Instruments for checking physical characteristics (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45825673) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Prof. Dr. Ivan Huc Номер конкурса: 45825673 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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MARKIERUNGSFREIEN BIOSENSORGERÄTS ZUR UNTERSUCHUNG BIOMOLEKULARER WECHSELWIRKUNGEN
Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.Erwerb, lieferung, installation und inbetriebhahme eines Geräts, das die markierungsfreie Echtzeitanalyse von Wechselwirkungen zwischen Biomakromolekülen (Proteinen oder Nukleinsäuren) oder Biomakromolekülen und kleinen Molekülen ermöglicht, einschließlich der Bestimmung von Bindungskinetik und Bindungsaffinität.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Erwerb, lieferung, installation und inbetriebhahme eines Geräts, das die markierungsfreie Echtzeitanalyse von Wechselwirkungen zwischen Biomakromolekülen (Proteinen oder Nukleinsäuren) oder Biomakromolekülen und kleinen Molekülen ermöglicht, einschließlich der Bestimmung von Bindungskinetik und Bindungsaffinität. Eine repräsentative Technologie, die diese Anforderung erfüllen würde, ist die Biolayer-Interferometrie.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.