Firefighting vehicles (Германия - Тендер #46226657) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Große Kreisstadt Döbeln Номер конкурса: 46226657 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Herstellung und Lieferung von einem Gerätewagen Logistik GW-L 2 für die FF Döbeln
Reference number: 2023_11Fahrgestell, feuerwehrtechnischer Aufbau und / oder feuerwehrtechnische Beladung
Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau
Lot No: 1Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau
(Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis (ausführlich) zu entnehmen)
feuerwehrtechnische Beladung
Lot No: 2feuerwehrtechnische Beladung
(Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis (ausführlich) zu entnehmen).
Bitte reichen Sie mit dem Angebot folgende Unterlagen unterschrieben ein:
1. Einheitliche Europäische Eigenerklärung
2. Eigenerklärung-wirtschaftliche Beziehungen zu Russland
3. weitere Besondere Vertragsbedingungen
4. Leistungsbeschreibung
5. Leistungsverzeichnis (vom Programm erstellt) im pdf.Format
6. Leistungsverzeichnis (ausführlich) im pdf.Format
7. Kostenzusammenstellung
8. Datenblatt
9. Erklärung zum Nichtvorliegender Ausschlussgründe
10. FB 235-Nachunternehmerleistungen
11. FB 236-Verpflichtungserklärung
12. Referenzliste in Deutschland gelieferter vergleichbarer Fahrzeuge in den letzten 3 Jahren
entfällt
entfällt
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB: Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen die Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber gegenüber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, zu stellen. Bei der Rüge wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebotes (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB: Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen die Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber gegenüber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, zu stellen. Bei der Rüge wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebotes (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.