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Post and courier services (Германия - Тендер #45825545)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Jobcenter Marzahn-Hellersdorf
Номер конкурса: 45825545
Дата публикации: 06-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023090120231002 12:00Regional or local Agency/OfficeContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderSocial protection01C0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Jobcenter Marzahn-Hellersdorf
      Allee der Kosmonauten 29
      Berlin
      12681
      Germany
      Telephone: +49 305555482222
      E-mail: Jobcenter-Berlin-Marzahn-Hellersdorf.BdGF@jobcenter-ge.de
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/AF701C3A-115D-4B38-AB59-97E4F4EEA584
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/AF701C3A-115D-4B38-AB59-97E4F4EEA584

    4. Type of the contracting authority:
      Regional or local agency/office
    5. Main activity:
      Social protection
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Ausschreibung eines erweiterten Poststellenservice

        Reference number: Nr. 504/2023
      2. Main CPV code:
        64100000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist das Betreiben von Poststellen und der Hauspostverteilung im Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        64100000
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        in den Vergabeunterlagen aufgeführt

      4. Description of the procurement:

        Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist das Betreiben von Poststellen und der Hauspostverteilung im Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf. Mit diesem Vergabeverfahren soll ein geeigneter Auftragnehmer für die Erbringung dieser Leistungen gefunden werden.

        Die Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

      5. Award criteria:
        Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2024-01-01
        End: 2025-12-31
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um jeweils bis zu zwei Jahre verlängern. Die Verlängerungsoption ist spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit durch Mitteilung an den Auftragnehmer in Textform auszuüben. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2029.

      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: yesDescription of options:

        Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um jeweils bis zu zwei Jahre verlängern. Die Verlängerungsoption ist spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit durch Mitteilung an den Auftragnehmer in Textform auszuüben. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2029.

      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:

        Genau Angaben zur Vertragslaufzeit enthalten die Vergabeunterlagen.

  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 8 vorzulegen.

        2. Ferner ist mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 gemäß Anlage 13 vorzulegen.

        3. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Unternehmen in den §§ 123 bis 126 GWB. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchzuführen.

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:
        Minimum level(s) of standards possibly required:
      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        Mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 9 einzureichen. Der Bieter hat darin Angaben zu in den vergangenen drei Kalenderjahren (im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis heute) ausgeführten Referenzaufträgen zu machen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und jeweils einen erweiterten Poststellenservice zum Gegenstand hatten. Der jeweilige Referenzauftrag muss noch nicht abgeschlossen sein.

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Der Bieter muss in den vergangenen drei Kalenderjahren (im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis heute) mindestens drei Referenzaufträge erbracht haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und jeweils einen erweiterten Poststellenservice zum Gegenstand hatten. Der jeweilige Referenzauftrag muss noch nicht abgeschlossen sein. Dabei muss mindestens eine Leistung bei einem Auftraggeber der Sozialverwaltung ausgeführt worden sein bzw. ausgeführt werden.

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-10-02
      Local time: 12:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-12-04
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-10-02
      Local time: 12:01
      Information about authorised persons and opening procedure:
  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information

      Genau Angaben zur Vertragslaufzeit enthalten die Vergabeunterlagen.

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer des Landes Berlin
        Martin-Luther-Str. 105
        Berlin
        10825
        Germany
        Contact person: 10825
        Telephone: +49 3090138316
        E-mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
        Fax: +49 3090137613
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:

        "§ 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        § 161 Form, Inhalt

        (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbe-reich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.

        (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen."

         

        Fernen wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:

        "§ 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        § 161 Form, Inhalt

        (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbe-reich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.

        (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen."

         

        Fernen wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-09-01

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