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Railway equipment (Германия - Тендер #46226529)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Номер конкурса: 46226529
Дата публикации: 19-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023091420231009 10:00Utilities entityContract noticeSuppliesNegotiated procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceUrban railway / light rail, metro, tramway, trolleybus or bus services01F0501
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
      Holzmarktstraße 15-17
      Berlin
      10179
      Germany
      E-mail: Einkauf.3@bvg.de
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a3c39c053-5947a6b017823e83
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a3c39c053-5947a6b017823e83

    4. Type of the contracting authority:
    5. Main activity:
      Urban railway, tramway, trolleybus or bus services
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Rahmenvereinbarung Neues Berliner Straßenbahngleis (NBS)

        Reference number: INF3-0589-2023
      2. Main CPV code:
        34940000
      3. Type of contract:
        Supplies
      4. Short description:

        Rahmenvereinbarung Neues Berliner Straßenbahngleis (NBS)

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        34940000
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Berlin

      4. Description of the procurement:

        Lieferung des Systems "Neues Berliner Straßenbahngleis" (NBS), Vermessungstechnische Überwachung, Systemüberwachung

        Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben in den letzten Jahren eine Vielzahl ihrer Straßenbahnstrecken mit einer sogenannten "Festen Fahrbahn" ausgestattet. Das dabei zur Anwendung gekommene System NBS (Neues Berliner Straßenbahn-gleis) ist eine Variante des Systems "Rheda City" und erfüllt die besonderen Anfor-derungen an die Gleisanlagen der Berliner Straßenbahn

        Detaillierte Angaben zu Schätz- bzw. Höchstmenge sowie zur Leistungsbeschreibung sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen!

      5. Award criteria:
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2024-01-01
        End: 2028-12-31
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.

        Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1 der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erfolgen.

        Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von

        den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch

        für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von

        jedem Mitglied der BewGe sowie von allen Eignungsleihgebern

        vorzulegen.

        Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG zur

        Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.

        Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht

        ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage

        vergleichbarer Nachweise gestattet.

        Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber

        auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.

        Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu

        folgenden Themen abzugeben:

        1.) Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB

        in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe

        vorliegt.

        2.) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen

        Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz

        (AEntG) nicht vorliegen.

        3.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen

        für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1

        Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht

        vorliegen.

        4.) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen

        usschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht

        vorliegen.

        5.) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im

        Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt.

        6.) Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch eine

        mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw.

        Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1

        VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022

        zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über

        restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,

        die die Lage in der Ukraine destabilisieren fällt.

        7. ) Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung, dass das

        Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung mit einer

        Deckungssumme in Höhe

        •EUR 2.000.000,00 für Personen- und Sachschäden je

        Schadensfall

        •EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden je Schadensfall

        verfügt.

        Hinweise: Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG

        zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden

        Hinweis:

        Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben

        der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den

        zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB

        berücksichtigen.

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich: II. Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

        1. Erklärung zu Umsätzen - Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

        - Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind.

        Vergleichbare Leistungen im Sinne des vorstehenden Satzes Lieferung von Gleisbaumaterial wie im Lastenheft beschrieben.

        Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        zu 1.a) Es gilt folgende Mindestanforderung für den Gesamtumsatz: Mindestumsatz 500.000,00 Euro im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

        Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert

        zu 1.b) Es gilt folgende Mindestanforderung für den Umsatz für vergleichbare Leistungen: Mindestumsatz 250.000,00 Euro im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:

        1) Zu Referenzen über die Ausführung von Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vergleichbare Leistungen).

        Vergleichbare Leistungen im Sinne des vorstehenden Satzes sind Herstellung, Lieferung von Gleisbaumaterial wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben.

        2) zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Beschäftigte gesamt, Führungskräfte, gewerbliche Kräfte, kaufmännische Kräfte, sonstige Kräfte.

        3) Anzahl beschäftigter Mitarbeiter mit entsprechenden Fachkundenachweise über die Qualifizierung.

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Die zu berücksichtigenden Mindestanforderungen sind:

        zu 1.

        a) Es sind mindestens 3 Referenzen, die mit der ausgeschriebenen

        Leistung vergleichbar ist, nachzuweisen.

        Vergleichbare Leistungen sind die Erfahrungen mit Arbeiten

        über

        • die Lieferung von diversen Gleisbaumaterialien wie im Lastenheft beschrieben

        ACHTUNG:

        Sollten mehr als die geforderte/n Mindest-Referenz/en

        eingereicht werden, ist eine Anlage mit Referenzangaben nach

        dem vorliegenden Muster beizufügen.

        Aus den insgesamt eingereichten Referenzen muss die

        Erbringung der vorgenannten Mindestanforderungen

        hervorgehen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass diese

        vollständig in jeder eingereichten Referenz nachgewiesen

        werden.

        Sollte jedoch nur die geforderte (Mindest-)Referenz

        eingereicht werden, ist darauf zu achten, dass mit dieser

        (Mindest-)Referenz alle v. g. Mindestanforderungen erfüllt,

        werden müssen!

        zu 2.

        a) Für das mit der Leitung vorgesehene Personal gilt:

        Es muss mind. 1 Mitarbeiter*in (MA), eingesetzt werden.

        b) Für das mit der mit der Ausführung vorgesehene Personal gilt:

        Von den insgesamt einzusetzenden Personalen sollte mind. 1 Mitarbeiter*in eingesetzt werden.

        Qualifizierung für das einzusetzende Personal sind vom AN

        vorzuhalten und dem AG nach gesonderter Aufforderung

        vorzulegen.

      4. Information about reserved contracts:
      5. Deposits and guarantees required:
      6. Main financing conditions and payment arrangements and/or reference to the relevant provisions governing them:

        siehe Vergabeunterlagen

      7. Legal form to be taken by the group of economic operators to whom the contract is to be awarded:

        gesamtschuldnerisch haftend

    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:

        Contract performance conditions:

        Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd

        Frauenförderverordnung abzugeben.

        Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG und der BVB VwVBU zu

        berücksichtigen.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Negotiated procedure with prior call for competition
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
      Framework agreement with a single operator
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-10-09
      Local time: 10:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-12-31
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information

      Ablauf des Verfahrens:

      Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt:

      Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar.

      1. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme bewerben - "kein Angebot".

      2. Die Übermittlung von Bewerberfragen/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens INF3-0589-2023 zu erfolgen.

      3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 04.10.2023 (Bewerberfragen) an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen nicht zu beantworten. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen.

      Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber/-Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.

      Die Bewerber/Bieter müssen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen.

      Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

      4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

      5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

      6. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.

      Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.

      BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.

      Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.

      7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.

      Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

      Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise / Angaben / Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Nachunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

      8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.

      9. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.

      10. Der AG behält sich vor, ohne Verhandlungen den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen.

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer des Landes Berlin
        Martin- Luther- Str. 105
        Berlin
        10825
        Germany
        Contact person: 10825
        Telephone: +49 30-9013-8316
        Fax: +49 30-9013-7613
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        § 160 GWB

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        § 160 GWB

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-09-14

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