Water plumbing work (Германия - Тендер #45825551) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: GWB »Elstertal« - Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH Номер конкурса: 45825551 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
J.-R.-Becher-Str. 4 in 07546 Gera, Strang- und Badsanierung (HLS)
Die vier 1965 errichteten 9-etagigen Punkthochhäuser der Johannes-R.-Becher-Str. 2, 4, 8 und 12 in 07546 Gera sind Bestandteil der Wohnsiedlung „Am Bieblacher Hang“. Der „Bieblacher Hang“ befindet sich im Norden von Gera und ist eines der ersten komplex geplanten Wohngebiete nach dem zweiten Weltkrieg. Die Hochhäuser sind weitgehend baugleich. Auf jeder Etage befinden sich weitgehend vier baugleiche 2-Raum-Wohnungen. Der Aufzug liegt mittig im Gebäude. Jedes der Hochhäuser ist voll unterkellert und besitzt neben dem unterschiedlich genutzten Erdgeschoss (Wohnung und Gewerbe) 9 Obergeschosse und ein Terrassendach („Laterne“). Die „Laterne“ ist ein begehbares Dachgeschoss mit Blick über Gera. Die Gebäude sind derzeit noch zu ca. 50% vermietet. Bei dem Mieterklientel handelt es sich um überwiegend ältere Bewohner, die teilweise seit Errichtung der Häuser hier Mieter sind.
Im Rahmen der Komplexsanierung der Hochhäuser erfolgte bisher die energetische Sanierung der Fassaden (WDVS), die Erneuerung des Daches, des Blitzschutz, der Aufzüge sowie der der Feuerwehraufstellflächen. Im Zuge der weiteren Sanierungsarbeiten soll in den kommenden Bauabschnitten der Innenbereich modernisiert werden. Hierzu zählen die Komplexsanierung der Leerwohnungen, die Strangsanierung der Sanitärleitungen inkl. Rückbau der Gasleitungen in bewohnten und Leerwohnungen, die Erneuerung der Elektro-Steigleitungen inkl. Feuerwehrdurchsage-Einheit und Klingelanlage, die Erneuerung der Elektroverteiler in den bewohnten Wohnungen und Leerwohnungen, die Neuerrichtung der Zählerräume, der Haus- und Notstrombeleuchtung sowie die Ertüchtigung des Erdgeschossbereiches inkl. Abstellräume.
Der vorliegende Auftrag betrifft nur das Gebäude J.-R.-Becher-Str. 4
Gera
Leistungen der Sanitär- und Heizungsinstallation
Heizungsinstallation:
- 101 m Rohrleitungen Stahl-/Cu-Roh
- 169 m Metallverbundrohr
- 164 m Heizungssockelleiste
- 64 St Heizflächen
Sanitärinstallation:
- 40 St Installationsregister Höhe 2,8 m
Belegung:
- TWW, TWK, TWZ – Edelstahl bis DN32
- Leitungsdämmung MiWo vorgedämmt
- RW PE-geschweißt DN 100, Tauwasserdämmung
- SW PP-Muffenrohr bis DN 100
- 16 WE: Inst. und Ausrüstung mit WC, WT, DU, WM- und Spülenanschl.
- 110 m Edelstahlrohr bis DN 32 mit Leitungsdämmung MiWo
- 550 m Metallverbundrohr, vorisoliert
- 314 m Abwasserrohr PP
Demontage:
- 85 m Rohrleitungen Cu-Rohr
- 820 m Stahlrohr bis DN 25
- 169 m Metallverbundrohr
- 64 St Heizflächen
- 164 m Heizungssockelleiste
- 520 m Trinkwasserohr Kunststoff
- 509 m Abwasserrohr bis DN 100
- 8 St Rückbau Gaszähler/Gasherde
- 16 St WT/WC/BW bzw. DU-Anlagen
Baumeisterarbeiten:
Abbrucharbeiten
- 32 St. Innentüren
- 40 St Verkleidungen I-Schacht (ca. 250 x 60 cm)
- 40 St Abbruch Deckenspiegel (ca. 60 x 30 cm)
- 220 m2 Trockenbaukonstruktion
- 63 m2 Abbruch Fußbodenaufbau (Bad)
- 210 m2 Innenmauerwerk Wandstärke 120 mm
Trockenbauarbeiten
- 135 m2 Metallständerwand
- 101 m2 Metall Installationswand
- 76 m2 Deckenbekleidung (Unterhangdecke)
- 105 m2 Verkleidung haust. Installationen
Mauerwerksarbeiten
- 40 St. Verguß Deckendurchf. (ca. 60 x 30 cm)
- 63 m2 Schnellzementestrich
Fliesenarbeiten
- 254 m2 Wandfliesen
- 63 m2 Fußbodenfliesen
- 16 m2 Fußbodenfliesen (Mosaikfliesen 50x50 mm)
Malerarbeiten u. Tapezierarbeiten
- 385 m2 Raufaser Wand-/Deckenbeschichtung
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bieters entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzArbG vorliegen,
4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland
5. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation,
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Thüringer Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 23. Januar 2020 (ThürVgG),
4. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer (Mindest-)Deckungssumme in Höhe von pauschal 3 Mio. € für jeden Versicherungsfall (für Vermögens-, Personen- und Sachschäden)
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
1. Referenzen über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie dessen Telefonnummer zu enthalten,
2. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache.
Minimum level(s) of standards possibly required:Mindeststandard Referenzen: Vorlage von zwei Referenzen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar und innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht worden sind.
Johannisplatz 2 in 07545 Gera
Information about authorised persons and opening procedure:Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Thüringer Landesverwaltungsamt