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Public road transport services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45824375)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landratsamt Landsberg am Lech
Номер конкурса: 45824375
Дата публикации: 06-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023090120230927 11:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landratsamt Landsberg am Lech
      Von -Kühlmann-Str. 15
      Landsberg am Lech
      86899
      Germany
      Telefon: +49 81911291149
      E-Mail: vergabestelle@lra-ll.bayern.de
      Fax: +49 81911295149
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A77209C6-C77E-4D39-BD75-0F92E3E6A945
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A77209C6-C77E-4D39-BD75-0F92E3E6A945

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Ausschreibung des Ortsbusverkehrs in Dießen

        Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 2 - VgSt. 2023-31
      2. CPV-Code Hauptteil:
        60112000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand dieser Auftragsvergabe ist die Durchführung von Linienverkehren nach § 42 PBefG im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers.

        Die zu vergebende Verkehrsdienstleistungen sind auf folgender Linie zu erbringen: LVG 93 – Ortsbusverkehr Dießen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60112000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        in den Vergabeunterlagen aufgeführt

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Landkreis Landsberg am Lech als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 GWB des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der aufgrund des zu erwartenden Auftragswertes den Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. Art. 4 lit. c) RL 2014/24/EU und Art. 1 Nr.1 lit. c) der delegierten VO 2021/1953/EU überschreitet.

        Zur Vergabe kommt der öffentliche Personennahverkehr mit Kraftomnibussen auf der LVG-Buslinie 93 (Ortsbusverkehr Dießen) als Gesamtleistung.

        - Laufzeit: Betriebsbeginn ab 01.05.2024, mit einer Laufzeit von 10 Jahren bis 30.04.2034,

        - Verkehrsleistung: Ca. 115.580 Nwkm (Nutzwagenkilometer) pro Jahr,

        - Fahrzeuge: Für die Erbringung der Verkehrsdienstleistung werden nach derzeitiger Planung zwei Neufahrzeuge von Niederflurbussen gemäß der Anforderungen in den Ausschreibungsunterlagen benötigt. Der Umfang der Regelfahrzeugreserve obliegt der unternehmerischen Entscheidung des zukünftigen Auftragnehmers und ist grundsätzlich so zu bemessen, dass stets ein reibungsloser Betriebsablauf gewährleistet ist.

        - Nähere Informationen zu den zu bedienenden Haltestellen, dem Fahrplan und Takt sind unter https://www.lvg-bus.de/fahrplan/fahrplan-regionalbus/linie-93-ortsbus-diessen einsehbar.

        Die Leistungen werden im Offenen Verfahren nach den Vorgaben des § 119 Abs. 5 GWB sowie des § 15 der Vergabeverordnung (VgV) vergeben werden.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-05-01
        Ende: 2034-04-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        1. Hinweis zur personenbeförderungsrechtliche Genehmigung:

        Die Durchführung der Verkehrsdienstleistung setzt voraus, dass dem erfolgreichen Bieter die für die Linien erforderliche, personenbeförderungsrechtliche Genehmigung nach § 13 PBefG bestandskräftig erteilt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter – unabhängig von den im Rahmen der Ausschreibung vorgelegten Nachweisen und Erklärungen und deren Prüfung durch den Auftraggeber – dazu verpflichtet ist, nach Zuschlagserteilung einen Genehmigungsantrag nach § 13 PBefG bei der Regierung von Oberbayern zu stellen. Die Regierung von Oberbayern kann im Einvernehmen mit dem Landkreis Landsberg am Lech als zuständigem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen.

        2. Hinweis zur Einräumung ausschließlicher Rechte:

        Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag vergeben werden sollen, soll dem Betreiber ein ausschließliches Recht im Sinne v. Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 8 Personenbeförderungsgesetz gewährt werden. Es soll räumlich und zeitlich andere Verkehrsleistungen ausschließen, die die zu vergebende Linie wirtschaftlich nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Definition des ausschließlichen Rechts erfolgt im öffentlichen Dienstleistungsauftrag und wird im Bericht des Landkreises Landsberg am Lech nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG)1370/2007 bekannt gemacht werden.

