Railway transport services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45824606) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Номер конкурса: 45824606 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Überführungsfahrten in Schlepp- oder Selbstfahrt einschließlich Werkstattfahrten sowie die Gestellung von Triebfahrzeugen und fachkraftbezogenem Logistikleistungen (2024ff.)
Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66552Bundesweite Durchführung von Überführungsfahrten und Werkstattfahrten sowie die Gestellung von Triebfahrzeugen einschließlich Triebfahrzeugführer und fachkraftbezogenem Logistikleistungen.
Gestellung von Triebfahrzeugleistungen
Los-Nr.: 1Gestellung von Triebfahrzeugleistungen in verschiedenen Leistungsklassen und in sieben verschiedenen Regionen
optionale Verlängerung von einem Jahr (vom 01.04.2025 bis 31.03.2026)
Fachkraftbezogene Logistikleistungen
Los-Nr.: 2Bereitstellung von verschieden fachkraftbezogene Logistikleistungen in sieben verschiedenen Regionen
optionale Verlängerung von einem Jahr (vom 01.04.2025 bis 31.03.2026)
Überführung von Schienenfahrzeugen in Schleppfahrt
Los-Nr.: 3Bundesweite Durchführung von Überführungen von Schienenfahrzeugen in Schleppfahrt durch die Gestellung von Triebfahrzeugen inkl. Triebfahrzeugführer in verschiedenen Leistungsgestellung sowie die Bereitstellung von zusätzlichem Equipment
optionale Verlängerung von einem Jahr (vom 01.04.2025 bis 31.03.2026)
Selbstfahrt von Schienenfahrzeugen als Überführungsfahrt, Mess- oder Testfahrt
Los-Nr.: 4Selbstfahrt von Schienenfahrzeugen als Überführungsfahrt, Mess- oder Testfahrt
optionale Verlängerung von einem Jahr (vom 01.04.2025 bis 31.03.2026)
Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung: Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument
nach: Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellschaften), welcher nicht älter als
ein halbes Jahr ist (gemessen am Datum der Abgabefrist des Teilnahmeantrags) bzw. Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen)
Haftpflichtversicherung: Als geeignet gelten Bewerber, die eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgende .
Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten: für Personen- und Sachschäden: 20.000.000 Euro. Die vorstehend genannten Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
A) EVU-Zulassung: Als geeignet gelten Bewerber, die die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach §6 AEG besitzen.
B) Sicherheitsbescheinigung: Als geeignet gelten Bewerber, welche die Sicherheitsbescheinigung nach §7a AEG besitzen.
C) ECM-Zertifizierung Triebfahrzeuge: Als geeignet gelten Bewerber, die bestätigen, dass die ECM-Richtlinien zur Instandhaltung von Triebfahrzeuge eingehalten wird und die eingesetzten Triebfahrzeuge einer ECM-zertifizierten
Instandhaltungsstelle zugewiesen sind.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.