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Driving-school services (Германия - Тендер #45825219)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Номер конкурса: 45825219
Дата публикации: 06-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023090120231004 10:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
      Schifferstr. 190
      Duisburg
      47059
      Germany
      Telephone: +49 2032832832
      E-mail: p.wunsch@wb-duisburg.de
      Fax: +49 2032832883
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY147GSXRX/documents
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY147GSXRX

    4. Type of the contracting authority:
      Body governed by public law
    5. Main activity:
      Other activity: Kommunale Daseinsvorsorge
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        2023-0619 Durchführung von Fahrschultätigkeiten zum Erwerb der LKW Fahrerlaubnis der Klasse C/CE und von div. Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Zwei-Jahresbeauftragung

        Reference number: 2023-0619
      2. Main CPV code:
        80411000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Rahmenvereinbarung über die Weiterbildung von Mitarbeiter:innen zu Kraftfahrer:innen im Rahmen einer Zwei-Jahresbeauftragung. Zusätzlich soll die Weiterbildung unserer EU-Berufskraftfahrer:innen ebenfalls durch das selbe Unternehmen durchgeführt werden.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):

      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Im Stadtgebiet Duisburg Zentraler Betriebshof: Zur Kupferhütte 10 47053 Duisbburg

        Die Erfüllung sämtlicher Fahrschulleistungen gemäß diesem Vertrag muss zwingend im Duisburger Stadtgebiet stattfinden. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass der Sitz des Auftragnehmers ebenfalls in Duisburg angesiedelt ist. Sofern erforderlich, ist der Auftragnehmer verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Erbringung der Leistungen gemäß den festgelegten Anforderungen im Duisburger Stadtgebiet sicherzustellen. Diese geografische Beschränkung beruht darauf, dass es für unsere Mitarbeiter aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen unzumutbar ist, Schulungsmaßnahmen in benachbarten Städten wahrzunehmen. Die Beachtung dieser Vorgabe ist für den erfolgreichen Vertragsabschluss und die Umsetzung der Fahrschulleistungen von entscheidender Bedeutung.

      4. Description of the procurement:

        Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR haben vor, die Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen zu KraftfahrerInnen im Rahmen einer Zwei-Jahresbeauftragung während des Leistungszeitraums vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 durch ein externes Unternehmen durchführen zu lassen. Zusätzlich soll die Weiterbildung ihrer EU-BerufskraftfahrerInnen ebenfalls von demselben Unternehmen durchgeführt werden.

        Das gesamte oben genannte Leistungspaket soll im Rahmen eines offenen Verfahrens an ein externes Unternehmen vergeben werden.

        Diese LKW-Fahrerlaubnis besteht aus zwei Führerscheinklassen, der Klasse C und CE. Der Erwerb der Klasse C und CE soll in einem gemeinsamen Ausbildungsgang durchlaufen werden und ist der Schwerpunkt dieser Leistung.

        Die Durchführung der Leistung beinhaltet sowohl den theoretischen als auch den praktischen Teil, einschließlich der Anmeldung und Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfung, durch ein externes Unternehmen (Fahrschule). Ein wöchentlicher Bericht/Report über den Lernfortschritt der Fahrschüler soll dem Fachbereich WBD-P22 Aus-/Weiterbildung/Personalentwicklung zur Verfügung gestellt werden.

        Die Prüfungs- und Übungsfahrten für die Grundausbildung sollen im Einzugsgebiet des Auftraggebers stattfinden. Der theoretische Unterricht soll in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers (AN) im Duisburger Stadtgebiet durchgeführt werden. Etwaige zusätzliche Kosten müssen in den Einheitspreisen berücksichtigt werden.

        Die beschleunigte Grundqualifikation soll den Kraftfahrern zusätzlich ermöglicht werden. Die FahrerInnen absolvieren mindestens 10 Fahrstunden im Rahmen der beschleunigten Grundausbildung.

        Der theoretische Teil erfolgt im Rahmen eines einmaligen Lehrgangs extern in den Ausbildungsräumen des AN. Die Schulungsräume sollten mindestens 20 Teilnehmerplätze bieten.