        3. Hinweis zu Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:

        Die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Kraft-Omnibussen auf der LVG-Buslinie 93 im Gebiet des Marktes Dießen entsprechend dem jeweils geltenden Fahrplan zu den Tarif- und Beförderungsbedingungen der LVG. Die aktuellen Tarifbedingungen sind einsehbar unter https://www.lvg-bus.de/fahrpreise/fahrpreise-lvg-2023-februar/ . Die Tarifzonen sind einsehbar unter https://www.lvg-bus.de/fahrpreise/zonentarif/ . Die Beförderungsbedingungen sind einsehbar unter https://s93518cea359bc153.jimcontent.com/download/version/1449736811/module/10577094049/name/Befoederungsbedingungen.pdf . Die Tarif- und Beförderungsbedingungen sowie das Fahrplanangebot und die unter II.2.4) genannten Anforderungen sind unter Berücksichtigung der auf der angegebenen Homepage www.lvg-bus.de veröffentlichen Änderungen Teil der vom Aufgabenträger nach Art, Umfang und Qualität festgelegten ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne der §§ 8,8a und 13 Abs. 2a PBefG.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,

        - Personenbeförderungsrechtliche Genehmigung nach § 13 PBefG,

        - Erklärung und Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 086-234499
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-09-27
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-14
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-09-27
      Ortszeit: 11:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      1. Hinweis zur personenbeförderungsrechtliche Genehmigung:

      Die Durchführung der Verkehrsdienstleistung setzt voraus, dass dem erfolgreichen Bieter die für die Linien erforderliche, personenbeförderungsrechtliche Genehmigung nach § 13 PBefG bestandskräftig erteilt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter – unabhängig von den im Rahmen der Ausschreibung vorgelegten Nachweisen und Erklärungen und deren Prüfung durch den Auftraggeber – dazu verpflichtet ist, nach Zuschlagserteilung einen Genehmigungsantrag nach § 13 PBefG bei der Regierung von Oberbayern zu stellen. Die Regierung von Oberbayern kann im Einvernehmen mit dem Landkreis Landsberg am Lech als zuständigem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen.

      2. Hinweis zur Einräumung ausschließlicher Rechte:

      Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag vergeben werden sollen, soll dem Betreiber ein ausschließliches Recht im Sinne v. Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 8 Personenbeförderungsgesetz gewährt werden. Es soll räumlich und zeitlich andere Verkehrsleistungen ausschließen, die die zu vergebende Linie wirtschaftlich nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Definition des ausschließlichen Rechts erfolgt im öffentlichen Dienstleistungsauftrag und wird im Bericht des Landkreises Landsberg am Lech nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG)1370/2007 bekannt gemacht werden.

      3. Hinweis zu Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:

      Die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Kraft-Omnibussen auf der LVG-Buslinie 93 im Gebiet des Marktes Dießen entsprechend dem jeweils geltenden Fahrplan zu den Tarif- und Beförderungsbedingungen der LVG. Die aktuellen Tarifbedingungen sind einsehbar unter https://www.lvg-bus.de/fahrpreise/fahrpreise-lvg-2023-februar/ . Die Tarifzonen sind einsehbar unter https://www.lvg-bus.de/fahrpreise/zonentarif/ . Die Beförderungsbedingungen sind einsehbar unter https://s93518cea359bc153.jimcontent.com/download/version/1449736811/module/10577094049/name/Befoederungsbedingungen.pdf . Die Tarif- und Beförderungsbedingungen sowie das Fahrplanangebot und die unter II.2.4) genannten Anforderungen sind unter Berücksichtigung der auf der angegebenen Homepage www.lvg-bus.de veröffentlichen Änderungen Teil der vom Aufgabenträger nach Art, Umfang und Qualität festgelegten ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne der §§ 8,8a und 13 Abs. 2a PBefG.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
        Maximilianstr. 39
        München
        80538
        Germany
        Kontaktstelle(n): 80538
        Telefon: +49 892176-2411
        E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 892176-2847
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

        (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

        (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-01

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