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Stage construction works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46226471)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Theater- und Orchesterstiftung Heidelberg
Номер конкурса: 46226471
Дата публикации: 19-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023091420231016 11:00OtherContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceOther01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Theater- und Orchesterstiftung Heidelberg
      Marktplatz 10
      Heidelberg
      69117
      Germany
      Telefon: +49 622153050
      E-Mail: info@ggh-heidelberg.de
      Fax: +49 62215305111
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a925ed162-3415bebddb22525e
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: www.auftragsboerse.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Rechtsfähige kommunale Stiftung der bürgerlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Denkmalschutz und Kulturförderung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        VE51 Bühnentechnik III - Bühnenlicht

        Referenznummer der Bekanntmachung: Stadthalle_VE51 Bühnentechnik III - Bühnenlicht
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45237000
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        VE51 Bühnentechnik III - Bühnenlicht

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Neckarstaden 24, 69117 Heidelberg

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Bühnenlichtanlage mit netzwerkbasierter Steuerung mit professionellem Lichtstellpult neuster Technik, DMX-Nodes, Movinglights und statischen Scheinwerfer, ausgelegt für den Einsatz in einem Konzerthaus.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Tagen: 305
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder der

        Handwerksrolle.

        Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und

        leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, wenn

        keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB

        vorliegen. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot

        folgendes abzugeben: Eigenerklärung gem. Formblatt KEV 179

        Eigenerklaerung zur Eignung oder falls vorhanden, den

        Nachweis des Eintrags in die Liste des Vereins für die

        Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

        (Präqualifikationsverzeichnis).

        Bei Einsatz von Nachunternehmen:

        Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der

        Eignung vor Ausführung der jeweiligen Nachunternehmerleistung das ausgefüllte Formblatt KEV 179 Eigenerklaerung zur Eignung vorzulegen. Sind die

        Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der

        Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die

        Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

        (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

        Bietergemeinschaften haben Ihre Eignung anhand des

        Formblattes KEV 175 B AngErg Bietergem nachzuweisen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Nachweis des Jahresumsatzes der vergangenen 3

        Geschäftsjahre.

        Nachweis Haftpflichtversicherung Deckungssumme

        Personenschäden 5,00 Mio. EUR und Deckungssumme

        Sachschäden 5,00 Mio. EUR. Werden die gemäß

        Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen nicht

        erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen,

        dass 1. die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst

        werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene

        Versicherung abgeschlossen wird.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Nachweis von 3 vergleichbaren Referenzprojekten: Bausumme Einzelprojekt mindestens 350"000.00 EURO netto

        Komplette Bühnenlichtanlage mit netzwerkbasierter, redundanter Signalverteilung. Lichtstellpult neuster Technik mit Havarie-Anlage. Installation und Inbetriebnahme von LED Movinglights, statischen LED Scheinwerfer. Konfiguration und Programmierung von Lichtstellpult und Netzwerk inkl. Nutzerschulung

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-16
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-14
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-16
      Ortszeit: 11:00
      Ort:

      Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH HeidelbergBergheimer Straße 10969115 HeidelbergDeutschland

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Seit dem 19.10.2018 dürfen Angebote im europäischen Vergabeverfahren nur noch elektronisch eingerecht werden.

      Der Öffnungstermin findet ohne Bieter statt.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Seit dem 19.10.2018 dürfen Angebote im europäischen Vergabeverfahren nur noch elektronisch eingerecht werden.

      Der Öffnungstermin findet ohne Bieter statt.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf

        § 160 GWB verwiesen:

        § 160 GWB.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur

        auf Antrag ein;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an

        dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine

        Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch

        Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei

        ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

        Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist

        oder zu entstehen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

        Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

        Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind.

        Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und

        Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:

        Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt

        werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB

        darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine

        Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung

        gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die

        Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser

        Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei

        Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt

        diese Frist 10 Kalendertage.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf

        § 160 GWB verwiesen:

        § 160 GWB.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur

        auf Antrag ein;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an

        dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine

        Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch

        Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei

        ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

        Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist

        oder zu entstehen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

        Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

        Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind.

        Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und

        Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:

        Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt

        werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB

        darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine

        Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung

        gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die

        Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser

        Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei

        Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt

        diese Frist 10 Kalendertage.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-14

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