Firefighting vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45825406) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Neuburg an der Donau Номер конкурса: 45825406 Дата публикации: 06-09-2023 Сумма контракта: 22 430 809 (Российский рубль) Цена оригинальная: 380 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Geräteraumaufbau eines TLF und Ausbau der Fahrerhauskabine und feuerwehrtechnischer Beladung für die Stadt Neuburg an der Donau.
Die Stadt Neuburg an der Donau beabsichtigt die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Geräteaufbau in Aluminiumtechnologie und Ausbau der Fahrerhauskabine und feuerwehrtechnischer Beladung gem. DIN 14530, Teil 21 und dem Leistungsverzeichnis in insgesamt 3 Losen.
Los 1 Fahrgestell und Los 2 Aufbauten sind miteinander anzubieten.
Los 1 Fahrgestell und Los 2 Aufbauten sind miteinander anzubieten.
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 für die Stadt Neuburg an der Donau.
Los-Nr.: 1 FahrgestellLieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 für die Stadt Neuburg an der Donau gemäß DIN 14530, Teil 21 und dem Leistungsverzeichnis.
Los 1 Fahrgestelle und Los 2 Aufbauten sind miteinander anzubieten.
Lieferung eines Aufbaus für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 für die Stadt Neuburg an der Donau.
Los-Nr.: 2 AufbautenLieferung eines Aufbaus für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 für die Stadt Neuburg an der Donau gemäß DIN 14530, Teil 21 und dem Leistungsverzeichnis.
Los 1 Fahrgestelle und Los 2 Aufbauten sind miteinander anzubieten.
Lieferung der Beladung für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 für die Stadt Neuburg an der Donau.
Los-Nr.: 3 Feuerwehrtechnische BeladungLieferung der Beladung für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 für die Stadt Neuburg gemäß und dem Leistungsverzeichnis.
1. Abgabe einer Eigenerklärung zur Eignung im Formblatt L124 – EU über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung mit Angabe zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters (Variante 1: „Ich bin/ Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen“, Variante 2: „Ich bin/ Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann/ können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.“).
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=222586ink https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277592
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Abgabe einer Eigenerklärung zur Eignung im Formblatt L124 – EU mit:
1. Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Der geforderte Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages beträgt bei:
Los 1: 1.300.000 EUR, Los 2: 1.000.000 EUR, Los 3: 100.000 EUR.
In jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe. Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 EUR und für Sachschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 EUR spätestens zum Leistungsbeginn abgeschlossen und während der gesamten Laufzeit des Vertrags incl. des Gewährleistungszeitraums vorgehalten wird.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277592
Abgabe einer Eigenerklärung zur Eignung im Formblatt L124 – EU mit:
1. Angabe von 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
2. Erklärung, dass für die Ausführung des Auftrags die erforderlichen qualifizierten Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
3. im Falle einer Einschaltung von Subunternehmern Formblatt 235.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277592
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277592
Stadt Neuburg an der Donau, Vergabestelle, Zimmer 0.06 Erdgeschoss, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Elektronischer Tresor – autorisierte Personen mit Verifizierungscode
Los 1 Fahrgestelle und Los 2 Aufbauten sind miteinander anzubieten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern