Laboratory, optical and precision equipments (excl. glasses) (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46039610) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Ruhr-Universität Bochum Номер конкурса: 46039610 Дата публикации: 12-09-2023 Сумма контракта: 11 894 231 (Российский рубль) Цена оригинальная: 201 500 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Lieferung von Laborgeräten
Referenznummer der Bekanntmachung: AS/4/2023/520060781Lieferung von Laborgeräten
Ruhr-Universität Bochum Universitätsstr. 150 44801 Bochum
Lieferung von Laborgeräten
6 Wir sind Mitglied folgender Berufsgenossenschaft(en)*:
Bezeichnung Mitgliedsnummer
* Bezeichnung Mitgliedsnummer
* Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Träger an.
Auf Wunsch und separate Aufforderung des Auftraggebers reichen wir eine entsprechende Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft ein.
* Eine Haftpflichtversicherung besteht bei folgendem Versicherungsunternehmen:
Versicherer:
Deckungssummen in EUR
Sachschäden
Vermögensschäden
Personenschäden
Auf Wunsch und separate Aufforderung des Auftraggebers reichen wir eine entsprechende Versicherungsbescheinigung ein. Alle Angaben sind in Dokument 02 vorzunehmen.
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sind von diesem folgende Angaben zu machen:
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sind von diesem folgende Angaben zu machen:
a) Angaben zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Sach-,Vermögens- und Personenschäden,
b) Angaben Umsatzzahlen der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre bezogen auf vergleichbare Aufträge und auf den Unternehmensgesamtumsatz
Hinweis: Die Angaben zu den vorstehenden Buchstaben a) bis b) sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Für die Abgabe der Eigenerklärungen ist zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Dokument 02 -Angebotsvordruck zu verwenden.
Zur technischen Leistungsfähigkeit des Bieters sind von diesem folgende Angaben zu machen:
a) detaillierte Darstellung des Unternehmens und der Kompetenzschwerpunkte
Hinweis: Die vorstehenden Angaben a) sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Für die Abgabe der Eigenerklärungen ist zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Dokument 02 - Angebotsvordruck zu verwenden.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung sich auf andere Unternehmen, insbesondere Subunternehmer beruft, sind entsprechende Angaben auch für diese vorzulegen.
Bieter haben im Angebotsvordruck folgende Nachweise in Form von Eigenerklärungen zu erbringen:
- Angabe von mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen
- Verpflichtungserklärung soziale Kriterien (Formular 524 EU)
- Verpflichtungserklärung Frauenförderung/Beruf/Familie (Formular 525 EU)
Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.
Ruhr-Universität Bochum