        Das Weiterbildungsangebot setzt sich aus drei unterschiedlichen Maßnahmen zusammen. Zum einen umfasst das Angebot die Möglichkeit zur Teilnahme an folgenden Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Modulen gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz:

        - Eco-Training - Theorie (Kenntnisbereich I)

        - Sozialvorschriften für den Güterverkehr (Kenntnisbereich II)

        - Gefahrenwahrnehmung Theorie (Kenntnisbereich I+III)

        - Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi (Kenntnisbereich III)

        - Ladungssicherung (Kenntnisbereich I)

        Die Schulungen sollen hauptsächlich in den Schulungsräumen des AN stattfinden. Pro Modul sind etwa 10 Schulungen zu erwarten. Fahrzeuge und Geräte werden durch den Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellt, der AN stellt Ladungssicherungsmittel, Leitkegel usw. zur Verfügung.

        Im Rahmen von zwei- oder dreitägigen Veranstaltungen sollen folgende Fortbildungsmaßnahmen zur Erlangung der Befähigung zum Führen folgender Fahrzeuge angeboten werden:

        - Flurförderfahrzeug (2 Tage)

        - Ladekran (3 Tage)

        - Erdbaumaschinen (2 Tage)

        Um den Vorschriften der DGUV nachzukommen, sollen ebenfalls Sicherheitsunterweisungen (je 2 Stunden) für etwa 1300 Mitarbeitende pro Jahr ermöglicht werden. Die Unterweisungen sollen folgende Themen abdecken:

        - Digi-Tacho (Unterweisung gemäß Artikel 33 VO165/2014)

        - Ladungssicherung

        - LKW-Ladekran

        - Erdbaumaschinen

        - Flurförderfahrzeuge

        - Rückwärtsfahren

        - Winterdienst

        Die Terminierung von Theorie und Praxis soll durch den AN durchgeführt werden. Etwaige zusätzliche Kosten müssen in den Einheitspreisen einkalkuliert werden.

        Die Ansprechpartner des AN müssen von Montags bis Freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr erreichbar sein, um Kontakt aufzunehmen und Teilnahmebescheinigungen gemäß KBA als Leistungsnachweis für die Teilnehmenden zur Verfügung zu stellen. Die Übermittlung der Teilnahmebescheinigungen an das KBA soll in digitaler Form erfolgen.

        Die vollständigen Mindestanforderungen sind im Leistungsverzeichnis dieser Ausschreibungsunterlagen enthalten.

      5. Award criteria:
        Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2024-01-01
        End: 2025-12-31
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:

        1. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

        - siehe Anlage 3, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

        2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften

        - siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

        3. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der

        EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022

        - siehe Anlage 3, Formblatt F12

        4. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zur Selbstreinigung

        - siehe Anlage 4 -

        6.Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen.

        Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.

        Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.

        Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F11 - F12 sowie die Anlage 5 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F11 - F12 sowie der Anlage 5 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.

        Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen.

        Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten "EEE" oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur

        Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:

        1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre

        - siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

        2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen

        - siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

        3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung de*r Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss

        4. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

        - siehe Anlage 3, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*)

        5. Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss

        - siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)

        6. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieter*in /-gemeinschaft einzureichen.

        Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.

        Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.

        Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F11 - F12 sowie die Anlage 5 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F11 - F12 sowie der Anlage 3 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.

        Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen.

        Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur

        Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:

        1. Eigenerklärung de*er Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste)

        - siehe Anlage 3, Formblatt F1

        2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

        - siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

        Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.

        Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.

        Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F11 - F12 sowie die Anlage 3 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F11 - F12 sowie der Anlage 5 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.

        Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen.

        Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
        Obligation to indicate the names and professional qualifications of the staff assigned to performing the contract
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-10-04
      Local time: 10:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-11-22
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-10-04
      Local time: 10:00
      Information about authorised persons and opening procedure:

      Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.

  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: yes
      Estimated timing for further notices to be published:

      Ende Kalenderjahr 2024

    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information

      Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer Rheinland
        Zeughausstraße 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Contact person: 50667
        Telephone: +49 2211473045
        E-mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
        Fax: +49 2211472889
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Form der Angebote

        Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" zugelassen.

        Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen mit dem Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im gesamten Angebot nicht erforderlich. Auch elektronische oder qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach § 126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der Erklärenden benannt werden. Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer 1.2 anzugeben.

        Kommunikation und Rückfragen

        Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessent*in auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt.

        Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragesteller*in, aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt.

        Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben.

        Rechtsbehelf

        Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:

        1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,

        4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

        § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Form der Angebote

        Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" zugelassen.

        Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen mit dem Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im gesamten Angebot nicht erforderlich. Auch elektronische oder qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach § 126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der Erklärenden benannt werden. Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer 1.2 anzugeben.

        Kommunikation und Rückfragen

        Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessent*in auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt.

        Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragesteller*in, aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt.

        Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben.

        Rechtsbehelf

        Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:

        1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,

        4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

        § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-09-01

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