Engineering design services (Германия - Тендер #45824934) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH Номер конкурса: 45824934 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Germany-Hainichen: Engineering design services
2023/S 171-538178
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
S 288 Direktanbindung an die B 93 Waldsachsen, Anbindung an das übergeordnete Netz
08393 Waldsachsen (Meerane), Landkreis Zwickau, Deutschland
A) Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA): vollständig Grundlagenermittlung (Lph 1) und anteilig Vorplanung (Lph 2); Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 in Verbindung mit (iVm) HOAI Anlage (Anl) 13.1 sowie den Technischen Vertragsbedingungen (TVB)-Verkehrsanlagen in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen (VU).
Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen.
B) Leistungszeitraum: voraussichtlich ab 07/2021.
Section V: Award of contract/concession
Section VI: Complementary information
Der Auftragswert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht bekannt gegeben (Eintrag 0,01 EUR), um die geschäftlichen Interessen der Unternehmen zu wahren und den Wettbewerb nicht zu beeinträchtigen.
Gem § 160 Abs. 1 GWB wird ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Auf die Unzulässigkeit eines solchen Antrages gem § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB (Rügeobliegenheit ggü dem Auftraggeber, Rügeobliegenheit ggü zuständiger Stelle für Nachprüfungsverfahren nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfeschreibens auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Section VII: Modifications to the contract/concession
08393 Waldsachsen (Meerane), Landkreis Zwickau, Deutschland
Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA): anteilig Vorplanung (Lph 2); Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 in Verbindung mit (iVm) HOAI Anlage (Anl) 13.1 sowie den Technischen Vertragsbedingungen (TVB)-Verkehrsanlagen in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibung.
Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen.
Im Zuge der Planungen zur Anbindung der S 288 an die B 93 Waldsachsen war es das Planungsziel, auf Grundlage der Variantenvorauswahl (Stufe 1) maximal 3 Varianten in einer Vorplanung (Stufe 2) zu untersuchen und auszuarbeiten.
Für den Untersuchungsraum 1 (Autobahnanschlussstelle Crimmitschau) wurden innerhalb eines iterativen Prozesses jedoch zwei, bei grober Betrachtung sehr ähnliche Varianten ausgewählt. Diese beiden Varianten erfordern eine hohe Detailtiefe des Variantenvergleichs. Daraus ergeben sich Auswirkungen auf den Detailierungsgrad der Vorplanung für alle vier zu untersuchenden Varianten.
Im Zuge der Bearbeitung hat sich gezeigt, dass die i.d.R. anzusetzende Planungstiefe einer Voruntersuchung für die 4 Hauptvarianten nicht ausreicht.
Folgende zusätzliche Leistungen wurden erforderlich: Querprofilberechnungen, Baufeldgrenzen
Eine topographische Einordnung der Trassen war unumgänglich, um die Einhaltung der geforderten Parameter der betreffenden Regelwerke zu gewährleisten. Darüber hinaus musste die Verknüpfung der Anschlusspunkte an den Bestand geprüft werden. Die Erstellung von Querprofilen war notwendig, um die zu erwartenden Böschungen berechnen zu können. Anhand dieser konnten dann weitere Verkehrsanlagen, wie Wirtschafts- und Radwege im Planungsraum eingeordnet werden. Gleichermaßen war die Ermittlung der Böschungen und der daraus resultierenden Baufeldgrenzen für eine genaue Ermittlung der Flächeninanspruchnahme für die Umweltverträglichkeitsstudie essenziell.
Der Auftragnehmer hat Detailkenntnisse aus der bisherigen Bearbeitung. Die Einbeziehung eines neuen Auftragnehmers würde einen höheren Aufwand (bzgl. Zeit und Kosten) verursachen, als die zu erbringenden Leistung wertmäßig abbildet. Die entstehen Verzögerungen würden darüber hinaus bestehende Zwangspunkte der Maßnahmenrealisierung gefährden . Bei der Einbindung eines Dritten bestünde das Risiko, nicht zusammenpassende Teilleistungen zu erhalten, die den Beschaffungsbedarf nicht in der angestrebten Qualität befriedigen und weitere kostenwirksame Planungsleistungen aufgrund unnötiger Schnittstellen bedingen. Für die eng verknüpften, ergänzenden Teilleistungen ist eine getrennte Beauftragung wirtschaftlich und technisch nicht zweckmäßig.