Parking services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46039014) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kommunale Entwicklungsgesellschaft Siegen mbH Номер конкурса: 46039014 Дата публикации: 12-09-2023 Сумма контракта: 35 417 066 (Российский рубль) Цена оригинальная: 600 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Leistungen zur Parkraumbewirtschaftung in Siegen
Referenznummer der Bekanntmachung: 1215/23Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Siegen mbH (KEG) und - für einen untergeordneten Teil der Parkierungsanlagen - die Universitätsstadt Siegen (Stadt) übertragen dem Auftragnehmer die Bewirtschaftung, Organisation und Betreuung von Parkierungsanlagen. Es findet eine Gesamtvergabe für alle Parkierungsanlagen statt, wobei im Zuschlagsfall getrennte Vertragsverhältnisse des Auftraggebers mit KEG und Stadt für deren jeweilige Parkierungsanlagen begründet werden.
Seitens der KEG werden Parkhäuser (zwischen 320 und 584 Stellplätze je Parkhaus), eine öffentliche Parkpalette mit Parkscheinautomaten, vier öffentliche Parkplätze mit Parkscheinautomaten sowie zwei Anwohner-Parkpaletten Vertragsgegenstand.
Die Stadt ist an der Vergabe mit einem Parkplatz mit Schrankenanlage sowie aktuell 33 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet beteiligt.
Der Auftrag umfasst insbesondere den Betrieb der Parkabfertigungstechnik, bestimmte Reinigungsleistungen, Wartungen und weitere Hausmeisterdienste (insb. für die Parkhäuser) sowie die Verwaltung von Dauerparkern. Es wird eine Vor-Ort-Präsenz an Werktagen (6:30 bis 20:00 Uhr, freitags und samstags darüber hinaus bis 22:00 Uhr) in einer vom Auftraggeber (KEG) gestellten Zentrale in einem der Parkhäuser gefordert.
Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Siegen
Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Siegen mbH (KEG) und die Universitätsstadt Siegen (Stadt) übertragen dem Auftragnehmer die Bewirtschaftung der in der Objektliste (Vergabeunterlage B01-1, abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) aufgelisteten Parkierungsanlagen. Der Leistungsumfang beinhaltet die Bewirtschaftung, Organisation und Betreuung der Parkierungsanlagen.
Der Auftragnehmer hat die Grundleistungen sowie Sonderleistungen gemäß Abschnitt B der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) zu erbringen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich über den 31.12.2028 hinaus einmalig um 5 Jahre bis zum 31.12.2033, wenn der Vertrag nicht fristgerecht durch eine Partei zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird.
Fallen einzelne Parkierungsanlagen während der Vertragslaufzeit weg, reduziert sich die Vergütung entsprechend.
Während der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber neu erworbene oder dem Auftraggeber durch Vertrag überlassene Parkierungsanlagen können die Parteien unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 oder Abs. 3 GWB durch nachträgliche schriftliche Vereinbarung in den Vertrag einbeziehen.
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine entsprechende Versicherung verfügen.
Zum Nachweis ist ein entsprechender Versicherungsschein oder eine vergleichbare Bestätigung durch den Versicherer vorzulegen. Eine Vorlage in Kopie genügt, wobei sich der Auftraggeber vorbehält, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals nachträglich zu fordern.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsformular.
Referenzen aus den letzten höchstens fünf Jahren über die Bewirtschaftung von Parkhäusern mit mindestens 300 Stellplätzen.
Es ist eine Vergütungsanpassung an die allgemeine Preisentwicklung vorgesehen. Außerdem gelten die besonderen Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW. Näheres siehe die Besonderen Vertragsbedingungen, die als Vergabeunterlage bereitgestellt sind.
Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen
Mitte 2028 (oder Mitte 2033 bei Verlängerung durch Nichtkündigung)
Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.