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Engineering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45825604)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald
Номер конкурса: 45825604
Дата публикации: 06-09-2023
Сумма контракта: 39 311 822 (Российский рубль) Цена оригинальная: 665 981 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023090120231004 11:00OtherContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald
      Stadtstraße 2
      Freiburg im Breisgau
      79104
      Germany
      Telefon: +49 76121875360
      E-Mail: vergabe@iuscomm.de
      Fax: +49 761595751052
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F0448EF2-CD82-4873-B5AB-7AE8262D6AC3
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
      Panoramastraße 33
      Stuttgart
      70174
      Germany
      Kontaktstelle(n): 70174
      Telefon: +49 71125359390
      E-Mail: vergabe@iuscomm.de
      Fax: +49 711253593927
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
      elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F0448EF2-CD82-4873-B5AB-7AE8262D6AC3

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: ZWECKVERBAND
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: FÖRDERUNG BREITBANDAUSBAU
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes in Hinterzarten und Oberried

        Referenznummer der Bekanntmachung: 522/23-AZ
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71300000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes in Hinterzarten und Oberried

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 665 981.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        alle Lose
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Los 1 Hinterzarten

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71300000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        in den Vergabeunterlagen aufgeführt

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (Auftraggeber) umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst.

         

        Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.

         

        Über den Zweckverband wurde im Rahmen einer vorangegangenen europaweiten Ausschreibung ein Betreiber für den späteren Netzbetrieb ermittelt. Den Betrieb des zum Ausbau geplanten Netzes des Auftraggebers wird die Vodafone GmbH vornehmen, die als Netzbetreiber ausgewählt wurde.

         

        Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vor-läufige Förderbescheid vom 17.12.2019 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 17.12.2019 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund 4.094.442,61 EUR netto geplant.

         

        Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.

         

        Für den Ausbau des Backbones sind Investitionen in einer Höhe von rund 493.143,63 EUR netto geplant.

         

        Planungsstand Hinterzarten

         

        Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.

         

        Backbone

        Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3823

         

        - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 2527 m

        - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 335 m

        - Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 2268 m

        - Schächte: 3 Stk.

         

        Ortsnetz

        Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-1909BW200196

        Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht im Wesentlichen der Vorstufe einer Genehmigungsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 196 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:

         

        - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 11.900 m

        - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 3.948 m

        - Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 444 m

        - FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 14 Stück

        - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 5 Stück

         

        Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.

         

        Ziel des Ausbauvorhabens ist die Sicherstellung einer homogenen, zukunftsgerichteten und bedarfsgerechten glasfaserbasierten Breitbandversorgung für die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken). Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald als Auftraggeber errichtet Infrastrukturen im Betreibermodell. Vom Auftraggeber werden passive FTTB-Breitbandinfrastrukturen sowie das Backbone aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben.

         

        Der ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf förderfähige Gebiete und Objekte im Projektgebiet, die nach Bundes- und Landesförderprogramm (Kofinanzierung) als „Weiße Flecken“ bezuschusst werden. Des Weiteren ist der der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung trassenanliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor strategische graue Flecken anzubinden. Ebenso sind im gesamten Verbandsgebiet nicht förderfähige Leistungen zu erbringen.

         

        Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf:

        • die Backboneebene

        • die Zuführungsebene

        • die Verteilebene

        • Vorstreckungen/Vortrieb auf Basis Reservekapazitäten

        • Hausanschlüsse

        • das Hausanschlussmanagement

         

        Je nach Sachverhalt ist der Leistungsumfang förderfähig oder nicht förderfähig. Somit hat innerhalb der Planung, Massenerhebung, Kostenermittlung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Dokumentation eine Trennung des Leistungsumfanges im Hinblick auf die Förderfähigkeit transparent, verständlich und nachvollziehbar zu erfolgen

         

        Die Vorgaben des Fördermittelgebers im Hinblick auf die Trennungen innerhalb der Datenanforderungsliste sind über alle Phasen des Projektes zu gewährleisten, sicherzustellen und zu dokumentieren. Ein verfolgbares und transparentes Änderungssystem ist vom Auftragnehmer zu entwickeln und über den gesamten Projektablauf sicherzustellen und zu führen.

         

        Weitere Differenzierungen im Rahmen der nicht förderfähigen Leistungen wie z. B. Trennung nach unterschiedlichen Auftraggebern und z. B. mit zu verlegenden Sparten sind möglich.

         

        Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage „Aufgabenbeschreibung“ der Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Personelle Besetzung / Gewichtung: 40
        Qualitätskriterium - Name: Qualität der Leistungserbringung / Gewichtung: 10
        Preis - Gewichtung: 50
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 325 017.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 12
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Los 2 Oberried

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71300000
      16. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        in den Vergabeunterlagen aufgeführt

      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (Auftraggeber) umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst.

        Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.

