Architectural services for buildings (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46038736) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Meerbusch - Fachbereich Service/Immobilien Номер конкурса: 46038736 Дата публикации: 12-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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M ST 23041 Neubau 4-gruppige Kita Mullewapp, Meerbusch Nierst, Architektenleistung LP 2-8
Referenznummer der Bekanntmachung: M ST 23041Planungsleistung der Objektplanung (Architektur)
nach HOAI LP 2-8
Stratumer Str. 56, 40668 Meerbusch Nierst
siehe II.1.4) Kurze Beschreibung
-Erklärung Eignungsleiher
-Eigenerklaerung Sanktionen-national u. EU-weit
Stufenweise Vergabe vorgesehen, Stufe 1 LPH 2-4, Stufe 2 LPH 5-8
-Eintragung in ein Berufsregister
-Eintragung in einem Handelsregister
-124 Eigenerklärung Eignung
-124 Eigenerklärung Eignung
-Benennung von Referenzen anderer Auftraggeber. Diese Referenzen beinhalten folgende Angaben: Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers mit Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner und Jahresauftragsvolumen
-124 Eigenerklärung Eignung
Nach Einreichung der Teilnahmeanträge werden diese auf Eignung geprüft. Anschließend werden 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sind mehr als 5 Bewerber geeignet, entscheidet das Los.
Achtung, bei der Stadt Meerbusch finden die im Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der jeweils aktuell gültigen Fassung gemachten Vorgaben Anwendung! (gilt für die Einrichtung neben der Lieferleistung). Dies gilt auch für Nachunternehmer und Bietergemeinschaften.
-Erklärung Eignungsleiher
-Eigenerklaerung Sanktionen-national u. EU-weit
Stufenweise Vergabe vorgesehen, Stufe 1 LPH 2-4, Stufe 2 LPH 5-8
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rhein-Kreis Neuss – Der Landrat - Zentrales Vergabemanagement