetten

        • Gemeinde Murg

        • Stadt Neckarsulm

        • Gemeinde Neuried

        • Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen

        • Stadt Philippsburg

        • Stadt Rheinau

        • Gemeinde Rheinmünster

        • Stadt Rheinstetten

        • Gemeinde Sasbach a. K.

        • Gemeinde Schwanau

        • Gemeinde Weisweil

        • Stadt Wertheim

        • Gemeinde Zwingenberg

        Es wird je MZB mit bzw. ohne Bootsanhänger und Auftraggeber ein (1) Vertrag geschlossen, d.h. im Ergebnis werden 25 Verträge mit dem Auftragnehmer geschlossen.

        Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" (mit Anlage), "Bewertungsmatrix-Leistung", "Preisblatt" und den Vertragsentwürfen.

      5. Award criteria:
        Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:
        Duration in days: 1
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:

        Siehe Vergabeunterlagen.

  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        A.1.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2

        Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt, soweit einschlägig positiv bestätigt und in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht hat.

        (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        A.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand

        Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind die Netto-Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben. Der Netto-Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):

        1.000.000, - EUR

        Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.

        (Ausschlusskriterium)

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Der Netto-Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):

        1.000.000, - EUR

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        A.3.1 Referenzprojekte

        Darstellung von drei (3) erfolgreichen Referenzprojekten aus den letzten fünf (5) Jahren, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Mindestanforderung); ggf. auf einer Anlage zum Angebot.

        Ein Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn ...

        • ...es sich um eine Lieferung von Mehrzweckbooten (oder vergleichbar) und Bootsanhängern für eine Behörde und/oder für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben handelt und

        • ...es sich um eine Tranche von mindestens 5 Stück handelt.

        Erfolgreich sind Referenzprojekte, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:

        • Rückabwicklung des Vertrages

        • Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund

        • Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen

        • Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.

        • Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.

        Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:

        • Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen inkl. Bildmaterial

        • Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers (Ausschlusskriterium)

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Zu oben A.3.1:

        Drei (3) erfolgreiche Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Jahren, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind.

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        Siehe Vergabeunterlagen.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-11-03
      Local time: 13:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2024-01-31
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-11-03
      Local time: 13:05
      Information about authorised persons and opening procedure:

      entfällt

  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information

      Siehe Vergabeunterlagen.

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Contact person: 76137
        Telephone: +49 7219268730
        E-mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 7219263985
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.

        Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

        Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        ######

        Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.

        Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

        Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        ######

        Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-09-21

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