Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #45825879) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtwerke Bad Saulgau Номер конкурса: 45825879 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stadtwerke Bad Saulgau - Wärmenetz: Los 6 Planungsleistungen Verkehr
Reference number: 22/457Der ausgeschriebene Auftrag umfasst Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-4 für die Objektplanung Verkehrsanlage (Grundleistungen gemäß Anlage 13 zu § 47 Abs. 2, § 48 Abs. 5 HOAI).
Der ausgeschriebene Auftrag umfasst Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-4 für die Objektplanung Verkehrsanlage (Grundleistungen gemäß Anlage 13 zu § 47 Abs. 2, § 48 Abs. 5 HOAI).
Die Planungsleistungen werden gefördert nach:
Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) - Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) vom 01.08.2022, Zuwendungsbescheid vom 07.11.2022.
Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
1. Erklärungen zu Ausschlussgründen:
- Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.
- Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
2. Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt), soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
3. Nachweis folgender Berufsqualifikation:
Für Objektplanung: Architekt, Bauingenieur (Master/Bachelor/Diplom) oder ein vergleichbarer Abschluss, aus dem sich ergibt, dass die für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Qualifikationen vorhanden sind und die Bauvorlageberechtigung nach § 43 LBO Baden-Württemberg vorliegt.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Bei Bietergemeinschaften: Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
6. Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Die vorstehenden Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formularsammlung.
Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2020-2022): 150.000 EUR netto.
Bei Bietergemeinschaften: Umsätze werde werden die Umsatz zusammen gerechnet.
2. Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer Mindesthöhe
- für Personenschäden: 2.500.000 EUR
- für sonstige Schäden: 1.000.000 EUR
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklärung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen
1. Referenzen
Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2015 - August 2023 erbrachten vergleichbaren Leistungen; d.h. LPH 4 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen sein. Vergleichbar sind Leistungen:
- Planung von Zufahrten für Objekte mit Lieferverkehr, z.B. Firmen mit Anlieferverkehr, Speditionen, Heizzentralen oder ähnlichen Gebäuden
- Planung von Ver- und Entsorgungsleitungen (Medien) sowie der Ableitung von Niederschlagswasser im Straßenraum, der Zufahrt und im Inneren ("Innere Erschließung") von Grundstücken für z.B. Firmen mit Anlieferverkehr, Speditionen, Heizzentralen oder ähnlichen Gebäuden
- Wenn die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-4 Objektplanung Verkehrsanlage (Grundleistungen gemäß Anlage 13 zu § 47 Abs. 2, § 48 Abs. 5 HOAI) umfassend erbracht wurden.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung. Wird diese vom Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
2. Technische Ausstattung
Beschreibung der technischen Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung der Leistung verfügt (z.B. CAD, AVA, Office- und Bildbearbeitungsprogramme, sonstige planungs- und baustellenrelevante Soft- und Hardware) mit Angabe der Produktnamen. Erforderlich sind gängige Produkte.
Bei Bietergemeinschaften muss der Nachweis durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Verlage einer Erklärung gem. Gesetz zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) - siehe Fomularsammlung
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login
Information about authorised persons and opening procedure:Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§1 60 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§1 60 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe