Construction work (Германия - Тендер #46039608) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Winsen (Luhe) Номер конкурса: 46039608 Дата публикации: 12-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Ausschreibung von Innenausbauarbeiten (Lose 6, 9, 10) für den Bau des "Naturbad im Eckermannpark" in Winsen (Luhe)
Reference number: 23255-22Beauftragung von Leistungen aus dem Bereich der Trockenbauarbeiten, der Tischlerarbeiten sowie der Trennwandsysteme für den Neubau eines Naturbades für die Stadt Winsen (Luhe).
Die Ausschreibung der einzelnen Leistungselemente erfolgt im Rahmen einer losweisen Vergabe.
Vergabe von Leistungen aus dem Bereich der Trockenbauarbeiten
Lot No: 6Stadt Winsen (Luhe) Winsen (Luhe) Eckermannpark
Die Stadt Winsen (Luhe) führt eine Baumaßnahme durch, die die Herstellung eines Naturfreibads vorsieht.
Hierbei handelt es sich um die Innenausbauarbeiten, die Maßnahme wird in mehreren Losen ausgeschrieben.
Bei diesem Los handelt es sich um die Trockenbauarbeiten, der Baubeginn soll ca. im Dezember 2023 liegen. Der genaue Terminplan ist nach Beauftragung mit der Auftraggeberin abzustimmen.
Nähere Informationen ergeben sich aus dem beigefügten Leistungsverzeichnis.
Der Zeitraum der Leistungsausführung beginnt in Abstimmung mit der Auftraggeberin, der Fertigstellungstermin wird durch die Auftraggeberin (Juni 2024) vorgegeben.
Vergabe von Leistungen aus dem Bereich der Tischlerarbeiten / Innentüren
Lot No: 9Stadt Winsen (Luhe) Winsen (Luhe) Eckermannpark
Die Stadt Winsen (Luhe) führt eine Baumaßnahme durch, die die Herstellung eines Naturfreibads vorsieht.
Hierbei handelt es sich um die Innenausbauarbeiten, die Maßnahme wird in mehreren Losen ausgeschrieben.
Bei diesem Los handelt es sich um die Tischlerarbeiten / Innentüren, der Baubeginn soll ca. im März 2024 liegen. Der genaue Terminplan ist nach Beauftragung mit der Auftraggeberin abzustimmen.
Nähere Informationen ergeben sich aus dem beigefügten Leistungsverzeichnis.
er Zeitraum der Leistungsausführung beginnt in Abstimmung mit der Auftraggeberin, der Fertigstellungstermin wird durch die Auftraggeberin (Juni 2024) vorgegeben
Vergabe von Leistungen aus dem Bereich der Trennwände
Lot No: 10Stadt Winsen (Luhe) Winsen (Luhe) Eckermannpark
Die Stadt Winsen (Luhe) führt eine Baumaßnahme durch, die die Herstellung eines Naturfreibads vorsieht.
Hierbei handelt es sich um die Innenausbauarbeiten, die Maßnahme wird in mehreren Losen ausgeschrieben.
Bei diesem Los handelt es sich um die Trennwände, der Baubeginn soll ca. im März 2024 liegen. Der genaue Terminplan ist nach Beauftragung mit der Auftraggeberin abzustimmen.
Nähere Informationen ergeben sich aus dem beigefügten Leistungsverzeichnis.
Der Zeitraum der Leistungsausführung beginnt in Abstimmung mit der Auftraggeberin, der Fertigstellungstermin wird durch die Auftraggeberin (Juni 2024) vorgegeben.
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
- Eigenerklärung zur Eignung.
Einzureichende Unterlagen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
- gegebenenfalls Erklärung zur Bieter- und Arbeitsgemeinschaft;
- gegebenenfalls Erklärungen zur Eignungsleihe.
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzangaben;
- Eigenerklärung zur Eignung;
- Angaben zu Arbeitskräften;
- Eigenerklärung zur Eignung;
- Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (siehe Vordruck in den Angebotsunterlagen).
Der Zeitraum der Leistungsausführung beginnt in Abstimmung mit der Auftraggeberin, der Fertigstellungstermin wird durch die Auftraggeberin (Juni 2024) vorgegeben.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung