Services provided by medical personnel (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46227857) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Regierung der Oberpfalz Номер конкурса: 46227857 Дата публикации: 19-09-2023 Сумма контракта: 561 950 784 (Российский рубль) Цена оригинальная: 9 520 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Durchführung(en) zweite (ärztl.) Leichenschau vor Feuerbestattungen, Reg.-Bez. Oberpfalz
Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-14-23-03Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau) ab dem 1. Juli 2024 – ausgehend von der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 21. April 2022, Gl-Nr. 2127-1-1-G – bezogen auf den Reg.-Bez. Oberpfalz. – Die Gesamtleistung wird in insgesamt sieben Vergabeverfahren aufgeteilt: Az. 0270.ZV-12-23-16 (Reg.-Bez. Oberbayern; 2 Lose), Az. 0270.ZV-13-23-03 (Reg.-Bez. Niederbayern; 4 Lose), Az. 0270.ZV-14-23-03 (Reg.-Bez. Oberpfalz; 3 Lose), Az. 0270.ZV-15-23-02 (Reg.-Bez. Oberfranken; 4 Lose), Az. 0270.ZV-16-23-01 (Reg.-Bez. Mittelfranken; 2 Lose), Az. 0270.ZV-17-23-01 (Reg.-Bez. Unterfranken; 3 Lose) und Az. 0270.ZV-18-23-15 (Reg.-Bez. Schwaben; 5 Lose). Die Losaufteilung innerhalb dieses Vergabeverfahrens (Az. 0270.ZV-14-23-03 , Reg.-Bez. Oberpfalz) gestaltet sich wie folgt:
- Los 1: KREMA Hemau GmbH & Co. KG, Dietfurter Straße 47, 93155 Hemau;
- Los 2: Krematorium Regensburg (Stadt Regensburg), Am Dreifaltigkeitsberg 22, 93059 Regensburg;
- Los 3: Feuerbestattung Hohenburg Oberpfalz, Aichaberg 5, 92277 Hohenburg.
KREMA Hemau GmbH & Co. KG, Dietfurter Straße 47, 93155 Hemau
Los-Nr.: 1KREMA Hemau GmbH & Co. KG, Dietfurter Straße 47, 93155 Hemau
Los 1: KREMA Hemau GmbH & Co. KG, Dietfurter Straße 47, 93155 Hemau
Vergleiche hierzu auch § 10 ("Vertragslaufzeit") der Rahmenvereinbarung; auszugsweise: "Für den AG besteht die Möglichkeit diese RV optional zweimal um jeweils ein Jahr zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern; die RV endet somit spätestens zum 30. Juni 2030. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AG. Der AN hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. [...]".
Vergleiche hierzu die Ziffer 1.3 ("Grundlagen der Bedarfsermittlung") der Leistungsbeschreibung; auszugsweise: "Optional kann über die (verlängerte) Gesamtlaufzeit von 6 Jahren zudem zusätzlich der zuvor jeweils aufgeführte „Ø Kalenderjahr (+ Sicherheitsaufschlag i. H. v. 20 %)“ abgerufen werden; hierüber sollten übermäßige Steigerungen betreffend die jeweilige Anzahl der Einäscherungen gleichsam abgedeckt werden können. [...]".
Bezogen auf die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") darf unter anderem auf das Dokument "Kriterienkatalog Leistung" (bzw. "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") verwiesen werden. Die weitergehenden Details bezogen auf die (Prüfung und) Wertung der Angebote lassen sich selbiger Darstellung entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die - drei (3) - konzeptionellen Ausgestaltungen ("Projektorganisation", "Personaleinsatz" und "Personalqualifikation(en)") bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen (unter anderem die (Gesamt-)Vorgabe betreffend einen Mindesterfüllungsgrad von 40 % (200 von 500 (max.) Punkten) wie auch die jeweilige spezifische Mindestpunktzahl (2 von 5 (max.) Wertungspunkten)) sind besonders zu beachten. Gestützt auf § 58 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) findet bezogen auf die Gesamtleistung "Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau)" ein reiner Leistungswettbewerb statt. Konkret: Die Gebühr i.H.v. 100,00 € für die jeweilige Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau einschließlich der zugehörigen (Neben-)Leistungen folgt (zukünftig) unmittelbar aus der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz), vergleiche hierzu auch die Ziffer 2.5 ("Vergütung") innerhalb der Leistungsbeschreibung.
Krematorium Regensburg (Stadt Regensburg), Am Dreifaltigkeitsberg 22, 93059 Regensburg
Los-Nr.: 2Krematorium Regensburg (Stadt Regensburg), Am Dreifaltigkeitsberg 22, 93059 Regensburg
Los 2: Krematorium Regensburg (Stadt Regensburg), Am Dreifaltigkeitsberg 22, 93059 Regensburg
Vergleiche hierzu auch § 10 ("Vertragslaufzeit") der Rahmenvereinbarung; auszugsweise: "Für den AG besteht die Möglichkeit diese RV optional zweimal um jeweils ein Jahr zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern; die RV endet somit spätestens zum 30. Juni 2030. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AG. Der AN hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. [...]".
Vergleiche hierzu die Ziffer 1.3 ("Grundlagen der Bedarfsermittlung") der Leistungsbeschreibung; auszugsweise: "Optional kann über die (verlängerte) Gesamtlaufzeit von 6 Jahren zudem zusätzlich der zuvor jeweils aufgeführte „Ø Kalenderjahr (+ Sicherheitsaufschlag i. H. v. 20 %)“ abgerufen werden; hierüber sollten übermäßige Steigerungen betreffend die jeweilige Anzahl der Einäscherungen gleichsam abgedeckt werden können. [...]".
Bezogen auf die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") darf unter anderem auf das Dokument "Kriterienkatalog Leistung" (bzw. "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") verwiesen werden. Die weitergehenden Details bezogen auf die (Prüfung und) Wertung der Angebote lassen sich selbiger Darstellung entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die - drei (3) - konzeptionellen Ausgestaltungen ("Projektorganisation", "Personaleinsatz" und "Personalqualifikation(en)") bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen (unter anderem die (Gesamt-)Vorgabe betreffend einen Mindesterfüllungsgrad von 40 % (200 von 500 (max.) Punkten) wie auch die jeweilige spezifische Mindestpunktzahl (2 von 5 (max.) Wertungspunkten)) sind besonders zu beachten. Gestützt auf § 58 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) findet bezogen auf die Gesamtleistung "Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau)" ein reiner Leistungswettbewerb statt. Konkret: Die Gebühr i.H.v. 100,00 € für die jeweilige Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau einschließlich der zugehörigen (Neben-)Leistungen folgt (zukünftig) unmittelbar aus der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz), vergleiche hierzu auch die Ziffer 2.5 ("Vergütung") innerhalb der Leistungsbeschreibung.
Feuerbestattung Hohenburg Oberpfalz, Aichaberg 5, 92277 Hohenburg
Los-Nr.: 3Feuerbestattung Hohenburg Oberpfalz, Aichaberg 5, 92277 Hohenburg
Los 3: Feuerbestattung Hohenburg Oberpfalz, Aichaberg 5, 92277 Hohenburg
Vergleiche hierzu auch § 10 ("Vertragslaufzeit") der Rahmenvereinbarung; auszugsweise: "Für den AG besteht die Möglichkeit diese RV optional zweimal um jeweils ein Jahr zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern; die RV endet somit spätestens zum 30. Juni 2030. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AG. Der AN hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. [...]".
Vergleiche hierzu die Ziffer 1.3 ("Grundlagen der Bedarfsermittlung") der Leistungsbeschreibung; auszugsweise: "Optional kann über die (verlängerte) Gesamtlaufzeit von 6 Jahren zudem zusätzlich der zuvor jeweils aufgeführte „Ø Kalenderjahr (+ Sicherheitsaufschlag i. H. v. 20 %)“ abgerufen werden; hierüber sollten übermäßige Steigerungen betreffend die jeweilige Anzahl der Einäscherungen gleichsam abgedeckt werden können. [...]".
Bezogen auf die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") darf unter anderem auf das Dokument "Kriterienkatalog Leistung" (bzw. "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") verwiesen werden. Die weitergehenden Details bezogen auf die (Prüfung und) Wertung der Angebote lassen sich selbiger Darstellung entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die - drei (3) - konzeptionellen Ausgestaltungen ("Projektorganisation", "Personaleinsatz" und "Personalqualifikation(en)") bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen (unter anderem die (Gesamt-)Vorgabe betreffend einen Mindesterfüllungsgrad von 40 % (200 von 500 (max.) Punkten) wie auch die jeweilige spezifische Mindestpunktzahl (2 von 5 (max.) Wertungspunkten)) sind besonders zu beachten. Gestützt auf § 58 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) findet bezogen auf die Gesamtleistung "Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau)" ein reiner Leistungswettbewerb statt. Konkret: Die Gebühr i.H.v. 100,00 € für die jeweilige Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau einschließlich der zugehörigen (Neben-)Leistungen folgt (zukünftig) unmittelbar aus der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz), vergleiche hierzu auch die Ziffer 2.5 ("Vergütung") innerhalb der Leistungsbeschreibung.
