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Radioactive-, toxic-, medical- and hazardous waste services (Германия - Тендер #45786495)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Universitätsklinikum Heidelberg
Номер конкурса: 45786495
Дата публикации: 05-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023083120231009 14:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderHealth01C0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Universitätsklinikum Heidelberg
      Im Neuenheimer Feld 670
      Heidelberg
      69120
      Germany
      E-mail: vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YD2A/documents
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YD2A

    4. Type of the contracting authority:
      Body governed by public law
    5. Main activity:
      Health
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Entsorgung infektiöser Abfälle

        Reference number: 2023-128
      2. Main CPV code:
        90520000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Entsorgung von infektiösem Abfall, Körper- und Organteilen und Zytostatikaabfällen" für das Universitätsklinikum Heidelberg.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):

      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 670 69120 Heidelberg Verschiedene Abholstellen auf dem Klinikumsgelände (siehe Anlage 3 der Vergabeunterlagen)

      4. Description of the procurement:

        Entsorgung von infektiösem Abfall, Körper- und Organteilen und Zytostatikaabfällen mit den Abfallschlüsseln 180102 (Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven), 180103 (Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden (Körper- und Organteile)), 180108 (zytotoxische und zytostatische Arzneimittel) und 180202 (Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden (Tierkadaver, etc.)) der AVV

      5. Award criteria:
        Cost criterion - Weighting: 100
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2024-02-01
        End: 2028-01-31
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Grundlaufzeit: 01.02.2024 bis 31.01.2026;

        zusätzlich 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 1 weiteres Vertragsjahr, die nur durch den Auftraggeber gezogen werden dürfen (somit Verlängerung bis 31.01.2027 bzw. 31.01.2028 möglich)

      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten

        Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576:

        Eigenerklärung

        (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)

        Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):

        1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den

        in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

        genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

        a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

        b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

        c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

        2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

        3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

        Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

        Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB:

        Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein;

        Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.

        Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein;

        Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.

        Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja / nein;

        Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.

        Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:

        Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)

        Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        Folgende Eigenerklärungen:

        - Angabe Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

        - Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

        Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:

        Ich erkläre/Wir erklären, dass

        meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt

        bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2

        MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat

        der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt

        wird.

        - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen

        eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren

        Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann

        dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);

        oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen,

        dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

        ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);

        - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen

        die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig

        sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

        ausführen.

        Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass

        - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen

        verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf

        dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,

        - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen

        vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten

        bereitzuhalten haben,

        - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/

        unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,

        - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns

        beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die

        Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns

        beauftragten

        Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser

        Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen

        und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben

        des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den

        durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.

        Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Vorlage von mindestens 3 Krankenhäusern ab einer Größenordnung von 200 Betten oder vergleichbaren Einrichtungen notwendig, bei denen der Bieter innerhalb der letzten 5 Jahre die Abfälle entsprechend der vorliegenden Leistungsbeschreibung entsorgt hat

      3. Technical and professional ability:
      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten

        Auftrags verwendet werden.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-10-09
      Local time: 14:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-10-09
      Local time: 14:00
      Place:

      Universitätsklinikum Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 670, 69120 Heidelberg

      Information about authorised persons and opening procedure:

      mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen.

  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information

      mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen.

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer Baden-Württemberg
        beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Contact person: 76137
        Telephone: +49 721 / 926-8730
        E-mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 721 / 926-3985
        Internet address: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-08-31

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