School cleaning services (Германия - Тендер #45824814) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Chemnitz, Hauptamt Abt. Zentrale Dienste /Submission Номер конкурса: 45824814 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Baureinigung im Objekt Förderschule Terra Nova Campus sowie Glas- und Rahmenreinigung
Reference number: 10/17/23/011Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Baureinigung im Objekt Förderschule Terra Nova Campus sowie Glas- und Rahmenreinigung
Unterh.-, Grund-, Sond.- u. Baureinigung im FZ Terra Nova Campus
Lot No: 1Förderschule Terra Nova Campus Schule/Therapie/SH
Unterhalts-/Grund-/Sonder-/Baureinigung FZ Terra Nova Campus
Der Vertrag läuft vom 16.02.2024 bis 15.02.2027 und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Er endet demnach spätestens am 15.02.2028.
10/17/23/011 Glas- und Rahmenreinigung
Lot No: 2Förderschule Terra Nova Campus Schule/Therapie/SH/Heim/GTA
Glas-/Rahmenreinigung FZ Terra Nova Campus
Der Vertrag läuft vom 16.02.2024 bis 15.02.2027 und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Er endet demnach spätestens am 15.02.2028.
- Eigenerklärung: *zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren"(Angaben:zum Umsatz;zur Zahlung von Steuern u.Abgaben sowie v.Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;zu vergleichbaren,erbrachten Leistungen/Referenzen;zu Insolvenzverfahren u.Liquidation;das Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen,Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte,Eintragung in das Berufsregister).Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen,ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer(Formblatt 235)einzureichen.Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236),die"Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes"sowie"Eigenerklärung zur Eignung in Offenen Verfahren"muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Nachunternehmer,vollständig ausgefüllt u.unterschrieben,nachgereicht werden.Bei Bedarf können entsprechende Formulare abgefordert werden.Handelsregisterauszug,Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft,Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. *zum Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden i. H. v. mind. 3Mio.Euro Deckungssumme pro Schadensfall, sowie Vermögensschäden i. H. v. mind. 200TEuro Deckungssumme pro Schadensfall sowie Schlüsselversicherung von mind. 30TEuro im Einzelfall bzw. eine Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall *Einsatz eines Objektleiters (Los 2), mind.Fachwirt f.Reinigungs- u. Hygienemanagement/ ausgebildeter Gebäudereiniger/ vergleichbare Ausbildung, namentliche Benennung (Los 1) - Nachweis geprüfter Desinfektor,namentliche Benennung (nur Los 1) - Aufstellung der Stundenverrechnungssätz Stand des Vertragsbeginns
siehe III.1.1)
Minimum level(s) of standards possibly required:siehe III.1.1)
siehe III.1.1)
Minimum level(s) of standards possibly required:siehe III.1.1)
entfällt
entfällt
RECHTSBEHELFBELEHRUNG EU-Vergaben:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
RECHTSBEHELFBELEHRUNG EU-Vergaben:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Landesdirektion Sachsen