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Building-cleaning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46430628)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf
Номер конкурса: 46430628
Дата публикации: 26-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20230921Ministry or any other national or federal authorityContract award noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesNot applicableLowest priceDefence01C0301
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf
      Am Dänenberg 2
      Wunstorf
      31515
      Germany
      Telefon: +49 5031-405-2738
      E-Mail: BwDLZWunstorfBeschaffung@Bundeswehr.org
      Fax: +49 5031-405-05787308
    2. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    3. Haupttätigkeit(en):
      Verteidigung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        8/2010/S0584 - Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort Wunstorf

        Referenznummer der Bekanntmachung: 6002536504-BwDLZ Wunstorf
      2. CPV-Code Hauptteil:
        90911200
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort Wunstorf ( Fliegerhorst Wunstorf, Unteroffizierheim, Dienstgebäude BwDLZ Wunstorf)

      5. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      6. Gesamtwert der Beschaffung:
        Wert
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Fliegerhorst Wunstorf

        Zur Luftbrücke 1

        31515 Wunstorf

        .

        Zeitraum vom 01.05.2024- 30.04.2028

        .

        Anzahl Räume 2.705

        m² einfache Reinigungsfläche gesamt 55.805,06

        m² monatliche Reinigungsfläche gesamt 467.447,72

        m² jährliche Reinigungsfläche gesamt 5.609.372,64

        .

        Davon 31 Gebäude mit ca.1.000 Räume innerhalb der Sperrzone.

        Personal für die Sperrzone benötigt eine Sicherheitsüberprüfung

        der Sicherheitsstufe Ü2. Der Bieter verpflichtet sich bei Zuschlagserteilung die Sicherheitsüberprüfung in die Wege zu leiten.

        .

        Fahrwege sind zu berücksichtigen.

        .

        Ansprechpartner: Herr Schröder 05031-405-2750 oder

        Frau Metzler 05031-405-2780

        _______________________________________________________________

        .

        Näheres kann den Anlagen entnommen werden.

        _______________________________________________________________

        .

        Eine Objektbesichtigung durch die Firmen ist zwingend erforderlich!!

        Terminvereinbarung über Herr Schröder 05031-405-2750

        ______...

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      7. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      8. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt IV
  4. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur elektronischen Auktion:
    4. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  5. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 178-558691
    2. Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems:
    3. Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation:
  • Abschnitt V
    1. Bezeichnung des Auftrags:

      8/2010/S0584 - Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort Wunstorf

  • Abschnitt VI
    1. Zusätzliche Angaben

      Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

      Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

      Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

    2. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Bundeskartellamt
        Villemomblerstraße 76
        Bonn
        53123
        Germany
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        § 160 GWB Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

        https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

        § 135 Unwirksamkeit

        https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html


    3. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-21

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