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Insulation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45825239)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Ratingen, Der Bürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Номер конкурса: 45825239
Дата публикации: 06-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023090120231004 10:00Regional or local authorityContract noticeWorksOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Ratingen, Der Bürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
      Postfach 10 17 40
      Ratingen
      40837
      Germany
      E-Mail: ZVS@Ratingen.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYY5D01U/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYY5D01U

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Sanierung Stadttheater und Sporthalle am Europaring, Technische Dämmung

        Referenznummer der Bekanntmachung: 33 ZV 136/23 B
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45320000
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        .Der Gebäudekomplex bestehend aus Stadttheater und Sporthalle am Europaring in Ratingen soll umfassend saniert und auf einen zukunftsfähigen Stand gebracht werden.

        Im Teilprojekt Stadttheater (TH) werden die vorhandenen Gebäudeschadstoffe saniert, Außenfenster und -türen erneuert, ein Großteil der Oberflächen im Innenraum sowie die haustechnische Ausstattung erneuert.

        Teilprojekt Sporthalle (SH) werden dazu Stahlbetonbauteile instandgesetzt, ebenso die vorhandenen Gebäudeschadstoffe saniert, Außenfenster und -türen erneuert, ein Großteil der Oberflächen im Innenraum sowie die haustechnische Ausstattung erneuert. Ferner erfolgt der Rückbau des nachträglich angebauten Foyers und Bau eines neuen Foyerbereichs an dessen Stelle.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45321000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Stadttheater Ratingen Europaring 9 40878 Ratingen, Sporthalle Europaring/ Sporthalle des CFvW-Ratingen Karl-Mücher-Weg 2 40878 Ratingen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Technische Wärmedämmung

        - ca. 1.400 m Trinkwasserleitungen

        - ca. 2.040 m Heizungsrohrleitungen

        - außenliegende Lüftungsrohre und Kanäle

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-12-08
        Ende: 2024-11-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Eignung bei nicht präqualifizierten Unternehmen,

        - Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue.

        - Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen:

        Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. drei Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen). Wenn eine Unterlage den Hinweis "gilt nur im Original" o. ä. enthält, ist zwingend das Original (keine Fotokopie) vorzulegen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen.

        - Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.

        - Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.

        - Vom Bestbieter vor Auftragsvergabe vorzulegen wenn zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-04
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-04
      Ortszeit: 10:00
      Ort:

      Bei der ZVS, Verwaltungsgebäude Poststraße 21, 40878 Ratingen, Zimmer 004

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Es sind nur Bedienstete/Beschäftigte der Vergabestelle zu gelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Es sind nur Bedienstete/Beschäftigte der Vergabestelle zu gelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland
        Zeughausstraße 2 - 10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
        Telefon: +49 2211473045
        E-Mail: VKRhld-K@Bez-Reg-Koeln.NRW.de
        Fax: +49 2211472889
        Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.

        Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.

        Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-01

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