III.1.1.1) Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterauszug
Führen Sie mit der Angebotsabgabe den Nachweis darüber, dass Sie in einem Berufs- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates eingetragen sind. Bitte legen Sie entsprechende Unterlagen bei, die nicht älter als 6 Monate sind.
III.1.1.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Bitte legen Sie entsprechende Unterlagen bei, die nicht älter als 6 Monate sind.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb des Auftragnehmers bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Zum Beleg Ihrer Leistungsfähigkeit wird der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gefordert, vergleiche hierzu auch § 4 Abs. 2 ("Haftung") der Rahmenvereinbarung. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen:
- mindestens 3.000.000,00 EUR für Personenschäden;
- mindestens 1.000.000,00 EUR für Sachschäden;
- mindestens 250.000,00 EUR für Vermögensschäden;
- mindestens 250.000,00 EUR für das Abhandenkommen von Sachen.
Bitte füllen Sie das Dokument „Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung“ vollständig aus und fügen Sie dieses dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verweisen, die/den entsprechenden Versicherungsnachweis/e bitte zusätzlich bei.
Beabsichtigte Unteraufträge
Geben Sie im Rahmen der Angebotsabgabe mittels des Dokuments „Unterauftragnehmer, Eignungsleihe“ an, für welche Teilaufgaben Sie Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben möchten. Die Angabe soll fachliche Aspekte und Mengenangaben beinhalten.
Vergleiche hierzu etwa die Ziffer 6 ("Qualifikation des eingesetzten Personals") in der Leistungsbeschreibung; auszugsweise: "Um eine hohe Qualität der zweiten Leichenschau zu gewährleisten, dürfen nach § 17 Abs. 4 Satz 4 BestV in der ab dem 1. Juli 2024 gültigen Fassung lediglich Ärzte mit besonderer Spezialisierung die zweite Leichenschau durchführen. Die zweite Leichenschau soll nach § 17 Abs. 4 Satz 4 Nr. 1 und 2 BestV in der ab dem 1. Juli 2024 gültigen Fassung von Ärzten durchgeführt werden, die die Gebietsbezeichnung „Rechtsmedizin“, „Pathologie“ oder „Öffentliches Gesundheitswesen“ führen oder einem Institut für Rechtsmedizin angehören oder nach § 17 Abs. 4 Satz 4 Nr. 3 BestV in der ab dem 1. Juli 2024 gültigen Fassung über besondere Sachkunde im Bereich der Leichenschau verfügen. Der Nachweis der besonderen Sachkunde erfolgt in der Regel über den Nachweis der Teilnahme an einem zumindest zweistündigen Kurs zur ärztlichen Leichenschau in den der Ermächtigung vorangegangenen zwei Jahren. Anschließend ist eine jährliche Auffrischung vorgesehen. [...] ".
Vergleiche hierzu unter anderem § 65 Abs. 2 Hs. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
Bezogen auf die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") darf unter anderem auf das Dokument "Kriterienkatalog Leistung" (bzw. "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") verwiesen werden. Die weitergehenden Details bezogen auf die (Prüfung und) Wertung der Angebote lassen sich selbiger Darstellung entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die - drei (3) - konzeptionellen Ausgestaltungen ("Projektorganisation", "Personaleinsatz" und "Personalqualifikation(en)") bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen (unter anderem die (Gesamt-)Vorgabe betreffend einen Mindesterfüllungsgrad von 40 % (200 von 500 (max.) Punkten) wie auch die jeweilige spezifische Mindestpunktzahl (2 von 5 (max.) Wertungspunkten)) sind besonders zu beachten. Gestützt auf § 58 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) findet bezogen auf die Gesamtleistung "Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau)" ein reiner Leistungswettbewerb statt. Konkret: Die Gebühr i.H.v. 100,00 € für die jeweilige Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau einschließlich der zugehörigen (Neben-)Leistungen folgt (zukünftig) unmittelbar aus der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz), vergleiche hierzu auch die Ziffer 2.5 ("Vergütung") innerhalb der Leistungsbeschreibung.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, muessen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote fuer den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.
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Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, muessen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote fuer den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.
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Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu behandeln sind.