Railway freight wagons (Германия - Тендер #45824303) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Beschaffung von 6 (sechs) Stück gebrauchter, zugelassener Niederflurwagen der Bauart "Sdmmrs", incl. gültiger Revision und Kopfstücken Номер конкурса: 45824303 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Railway freight wagons
2023/S 171-536447
Voluntary ex ante transparency notice
Supplies
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Kauf von 6 (sechs) Stück gebrauchte Güterwagen der Bauart Sdmmrs incl. Kopfstücke mit gültiger Revision
Die DB Netz AG beabsichtigt schnellst möglich 6 (sechs) Stück gebrauchte Güterwagen der Bauart Sdmmrs incl. Kopfstücke und gültiger Revision zu beschaffen.
Die DB Netz AG beabsichtigt schnellst möglichst 6 (sechs) Stück gebrauchte Güterwagen der Bauart Sdmmrs incl. Kopfstücken und gültiger Revision zu beschaffen. In Betracht kommen Fahrzeuge mit folgenden technischen Daten: gültige Zulassung und gültige Revision, abnehmbaren und schwenkbaren Kopfstücken, Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, mit KE-Bremse ausgestattet, Fahrzeuge entsprechen dem UIC-Standard, Ausstattung mit einem Rampenpaar (2 Rampen pro Fahrzeug)
Section IV: Procedure
Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Erläuterung:
In der Bekanntmachung vom 07.10.2020 wurden interessierte Bieter aufgerufen, Ihr Interesse an einem Verkauf bekannt zu geben.
Nach unserem heutigen Kenntnisstand gibt es lediglich einen Anbieter, der solche Fahrzeuge kurzfristig zum Verkauf anbieten kann. Deshalb wird auf ein weiteres Verhandlungsverfahren mit Aufruf zum Wettbewerb verzichtet.
Section V: Award of contract/concession
Section VI: Complementary information
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung, erteilt werden (§ 135 Absatz 3 Nr. 3 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.