Ticket-issuing machines (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46227308) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Berlin vertr. durch BA Mitte von Berlin Номер конкурса: 46227308 Дата публикации: 19-09-2023 Сумма контракта: 497 314 638 (Российский рубль) Цена оригинальная: 8 425 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Ersatzbeschaffung von Parkscheinautomaten
Referenznummer der Bekanntmachung: LuD_2023_Ord5_01Lieferung und Aufbau von Parkscheinautomaten der Klassifizierungsklasse 4 (VdS 3546 oder vergleichbar). Ausstattung der Parkscheinautomaten u.a. mit LED-Farbbildschirm mit Touchsteuerung, QR-Code-Scanner, Thermodrucker, elektronischem Münzprüfer und elektronischer Münzschlitzsperre, Kartenleser und Antenne für kontaktlose und kontaktbehaftete Zahlungen mittels Kreditkarte, Smartphone etc., Debitkarte, Guthabenkarten sowie Pin-Pad
Berlin Mitte
Lieferung und Aufbau von Parkscheinautomaten der Klassifizierungsklasse 4 (VdS 3546 oder vergleichbar). Ausstattung der Parkscheinautomaten u.a. mit LED-Farbbildschirm mit Touchsteuerung, QR-Code-Scanner, Thermodrucker, elektronischem Münzprüfer und elektronischer Münzschlitzsperre, Kartenleser und Antenne für kontaktlose und kontaktbehaftete Zahlungen mittels Kreditkarte, Smartphone etc., Debitkarte, Guthabenkarten sowie Pin-Pad
Optionale Lieferung vom 01.01.2025 bis zum 30.09.2026 (betriebsbereite Übergabe inkl. Montage), kann der Auftraggeber ein zusätzliches Kontingent von bis zu 500 PSA mit identischen Ausstattungsmerkmalen inkl.Parkraummanagementsystem und Pfosten, Hinweisschildern und Fundamentarbeiten abfordern, ohne dass eine Verpflichtung des Auftraggebers besteht, diese zusätzlichen Parkscheinautomaten und Zubehör abfordern zu müssen.
Optionale Downloads/Uploads: bis zu 2 Downloads / Uploads pro Jahr (s. 2.13.2 LB) für einen Zeitraum von 10 Jahren
Die bestehende gesetzliche Gewährleistungsfrist ist gegenüber dem AG zu ergänzen durch ein Haltbarkeits- und Funktionsversprechen (Garantie) des AN für die zu liefernden und montierenden Parkscheinautomaten inkl. sämtlicher Einzelkomponenten.
Bei Übergabe der PSA Bereitstellung von SIM-Karten inkl. Übernahme der Verbindungsentgelte und Grundgebühren für einen Zeitraum von 5 Jahren.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorlegen.
Die vom Auftraggeber bereit gestellte "Anlage 1 Nachweis Bietereignung" und die "Eigenerklärung zur Eignung" (Wirt-124 EU) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertiger Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung gem. Formular Wirt-124 EU (Eigenerklärung EU) nachzuweisen.
Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr:
Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (falls zutreffend).
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind "Anlage 1 Nachweis Bietereignung" , die „Eigenerklärung zur Eignung“ und die "Bieterangaben zum Wettbewerbsregister" mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) ausgefüllt einzureichen.
Bietergemeinschaften:
Haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der "Anlage 1 Nachweis Bietereignung" und der "Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft" (Wirt-238) verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine "Anlage 1 Nachweis Bietereignung" , die „Eigenerklärung zur Eignung“ und die "Bieterangaben zum Wettbewerbsregister" vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Das Formular "Unteraufträge Eignungsleihe" (Wirt-235) ist mit dem Angebot einzureichen, es sind pro Unternehmen eine separate „Eigenerklärung zur Eignung“ und die "Bieterangaben zum Wettbewerbsregister" einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Der Hauptauftragnehmer muss im Formular "Unteraufträge Eignungsleihe" (Wirt-235 mit dem Angebot einzureichen) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Erforderliche Mindestanforderungen für den Einsatz von Nachunternehmen:
Bei der Inanspruchnahme von Nachunternehmen; eine Mindestanzahl von 3 Mitarbeiter*innen
(inkl. Firmenleitung) ist im Nachunternehmen beschäftigt, um dort eine Vertretungsregelung zu gewährleisten.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz in der Sparte
Parkscheinautomaten, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, hierfür reichen Sie bitte die ausgefüllte Anlage 1 ein.
2. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 7.500.000 € für Personenschäden und
500.000 € für Sachschäden bzw. Erklärung über die Bereitstellung im Auftragsfall (bei Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden)
Im Falle einer Bietergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Erklärung über die Bereitsstellung im Auftragfall beizufügen.
3. Bankenerklärung/Bonitätsauskunft
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Erforderlicher Mindestjahresumsatz beim Verkauf von Neugeräten 1,5 Mio. €.
Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu erbringen.
1. Referenzen (mind. 2) über frühere Lieferungen von Parkscheinautomaten mit Angabe
der Anzahl der gelieferten Geräte und der Sicherheitsklassen, des Lieferzeitpunkts
sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Benennung eines
Ansprechpartners und Telefonnummer (dazu reichen Sie bitte Anlage 2 Referenzen ein)
2. ausgefüllte Anlage 1 "Nachweis Bietereignung":
Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
Erklärung, über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
Mit Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen einzureichen:
- Anlage 3 NU und Bietergemeinschaft
- ggf.Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)
- ggf.Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238)
- Wirt-3293 Angaben zum Wettbewerbsregister
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung
Wirt- 214 BVB Mindeststundenentgelt_Tariftreue
Wirt-124-1 Einhaltung restirktiver Massnahmen
Wirt-215 ZVB_BVB
Anlage 4 zu Wirt-215 ZVB_BVB
Anlage 5 zu Wirt-211 EU
Leistungsbeschreibung
Wirt-2140 BVB zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen
Wirt-2141 BVB Frauenförderung
Wirt- 2143 BVB Verhinderung von Benachteiligungen
Wirt-2144 Teil B BVB Kontrolle_Sanktionen
Wirt-2145 BVB Umweltschutzanforderungen
Mit Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen einzureichen:
Wirt-2141 Besondere Vertragsbedingungen Frauenförderung, Wirt-2140 1 EE zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Nur befugte Vertreter des Auftraggebers
Die bestehende gesetzliche Gewährleistungsfrist ist gegenüber dem AG zu ergänzen durch ein Haltbarkeits- und Funktionsversprechen (Garantie) des AN für die zu liefernden und montierenden Parkscheinautomaten inkl. sämtlicher Einzelkomponenten.
Bei Übergabe der PSA Bereitstellung von SIM-Karten inkl. Übernahme der Verbindungsentgelte und Grundgebühren für einen Zeitraum von 5 Jahren.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).
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