Event services (Германия - Тендер #45825874) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: ASMV GmbH Номер конкурса: 45825874 Дата публикации: 06-09-2023 Сумма контракта: 85 591 243 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 450 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Veranstaltungstechnik auf dem Messegelände Augsburg: EU-weite Ausschreibung gem. VgV/GWB
Reference number: 2023BS12Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung im Bereich "Veranstaltungstechnik" auf dem Messegelände von ASMV GmbH mit einem oder max. drei Dienstleistern. ASMV GmbH betreibt die Messe Augsburg als drittgrößten bayerischen Messestandort mit der gesamten veranstaltungsrelevanten Bruttofläche von ca. 48.000 qm, verteilt auf sieben Hallen, einem Freigelände von ca. 10.000 m2 sowie einem modularen Tagungscenter. Am Messestandort werden internationale und nationale B2B und B2C Messen, Großveranstaltungen, Konzerte sowie politische, gesellschaftliche und sportliche Events durchgeführt.
Die Rahmenvereinbarung soll zunächst für 2 Jahre abgeschlossen werden, mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 24 Monate, mit einer maximalen Gesamtlaufzeit bis zum 31.07.2027. Eine komplette Untervergabe des Einzelvertrages an einen oder mehrere Unterauftragnehmer ist untersagt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung sind die Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungstechnik, insbesondere - aber nicht ausschließlich - der Licht-, Ton- und Bühnen- und Medientechnik. Solche Leistungen bestehen in der Regel aus einzelnen Arbeitsschritten wie beispielsweise der veranstaltungsbezogenen Beratung zu den technischen Komponenten/optimale veranstaltungsbezogene Zusammensetzung nach dem letzten Stand der Technik, technische Spezifikation/Konzeption, Vorbereitung, Gestellung/Vermietung der bestellten Komponenten der Veranstaltungstechnik, Anlieferung, Aufbau/Montage und Abbau/Rücktransport sowie die Bereitschaftsdienst/Entstörung vor Ort während der Veranstaltungen. Die über die Webseite der Messe Augsburg bekannt gegebenen Veranstaltungen auf dem Messegelände Augsburg bilden der Schwerpunkt der Leistungserbringung. Das offene Vergabeverfahren umfasst auch optional abrufbare Dienstleistungen wie Erdung für bestehende und künftige Zusatzveranstaltungen. Die Auftraggeberin ist Messe Augsburg ASMV GmbH.
Der Rahmenvertrag ist einmalig verlängerbar um weitere 24 Monate, bis max. 31.07.2027.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Damit sind sämtliche ausgeschriebenen Leistungen optional und können einzeln oder in Kombination oder - bei der Veränderung vom Stand der Technik - auch neuere Komponenten abgerufen werden. Der Auftragsnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung.
(I) Die Vergabestelle erwartet, dass beim Bieter keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Eigenerklärungen sind vom Bieter und - im Falle einer Bietergemeinschaft - für für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und die vorgesehenen Unterauftragnehmer sondert vorzulegen.
(II) Die Vergabestelle erwartet - im Falle einer Bietergemeinschaft - eine Bietergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben.
(III) Die Vergabestelle erwartet - im Falle einer Bietergemeinschaft - eine entsprechende Eigenerklärung, aus der sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht.
(IV) Die Vergabestelle erwartet eine formlose Bestätigung der Akzeptanz aller Bedingungen aus der Rahmenvereinbarung in Textform von einem entscheidungsbefugten Ansprechpartner oder - im Falle einer Bietergemeinschaft - eines offiziell genannten Vertreters der Bietergemeinschaft. Dem Bieter ist bekannt, dass er sein Angebot ausschließlich zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung abgibt, die aus der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen ist. Dem Bieter ist auch bewusst, dass sein Angebot bis zum 31.12.2023 bindend ist und im Falle eines Zuschlages einen wirksamen Vertragsabschluss zustande kommt, ohne weiteren Verhandlungen über die Vertragsbedingungen. Beim Ablehnen der Bedingungen aus der Rahmenvereinbarung nach dem Zuschlag macht sich der Gewinner dieser Ausschreibung gegenüber der Messe Augsburg ASMV GmbH schadensersatzpflichtig.
(I) Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz (EUR); (II) Betriebshaftpflichtversicherung
Minimum level(s) of standards possibly required:zu (I): Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung einen Mindestumsatz in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren von 150.000 EUR jährlich im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungserbringung im Bereich "Veranstaltungstechnik"). Bei Bietergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der Umsätze von einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft, nachgewiesen werden. In den Jahren 2020 und 2021 muss der Mindestumsatz nicht erfüllt werden, ist aber dennoch anzugeben.
zu (II): Die Vergabestelle fordert das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zu einer Mindestdeckungssumme, getrennt nach in Höhe von 15.000.000 EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden sowie 250.000 EUR für Schlüsselverlust. Sofern eine entsprechende Deckungshöhe bisher nicht besteht, wird die Vorlage einer formlosen Absichtserklärung in Textform der jeweiligen Versicherung gefordert, dass die Deckungssumme entsprechend innerhalb von 8 Wochen erhöht wird, sofern es zum Zuschlag kommt.
(I) Referenzen; (II) Qualifizierter Personalpool;
Minimum level(s) of standards possibly required:zu (I): Die Vergabestelle fordert als Referenz mindestens von mindestens drei mit dem Tätigkeitsbereich vergleichbaren Projekte/Beauftragungen für die Veranstaltungen mit mindestens 3.000 gleichzeitig anwesenden Gästen, mindestens eine davon Großveranstaltung/Messe mit mindestens 10.000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmer. Maßstab für die Vergleichbarkeit sind in den Vergabeunterlagen erläuterten Veranstaltungskriterien.
zu (II): Die Vergabestelle erwartet einen qualifizierten Personalpool von mindestens 5 Beschäftigten, davon mindestens eine Personen mit einer Qualifikation "Meister für Veranstaltungstechnik" oder vergleichbares und mindestens eine Person mit der Qualifikation "Rigger SQQ2 Level 1" oder vergleichbares. Für die Zuordnung als Beschäftigte kommt es nicht auf ein dauerhaftes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis an, sondern darauf, ob die jeweilige Person nachweislich dauerhaft für den Bieter tätig ist. Diese mindestens 5 Beschäftigten sind namentlich in der Selbstauskunft zu nennen. Die Qualifikationsnachweise für mindestens 2 Personen sind mit dem Angebot hochzuladen.
Bei Bietergemeinschaften und/oder beim Einsatz von Unterauftragnehmern kann die Anzahl der Beschäftigten insgesamt, also durch Addition der Beschäftigten, nachgewiesen werden.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.