         

        Über den Zweckverband wurde im Rahmen einer vorangegangenen europaweiten Ausschreibung ein Betreiber für den späteren Netzbetrieb ermittelt. Den Betrieb des zum Ausbau geplanten Netzes des Auftraggebers wird die Vodafone GmbH vornehmen, die als Netzbetreiber ausgewählt wurde.

         

        Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Oberried. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Upgrade des Bundes für graue Flecken soll dabei zur Anwendung kommen.

         

        Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 17.02.2020 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 17.02.2020 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund 4.123.230,79 netto geplant.

         

        Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.

         

        Für das Backbone sind Investitionen in einer Höhe von rund 327.496,85 EUR netto geplant.

         

        Planungsstand Oberried

        Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.

         

        Backbone

        Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3868

         

        - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 857 m

        - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 1778 m

        - Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 243 m

        - Schächte: 5 Stk.

         

        Ortsnetz

        Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-1909BW200234

        Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht im Wesentlichen der Vorstufe einer Genehmigungsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 250 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:

         

        - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 14.300 m

        - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 7.186 m

        - Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 763 m

        - FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 16 Stück

        - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 1 Stück

         

        Des Weiteren ist der der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.

         

        Ziel des Ausbauvorhabens ist die Sicherstellung einer homogenen, zukunftsgerichteten und bedarfsgerechten glasfaserbasierten Breitbandversorgung für die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken). Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald als Auftraggeber errichtet Infrastrukturen im Betreibermodell. Vom Auftraggeber werden passive FTTB-Breitbandinfrastrukturen sowie das Backbone aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben.

        Der ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf förderfähige Gebiete und Objekte im Projektgebiet, die nach Bundes- und Landesförderprogramm (Kofinanzierung) als „Weiße Flecken“ bezuschusst werden. Des Weiteren ist der der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung trassenanliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor strategische graue Flecken anzubinden. Ebenso sind im gesamten Verbandsgebiet nicht förderfähige Leistungen zu erbringen.

         

        Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf:

        • die Backboneebene

        • die Zuführungsebene

        • die Verteilebene

        • Vorstreckungen/Vortrieb auf Basis Reservekapazitäten

        • Hausanschlüsse

        • das Hausanschlussmanagement

         

        Je nach Sachverhalt ist der Leistungsumfang förderfähig oder nicht förderfähig. Somit hat innerhalb der Planung, Massenerhebung, Kostenermittlung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Dokumentation eine Trennung des Leistungsumfanges im Hinblick auf die Förderfähigkeit transparent, verständlich und nachvollziehbar zu erfolgen.

         

        Die Vorgaben des Fördermittelgebers im Hinblick auf die Trennungen innerhalb der Datenanforderungsliste sind über alle Phasen des Projektes zu gewährleisten, sicherzustellen und zu dokumentieren. Ein verfolgbares und transparentes Änderungssystem ist vom Auftragnehmer zu entwickeln und über den gesamten Projektablauf sicherzustellen und zu führen.

         

        Weitere Differenzierungen im Rahmen der nicht förderfähigen Leistungen wie z. B. Trennung nach unterschiedlichen Auftraggebern und z. B. mit zu verlegenden Sparten sind möglich.

         

        Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage „Aufgabenbeschreibung“ zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.

      18. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Personelle Besetzung / Gewichtung: 40
        Qualitätskriterium - Name: Qualität der Leistungserbringung / Gewichtung: 10
        Preis - Gewichtung: 50
      19. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 340 964.00 EUR
      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 12
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:

        Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

         

        - Eigenerklärung über das Vorliegen der Berufsqualifikation Dipl. Ing., Dipl. Ing. (FH), oder vergleichbarer Bachelor oder Master. Es ist erforderlich, dass nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht die Berechtigung besteht, die Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen müssen für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung einen verantwortlichen Betriebsangehörigen benennen, der die genannte Berufsqualifikation erfüllt.

         

        Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Die Mindestdeckungssumme muss mindestens 1.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung betragen. Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens 2 – fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.

         

        - Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestumsatz netto im Bereich der zu vergebenden Leistungen, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr bei einer Bewerbung für Los 1 Hinterzarten: 325.000,00 Euro netto Los 2 Oberried: 340.000,00 Euro netto betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

         

        Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen sowie Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2020/2021/2022. Sämtliche Angaben haben in Vollzeitäquivalenten zu erfolgen. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.

         

        - Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Referenzen von Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen einschließlich Netzdokumentation. Es sind im Rahmen der Referenzen die im Formblatt Referenzen geforderten Angaben zu machen. Es sind mindestens 2 Referenzen vorzulegen, die Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung der mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbarer passiver Breitbandinfrastrukturen zum Gegenstand haben. Zudem muss mindestens 1 der 2 zu benennenden Referenzen über die Planungs- und Ingenieurleistungen hinaus zudem die Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmungen zu der Förderrichtlinie des Bundes und/oder des Landes Baden-Württemberg zum Gegenstand haben. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-04
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-10-10
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-01
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Telefon: +49 7219268730
        E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 7219263985
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

        (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

        (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-01

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