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Architectural services for buildings (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45824326)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach
Номер конкурса: 45824326
Дата публикации: 06-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023090120231004 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach
      Rheinstr. 50
      Ransbach-Baumbach
      56235
      Germany
      Telefon: +49 261/3013230
      E-Mail: katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de
      Fax: +49 261/3013359
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E45636339
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E45636339

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Gemeindehaus in Nauort

      2. CPV-Code Hauptteil:
        71221000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff.

        HOAI in den leistungsphasen 1 bis 9 zur Neubau der Kindertagesstätte samt Gemeindehaus in Nauort.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Ortsgemeinde Nauort hat als Kommune die Verpflichtung und Aufgabe, Kita-Plätze zur Verfügung zu stellen. Daher hat sich die Gemeinde Nauort mittlerweile dazu entschieden, eine kommunale Kindertagesstätte neu zu errichten. Gleichzeitig möchte die Ortsgemeinde ein neues Gemeindehaus errichten.

        Es wird beabsichtigt, dieses Gemeindehaus am gleichen Ort anzusiedeln. Es gibt Überlegungen, evtl. Räumlichkeiten beidseitig nutzen zu können, beispielsweise sanitäre Anlagen oder Mehrzweckräume. Es wäre daher denkbar, die beiden kommunalen Bauvorhaben in einem Gebäude unterzubringen oder aber in zwei Gebäuden, die für eine gemeinsame Nutzung aneinander angrenzen.

        In der Anlage ist eine Raumplanung beigefügt, aus der in etwa zu entnehmen ist, welche Anforderungen die Kindertagesstätte, die als sechsgruppige Einrichtung gebaut werden soll, ca. haben sollte. Hierbei sollte zudem berücksichtigt werden, dass die Planung des Gebäudes in Zukunft über die Option der Errichtung einer weiteren 7. Gruppe verfügen sollte.

        Ein neues Gemeindehaus sollte zudem folgende Räumlichkeiten als Mindestvoraussetzung haben:

        1 Büro Bürgermeister ca. 21 m² 1 weiters Büro ca. 11 m²

        1 Archiv ca. 8 m² 1 Sitzungssaal ca. 62 m²

        1 Warteraum ca. 8,5 m² Sanitäre Anlagen

        Das Gemeindehaus sollte außerdem barrierefrei sein.

        Finanzielle Mittel für die Verwirklichung beider Einrichtungen (Kita und Gemeindehaus) stehen derzeit Mittel in Höhe von ca. 5,5 Mio. Euro brutto (Gesamtbudget) zur Verfügung.

        Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 Abs. 3, 4 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Referenzen des Projektteams / Gewichtung: 15 %
        Qualitätskriterium - Name: Konzepte / Gewichtung: 45 %
        Qualitätskriterium - Name: Präsentation/Reaktion auf Fragen / Gewichtung: 10 %
        Preis - Gewichtung: 30 %
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 36
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer, zu reduzieren. Dazu wird die höchste Anzahl der

        unter Ziff. III. 1.3.) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 zum Teilnahmewettbewerb angeführten

        vergleichbaren Referenzprojekte herangezogen. Liegen mehrere Bewerber/innen auf dem 3. bzw. 5 Platz,

        entscheidet das Los.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB

        durch den AG wie folgt:

        Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung Gebäude beauftragt.

        Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz

        oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber

        der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten

        Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese

        Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht

        spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt

        werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann

        die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten.

        Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst

        beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge

        abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende

        Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).

        1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer

        IV.2.2.). Bei ausländischen Bewerber:innen ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen;

        2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124

        GWB (Anlage 1);

        3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8);

        4) Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;

        5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich;

        Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der

        Bewerbergemeinschaft abzugeben.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft

        durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein

        Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und

        Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.

        1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Erklärung des

        Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den nachfolgend benannten Anforderungen entsprechende

        Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens

        vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene

        Kontaktstelle zu übergeben;

        2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei

        abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen

        Leistungsbild der Objektplanung Gebäude.

        Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/

        Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer

        gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/

        Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber:innen haben gleichwertige Nachweise der für

        die zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem

        öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Zu 1):

        Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,5 Mio. EUR für

        sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr und Fall zweifach maximiert sein muss. Eine

        projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In

        diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsnehmers abzugeben, dass eine denMindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen

        wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1)

        angegebene Kontaktstelle zu übergeben.

        Zu 2):

        Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von 400.000 EUR netto in den

        letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen

        Leistungsbild der Objektplanung Gebäude.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft

        durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied

        der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.

        Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.

        1) Aussagekräftige Darstellung von Mindeststandards entsprechenden Referenzen: Referenzen zu

        Planungsleistungen betreffend die Erweiterung oder den Neubau von öffentlichen Einrichtungen der Kinder- und

        Jugendbetreuung, wie z. B. Schulbauten oder Kindertagesstätten.

        2) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2020 bis zum

        Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Zu 1):

        Es müssen mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen vorgelegt werden.

        Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:

        - Inhalt des Referenzprojektes ist die Erweiterung oder der Neubau von öffentlichen Einrichtungen der Kinderund Jugendbetreuung, wie z. B. Schulbauten oder Kindertagesstätten.

        - Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI, wobei die

        Leistungsphasen nicht zwingend alle in einem Referenzprojekt verwirklicht sein müssen

        - Das Projekt wurde nach dem 01.01.2018 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die

        Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde.

        Zu 2): inhaltliche Anforderungen an die Beschäftigten:

        Es müssen über den Zeitraum von 2020 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2.) mindestens ein/

        Architekt/in und ein sonstiger Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation (z. B. Techniker/in)dem

        Unternehmen angehören.

        Zugelassen ist für die Objektplanung, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die

        Berufsbezeichnung Architekt:in zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die

        gegenseitige Anerkennung der Diplome Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland

        als (beratende/r) Architekt/in tätig zu werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier

        benannten Personen nachzuweisen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt:in

        zu führen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung

        der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratender) Architekt:in tätig zu werden.

        Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe zwei

        entsprechende (beratende) Architekt:innen zur Verfügung stehen. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck derjuristischen Person auf Planungsleistungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung

        oder die gesetzliche Vertretung der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen

        erfüllen.

        Der Bewerber muss für die Objektplanungsleistungen nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

        (LBauO) bauvorlagenberechtigt sein oder eine/n bauvorlageberechtigte/n Architekten/in als Nachunternehmer

        hinzuziehen.

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Die Bewerbenden haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und

        zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide

        Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmer/innen im Wege der Eignungsleihe haben auch die

        Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-04
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-09-29
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      1) Formelles:

      a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.

      b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu

      verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist

      einzutragen.

      c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerberin/Bewerbers an seinen

      Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den

      Vergabeunterlagen sind unzulässig.

      d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über

      das Portal Subreport einzureichen.

      e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht

      beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht

      verbindlich.

      2) Bewerbergemeinschaften:

      a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden

      nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und

      führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.

      b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten

      Erklärungen und Nachweise beizubringen.

      c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so

      muss dieses Mitglied ersetzt werden.

      d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der

      Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.

      3) Eignungsleihe, § 47 VgV:

      a) Beabsichtigten Bewerber:innen auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und

      berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt

      dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen

      ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.

      b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff.

      III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.

      c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur

      Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3

      mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

      4) Unteraufträge, § 36 VgV:

      a) Beabsichtigt der Bewerber:innen eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bewerber:in die Teile des

      Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen

      Unterauftragnehmer.in zu benennen.

      b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung

      Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.

      5) Weitere Leistungsbilder

      Die einzelnen Planungsleistungen betreffend das Projekt werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Nachgelagert zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung sowie der Tragwerksplanung.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Stiftsstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
        Telefon: +49 613116-2234
        E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
        Fax: +49 613116-2113
        Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

        Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von

        Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

        Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

        innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt

        unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

        Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von

        Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

        Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

        innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt

        unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Stiftsstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
        Telefon: +49 613116-2234
        E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
        Fax: +49 613116-2113
        Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-01

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    Импорт - Экспорт по стране Германия

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