Earthmoving and excavating machinery, and associated parts (Германия - Тендер #46227836) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Chemnitz, Hauptamt Abt. Zentrale Dienste /Submission Номер конкурса: 46227836 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Kauf eines Mobilbaggers inklusive Anbaugeräte
Reference number: 10/10/23/036Kauf eines Mobilbaggers inklusive Anbaugeräte
Stadt Chemnitz
Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste
Das Fahrzeug ist vollgetankt/geladen an einem Standort in Chemnitz, welcher vom Auftraggeber bestimmt wird, zu übergeben.
Diese Ausschreibung beinhaltet den Kauf eines Mobilbaggers inklusive Anbeugeräte für die Stadtverwaltung Chemnitz.
Dem Angebot gemäß Punkt 2 des Leistungsverzeichnisses ist eine ausführliche Beschreibung des Angebotsgegenstandes beizufügen.
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; zu vergleichbaren, erbrachten Leistungen/Referenzen; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; das Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen,Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister; Verpflichtung zur Zahlungvon Mindestlohn falls notwendig).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zum Nachweis der Eignung entsprechend der o. g. Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen: Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot einzureichen:
-Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
Auf gesondertes Verlangen ist bei Einsatz von Nachunternehmerleistungen die Eigenerklärung vom Nachunternehmer zur Existenz sowie die Anwendung internen Qualitätsstandards im Unternehmen des Nachunternehmers nachzureichen.
Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 235) einzureichen. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden.
siehe Punkte III 1.1) und III 1.2)
entfällt
Dem Angebot gemäß Punkt 2 des Leistungsverzeichnisses ist eine ausführliche Beschreibung des Angebotsgegenstandes beizufügen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Landesdirektion Sachsen