Construction structures and materials; auxiliary products to construction (except electric apparatus) (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45824732) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- Номер конкурса: 45824732 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvereinbarung Heizung-Lüftung-Sanitär-Material
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0352Rahmenvereinbarung "Heizung - Lüftung - Sanitär" mit Einstellung in das eProcurement-System des Landes Hessen
Landsbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH)
Abraham-Lincoln-Straße 38-42
65189 Wiesbaden
bzw. sämtliche Liegenschaften des Landes Hessen
Rahmenvereinbarung "Heizung - Lüftung - Sanitär"-Artikel mit Einstellung in das eProcurement-System des Landes Hessen.
Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Das maximale Auftragsvolumen, welches über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 408.000 € netto in 4 Jahren Vertragslaufzeit.
- eine Liste mit geeigneten Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art und Umfang, Erbringungszeitpunkt, Angabe des Werts, öffentlicher oder privater Empfänger mit den jeweiligen Kontaktdaten (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.)
Es wird ausdrückich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
entfällt
entfällt
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
HCC - Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung, Zentrale Beschaffung