Engineering services (Германия - Тендер #46226662) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 46226662 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Planung der Technischen Ausrüstung (LST, TK, OLA, EEA) Lph. 1/2 für das Großprojekt Fulda-Gerstungen
Reference number: 23FEI69411Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (LST, TK, OLA, EEA) für die Lph. 1/2 inkl. Option Lph. 3/4 u. 6/7 im Großprojekt Fulda-Gerstungen
Generalplanung Technische Ausrüstung unterteilt nach Gewerken:
• EEA (Elektrische Energieanlagen)
• LST (Leit- und Sicherungstechnik
• OLA (Oberleitungsanlagen)
• TK (Telekommunikationsanlagen)
• GEB (Gebäude)
Die zu übertragenen Leistungen umfassen die folgenden Ingenieurleistungen der HOAI Lph. 1/2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für den Bau der ABS/NBS Fulda-Gerstungen.
Die folgenden Leistungen, dargestellt nach den fünf Gewerken, werden mit diesem Vertrag verbindlich beauftragt. Eine detailierte Beschreibung der Inhalte der Gewerke ist den Vertragsunterlagen entnehmbar.
Für die gesamte Leistung gilt, dass die planerischen Inhalte in einem BIM-Fachmodell fortgeschrieben werden. Diese Fachmodelle bilden zusammengefasst das BIM-Gesamtmodell.
Die Leistungen umfassen die gesamte ABS/NBS Fulda-Gerstungen und erstreckt sich von der Ausfädelung bei Langenschwarz über den Bereich Bad Hersfeld bis Ronshausen inklusive des bestehenden Hönebachtunnels.
Leistungen gemäß II.2.4 für die Lph ab 3
Nachstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III2.3 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
1. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
2. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
3. Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Nachstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III2.3 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
1 Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Nachweise Büro der Referenzprojekte bzw. Referenzleistungen sind vom Bewerber in Tabellenform (Anlage im Muster Teilnahmeantrag ) mit folgendem Inhalt vorzulegen: Projekt/Objekt, Auftraggeber (Name und Tel.-Nr. des Ansprechpartners), Baukosten, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte. Qualifikationsnachweise des einzusetzenden Personals sind als Lebensläufe mit Angabe bearbeiteter Projekte (Angabe Projekt / Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Ausführungszeitraum, Leistungsbild / Leistungsumfang, Aufgaben des betreffenden Mitarbeiters). Im Einzelnen müssen benannte Personalqualifikationen nachgewiesen werden.
1.1) Nachweis über die Qualifikation des Büros mit objektbezogener Eignung
1.1a) "Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software:
Erklärung/Nachweis, dass der Bewerber über mindestens einen Arbeitsplatz mit einer BIM-fähigen CAD-Software verfügt."
1.1b) "iTWO DB Lizenz&Schulung:
Nachweis über den Erwerb der iTWO DB Lizenz durch Vorlage der Kopie der Rechnung/Bestellung. Sollte die Lizenz noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags vorliegen, wird eine Eigenerklärung vom AN, die Lizenz innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zuerwerben, alternativ zur Kopie der Rechnung/Bestellung anerkannt. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Schulungen iTWO DB Kostenplanung, iTWO Abrechnung, iTWO DB Steuerung durch Vorlage der Zertifikate. Sollten die erforderlichen Schulungen noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags absolviert worden sein, wird eine Eigenerklärung vom AN, das Seminar innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zu besuchen, alternativ zur Teilnahmebescheinigung anerkannt. "
1.2.) Nachweis über die Qualifikation des Personals mit objektbezogener Eignung je Raumlos
1.2a) "Projektleiter:
- Bauingenieur/Architekt/Elektroingenieur (Diplom/Master) oder gleichwertiges Berufsbild
- mindestens 1 Referenz in der Planung Technische Ausrüstung in Eisenbahnprojekten
- mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung
- Deutsch Muttersprache oder Verhandlungssicher (Eigenerklärung oder Nachweis über Zertifikat)"
1.2b) "BIM-Koordinator:
- Bauingenieur/Architekt/Informatiker (Diplom/Bachelor/Master) oder gleichwertiges Berufsbild
- Nachweis über Teilnahme an vorbereitenden Schulungen zur BIM-Methodik (beispielsweise Schulungen der DB Lernwelt, buildingSmart ...) Sollte die erforderliche Schulung noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags absolviert worden sein, wird eine Eigenerklärung vom AN, ein Seminar innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zu besuchen, alternativ zur Teilnahmebescheinigung anerkannt.
oder
- mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung in der BIM-Planung (Nachweis über Referenzprojekt)"
2 Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Sicherheiten gemäß Vertragsunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vertragsunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen
III. 2.2.1 "Planung elektrotechnische Anlagen
- Planung von elektrischen Energieanlagen
- Planung elektrischer Weichenheizanlagen"
III. 2.2.2 "Planung LST
- Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik"
III. 2.2. 3 "Planung Oberleitungsanlagen
- Planung 15 kV Standard Oberleitungsanlagen"
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
VI.3.1 "Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter I, II, III und VII geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bitte verwenden Sie die Vorlage, welche Sie bei den Vertragsunterlagen finden. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten."
VI.3.2 Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
VI.3.3 "Beauftragte Unternehmen:
1. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH mit Planungsleistungen Lph 1-2 Hönebachtunnel
2. Techdata Projektsteuerung und Projektmanagement im Bauwesen GmbH als Projektsteuerung
3. Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Halle/Saale als Nachunternehmer von 2.
4. ISB Rhein-Main GmbH als Nachunternehmer von 2.
5. BG Vössing Ingenieurgesellschaft mbH/ Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure AG mit Planungsleistung Verkehrsalagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Nord
6. BIEGE FuGe c/o OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG mit Planungsleistung Verkehrsalagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Mitte+Süd
7. BIEGE ABS/NBS Fulda-Gerstungen LOS 4 Vermessung c/o DB Engineering & Consulting GmbH mit Planungsleistung Vermessung mit BIM"
VI.3.4 Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( http://www.deutschebahn. com/ lieferantenqualifizierung _ downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme. de/ fileadmin/_ horusdam/ 2065- BME- Code_ of_ Conduct_ deutsch. pdf) oder einen eigenenVerhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
VI.3.5 Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
VI.3.6 Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
VI.3.7 "Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat"
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.