Building-cleaning services (Германия - Тендер #45824938) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtverwaltung Görlitz, Dezernat I, Hauptverwaltung/ Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 45824938 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Reinigungleistungen für 8 Objekte der Stadt Görlitz (Museen und eine Schule)
Reference number: 045.0131.20/2023Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 8 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 900.000 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 1.600 Quadratmetern sowie die Glas- und Rahmenreinigung mit einer Reinigungsfläche von 2.900 Quadratmetern.
Unterhalts- und Grundreinigung von 8 Objekten
Lot No: 1Görlitz, DE
Unterhalts- und Grundreinigung von 8 Objekten (Museen, Schule) mit rund 900.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 1.600 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Glas- und Rahmenreinigung von 8 Objekten
Lot No: 2Görlitz, DE
Glas- und Rahmenreinigung von 8 Objekten (Museen, Schule) mit rund 2.900 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle „Eignung“) zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage EVB – Ergänzende Vertragsbedingungen) bestehen.
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle „Eignung“) zu erklären, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen.
Es werden drei vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz für ein Los, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche mindestens 50% der Jahresreinigungsfläche des Loses entspricht. Eine Referenzangabe ist für unterschiedliche Lose gültig. Referenzflächen der Unterhaltsreinigung müssen sich dabei auf die laufende Intervallreinigung (keine Tageskräfte, keine ergebnisorientierte Reinigung) beziehen. Eigenerklärungen und Angaben sind in die entsprechenden Felder der Excel-Tabelle („Eignung“) einzutragen.
Stadtverwaltung Görlitz, Hauptverwaltung, Zentrale Vergabestelle
Information about authorised persons and opening procedure:Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter zum Öffnungstermin der Angebote nicht zugelassen.
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter zum Öffnungstermin der Angebote nicht zugelassen.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.