Building-cleaning services (Германия - Тендер #46038963) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Wolfsburg Номер конкурса: 46038963 Дата публикации: 12-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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23-0348 Grund- und Unterhaltsreinigung BadeLand Wolfsburg 2024-2028 - Reinigungsarbeiten
Reference number: 23-0348 Grund- und Unterhaltsreinigung BadeLand Wolfsburg 2024-2028 - ReinigungsarbeitenDurchführung der Unterhalts-/, Grund- und Glasreinigung der Stadt Wolfsburg. Unterhaltsreinigungsfläche ca. 10.128 qm und 2.134 qm Glasfläche
38440 Wolfsburg
Art und Umfang der Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
2-malige optionale Verlängerung für jeweils 12 Monate bis maximal 31.12.2028
1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1.Eigenerklärung über Eintragung in die Handwerksrolle oder aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 05/2023).Eignungskriterien können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
2. Eigenerklärung darüber, dass Ihr Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, muss ihr Unternehmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihr Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen (nicht älter als 05/2023).
3.Eigenerklärung des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist und die Eröffnung nicht beantragt worden ist und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet (nicht älter als 05/2023).
4.Eigenerklärung über die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen: Personenschäden bis 3.000.000,00 EUR, Sachschäden bis 3.000.000,00 EUR, Vermögensschäden bis 500.000 EUR, Obhut- und Bearbeitungsschäden bis 1.000.000,00 EUR, Schlüsselschäden bis 250.000,00 EUR, Allmählichkeitsschaden bis 1.500.000,00 EUR, Umweltschäden gem. Umweltschadensgesetz, bis 1.000.000,00 EUR. Wenn Mindestdeckungssummen nicht bereits in der geforderten Höhe bestehen, genügt eine zusätzliche Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Die Anpassung ist spätestens zum Vertragsschluss nachzuweisen (nicht älter als 05/2023).
5.Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die überwiegende Zahl der Mitarbeiter versichert ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, nachgekommen ist (nicht älter als 05/2023).
6.Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz der letzten 3 Jahre (nicht älter als 05/2023).
7.Eigenerklärung darüber, dass der Bieter keine Abrede getroffen hat, die in Bezug auf die Ausschreibung eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt (nicht älter als 05/2023).
8.Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen finanziell leistungsfähig und in der Lage ist, die durch den Auftrag entstehenden Vorfinanzierungskosten bereit zu stellen (nicht älter als 05/2023).
: 9.Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter, gegliedert nach Mitarbeiter in Vollbeschäftigung, sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter, Minijobber, befristet beschäftigte Mitarbeiter, Gebäudereiniger-Meister/innen, Gebäudereiniger-Gesellen/innen und Auszubildende (nicht älter als 05/2023).
10.Eigenerklärung durch Auflistung der wesentlichen erbrachten Leistungen für vergleichbare Objekte bzw. vergleichbare Umsatzgrößen ("Referenzen") unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners mit Telefon- und E-Mail-Adresse, der Leistungen, des Jahresumsatzes, der zu reinigenden Fläche und des Vertragsbeginns. Es sind mindestens 3 gleichwertige Referenzen anzugeben (nicht älter als 05/2023).
Minimum level(s) of standards possibly required:Eignungskriterien können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Bedingungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolfsburg
Porschestraße 49 - 38440 Wolfsburg
Rathaus A, Zimmer 901 - 905
Information about authorised persons and opening procedure:Zum Eröffnungstermin sind Bieter oder Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Zum Eröffnungstermin sind Bieter oder Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Wolfsburg