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Software-related services (Германия - Тендер #45824516)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: AOK Sachsen-Anhalt
Номер конкурса: 45824516
Дата публикации: 06-09-2023
Сумма контракта: 430 317 354 (Российский рубль) Цена оригинальная: 7 290 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023090120231005 10:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceOther01C0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      AOK Sachsen-Anhalt
      Lüneburger Str. 4
      Magdeburg
      39106
      Germany
      Telephone: +49 3912878-45327
      E-mail: katja.wartenberg@san.aok.de
      Fax: +49 3912878-845327
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA6VKT/documents
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA6VKT

    4. Type of the contracting authority:
      Body governed by public law
    5. Main activity:
      Other activity: Krankenversicherung
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Rahmenvertrag Handelspartner Microsoft

        Reference number: AOK SAN 2023 - 0018
      2. Main CPV code:
        72260000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Gegenstand des zu schließenden Rahmenvertrags ist der Abruf von Produkten aus einem zu schließenden Erneuerungsvertrag zum Konzernvertrag (Enterprise Agreement) im Rahmen des MBSA ("Mantelvertrag") zwischen Microsoft und dem BMI zur Beschaffung und Nutzung von Software und Online-Services von Microsoft.

      5. Estimated total value:
        Value excluding VAT: 7 290 000.00 EUR
      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        72268000, 72000000, 48000000
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        AOK Sachsen - Anhalt Lüneburger Str. 4 39106 Magdeburg

      4. Description of the procurement:

        Die Auftraggeberin schreibt einen Rahmenvertrag mit einem lizensierten Handelspartner zum Abruf von Produkten aus einem zu schließenden Erneuerungsvertrag zum Konzernvertrag (Enterprise Agreement) im Rahmen des MBSA ("Mantelvertrag") zwischen Microsoft und dem BMI zur Beschaffung und Nutzung von Software und Online-Services von Microsoft aus. Für den Rahmenvertrag zur Gewinnung eines entsprechenden Handelspartners ist eine Laufzeit von 4 Jahren, beginnend am 01.12.2023, vorgesehen.

        Mit dem Wirksamwerden des zu schließenden Rahmenvertrages muss die bezugs- und beitrittsberechtigte Auftraggeberin spätestens ab dem 01.01.2024 in die Lage versetzt werden, ihren Beitritt für eine Laufzeit von vier (4) Jahren zum EA vollziehen zu können. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages muss zugleich jedes über das EA bezugsfähige Microsoft Produkt durch die Auftraggeberin abgerufen werden können.

      5. Award criteria:
      6. Estimated value:
        Value excluding VAT: 7 290 000.00 EUR
      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-12-01
        End: 2027-11-30
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:

        Der Rahmenvertrag tritt mit einer Laufzeit von 4 Jahren zum 01.12.2023 in Kraft und endet damit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem 30.11.2027. Der Erwerb der Microsoft-Produkte und -Lizenzen erfolgt erstmalig zum 01.01.2024.

  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        Das Bestehen des Unternehmens ist durch einen aktuellen Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister eingetragen (Erstelldatum nicht vor dem 01.07.2023), nachzuweisen. Bei Nichtvorhandensein ist ein gleichwertiger Nachweis einzureichen aus dem die Bezeichnung und Rechtsform der Gesellschaft, die Tätigkeitsbereiche sowie die Anschrift des Firmenhauptsitzes und eventueller weiterer Betriebsstätten hervorgehen.

      2. Economic and financial standing:
      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        - ausgefüllte Referenzliste

        - Nachweise über Stellung als Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA)

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Es sind maximal drei Referenzen aus dem hier einschlägigen Tätigkeitsfeld nachzuweisen. Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Auftraggeber beziehen und dürfen nicht älter als 3 Jahre, ausgehend vom Ende der Angebotsfrist, sein. Maßgeblich ist dabei ausschließlich die Anzahl der vermittelten Microsoft M365 E5 Lizenzen. Die Referenz ist vergleichbar, wenn über diese eine Vermittlung von mindestens 2.000 der genannten Lizenzen nachgewiesen wird.

        Der Bieter muss den Status als Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) innehaben. Entsprechende Nachweise sind Angebotsunterlagen beizufügen.

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:

        - Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG;

        - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der EU-Verordnung 2022/576 (sogen. Russlandsanktionen)

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
      Framework agreement with a single operator
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-10-05
      Local time: 10:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-11-30
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-10-05
      Local time: 10:00
      Information about authorised persons and opening procedure:

      Die Öffnung der elektronischen Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.

  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information

      Der Rahmenvertrag tritt mit einer Laufzeit von 4 Jahren zum 01.12.2023 in Kraft und endet damit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem 30.11.2027. Der Erwerb der Microsoft-Produkte und -Lizenzen erfolgt erstmalig zum 01.01.2024.

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Contact person: 53123
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

        (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...

        Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

        1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder

        2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

        (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...

        Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

        1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder

        2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-09-01

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