Traffic-monitoring equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45825871) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Leipzig, Ordnungsamt Номер конкурса: 45825871 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung und Installation von bis zu 19 stationären Rotlichtüberwachungsanlagen
Referenznummer der Bekanntmachung: L-32-2023-00470Lieferung und Installation von bis zu 19 stationären Rotlichtüberwachungsanlagen mit mehrzielfähiger LIDAR-Messtechnik
Stadt Leipzig
Ordnungsamt
Verkehrsüberwachung
Prager Straße 136
04317 Leipzig
Lieferung und Installation von bis zu 19 stationären Rotlichtüberwachungsanlagen mit mehrzielfähiger LIDAR-Messtechnik in Form einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zwei Jahren und mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
Der Höchstwert der zu vergebenden Leistung wird für den avisierten Leistungszeitraum auf 1.833.500,00 EUR (brutto) festgesetzt und inkludiert sämtliche Kosten für die Lieferung und Installation von bis zu 19 stationären Rotlichtüberwachungsanlagen mit mehrzielfähiger LIDAR-Messtechnik, einschließlich der erforderlichen Tiefbauleistungen. Wenn der genannte Höchstwert in den kommenden Leistungsjahren erreicht wird, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig beabsicht die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern, falls die Lieferung und Installation von bis zu 19 Rotlichtüberwachungsanlagen innerhalb von zwei Jahren nicht realisierbar sein sollte.
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-1892b403185-446efd61dd34b8c3
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Die Verpflichtungserklärung über Mindestentgelte und die Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen müssen ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.
entfällt
entfällt
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).